3.753 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Die Betreiber*innen und Entscheidungsträger*innen des zukünftigen Zentralkrankenhauses in Flensburg
Petition für ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg
Flensburg ist ein klinisches Oberzentrum mit fast 100.000 Einwohner*innen.
Im Rahmen der Fusion von Diakonissenkrankenhaus und St. Franziskus-Hospital Flensburg soll das bisher einzige stationäre Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wegfallen.
Das Wegbrechen des stationären Angebotes bedeutet für betroffene Frauen, dass sie nun zukünftig weite Strecken bewältigen müssen, wenn sie den Schwangerschaftsabbruch in einer Klinik vornehmen lassen möchten. Außerdem kommen zusätzliche Fahrtkosten mit Auto, Bus oder Bahn auf sie zu. Für Mütter mit kleinen Kindern oder für Frauen ohne Auto und Führerschein wird solch eine Strecke zum unüberwindbaren Problem.
Insgesamt sieht die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt schlecht aus: Denn auch die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Für die betroffenen Frauen ist es oft schwierig, zeitnah einen Termin zu bekommen, da die Praxen stark ausgelastet sind.
Eine gute Versorgung von Frauen in dieser belasteten Lebenslage ist von daher bedroht.
Grundsätzlich müssen Frauen auch in Flensburg und im Umland das Recht haben, frei zu entscheiden, ob sie den Schwangerschaftsabbruch in einer Klinik oder in einer niedergelassenen Praxis vornehmen lassen möchten. Es kann nicht sein, dass dies im zukünftig einzigen Krankenhaus in Flensburg nicht mehr möglich sein soll!
Wir fordern deshalb
- die Aufrechterhaltung des klinischen Versorgungsangebotes zum Schwangerschaftsabbruch im neuen Zentralkrankenhaus
- die medizinische Grundversorgung unabhängig von Glaubensgrundsätzen
- die Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Begründung
Das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Familienplanung ist ein Menschenrecht, dass in diversen internationalen Statuten verfasst ist:
- Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 - Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: »Wir verpflichten uns, den allgemeinen Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sicherzustellen, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung.«
Damit garantiert auch Deutschland allen Bürger*innen, die Familienplanung individuell bestimmen zu können. Frauen und Männer haben demnach das Recht, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wann und wie viele Kinder sie bekommen wollen. Jedem Menschen steht außerdem das Recht auf Zugang zu Aufklärung und Familienplanung sowie zu Gesundheitsversorgung rund um Schwangerschaft und Geburt zu.
Flensburg ist im Februar 2019 der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern beigetreten: »Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Menschen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss dieses Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und medizinische Behandlungen für Frauen und Männer unabdingbar ist.«
Laut §13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter sowie stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu sichern.
Zur ambulanten Versorgungssituation in Flensburg
Insgesamt ist die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt dramatisch: Die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Die Zukunft sieht düster aus: Praktizierende Ärzte und Ärztinnen, die aus Altersgründen ausscheiden, finden keine Nachfolger*innen, die dieses Versorgungsangebot aufrechterhalten.
Gründe sind hierfür: - Im Medizinstudium steht dieses Thema nicht mehr auf dem Lehrplan. - Gynäkolog*innen fürchten Anfeindungen von Abtreibungsgegner°innen. Dies hat die Diskussion um die Abschaffung der §§ 218 und 219a StGB verdeutlicht.
Erstunterzeichner*innen
- Verena Balve, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Flensburg
- Ute Morgenroth, Referentin Evangelisches Frauenwerk SL-FL -
- Anne Redmann, Leiterin pro familia – Beratungsstelle Flensburg
- Utta Weißing, Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde Harrislee
- Petra Bargheer-Nielsen, Gleichstellungsbeauftragte Kreis Schleswig-Flensburg
- Frauennotruf Flensburg
- Frau & Beruf Flensburg
- DGB Frauenausschuss Flensburg
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.11.2019
Petition endet:
28.11.2019
Region:
Flensburg
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 04.12.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition ist bereit zur Übergabe - Vielen Dank
am 03.12.2019Liebe Mitzeichner*innen,
vielen Dank für die große Unterstützung unseres Anliegens. Wir haben die Unterschriften an die Gruppe der Erstunterzeichner*innen weitergeleitet, die unser Votum über die Oberbürgermeisterin in die Gespräche am Runden Tisch einbringen werden.
Wir werden den Prozess weiter kritisch begleiten und bitten euch, weiterhin alle euch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg zu sichern.
Wir möchten euch in diesem Zusammenhang auf eine Petition hinweisen, die sich direkt an den Landtag wendet, um auch hier den politisch notwendigen Druck auszuüben. Ihr findet sie unter der Nummer 75 auf... weiter -
Vielen Dank!
am 03.12.2019Liebe Mitzeichner*innen,
vielen Dank für die große Unterstützung unseres Anliegens. Wir haben die Unterschriften an die Gruppe der Erstunterzeichner*innen weitergeleitet, die unser Votum über die Oberbürgermeisterin in die Gespräche am Runden Tisch einbringen werden.
Wir werden den Prozess weiter kritisch begleiten und bitten euch, weiterhin alle euch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg zu sichern.
Wir möchten euch in diesem Zusammenhang auf eine Petition hinweisen, die sich direkt an den Landtag wendet, um auch hier den politisch notwendigen Druck auszuüben. Ihr findet sie unter der Nummer 75 auf... weiter
Debatte
Wenn ein Krankenhaus mit Hilfe nicht unerheblicher Landeskosten entsteht, müssen Leistungen wie Schwangerschaftsabrüche angeboten werden, denn der Staat hat grundsätzlich ein Interesse an Gesundheit und Würde der Frauen. Die gynäkologischen Angebote in Flensburg (mit der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs) sind abnehmend und damit unter Druck; die Entscheidung keine anzubieten ist daher der Notwendigkeit sie anzubieten sichtbar entgegengesetzt.
Der Schwangerschaftsabbruch wird und kann in den allermeisten Fällen ambulant durchgeführt werden. Genau dafür, für die ambulanten Operationen, sind die Krankenhäuser eben nicht vom Gesetzgeber vorgesehen, wie sich auch leicht aus den vielfältigen Vorschriften zum ambulanten Operieren (z.B. Vertrag nach §115b SBG V) ergibt. Die darin genannten Ausnahmetatbestände sind genau das, womit die Katholiken kein Problem haben: Die Notfälle. Die 20 Eingriffe, die in der Diakonie bisher durchgeführt wurden, können leicht von den ambulanten Einrichtigungen aufgefangen werden. Was also ist das Problem?