Der Staat hat Interessen an Gesundheit
Wenn ein Krankenhaus mit Hilfe nicht unerheblicher Landeskosten entsteht, müssen Leistungen wie Schwangerschaftsabrüche angeboten werden, denn der Staat hat grundsätzlich ein Interesse an Gesundheit und Würde der Frauen. Die gynäkologischen Angebote in Flensburg (mit der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs) sind abnehmend und damit unter Druck; die Entscheidung keine anzubieten ist daher der Notwendigkeit sie anzubieten sichtbar entgegengesetzt.
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