4 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: IUBH Internationale Hochschule Berlin
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) beschlossen, um die negativen Folgen der Covid-19-Pandemie für Berliner Studierende abzufedern. Weiterhin beschloss das Plenum des Berliner Landesparlaments, dass Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten. Das Gesetz schließt rückwirkend auch bereits abgelegte Prüfungen ein. Damit haben Berliner Studierende in diesem und dem kommenden Semester faktisch einen zusätzlichen Prüfungsversuch.
Wir fordern, dass dieser Beschluss auch für die Studierenden der IUBH Internationale Hochschule Berlin gilt. Dies soll auch unabhängig davon gelten, dass die IUBH Internationale Hochschule ihren Hauptsitz in Erfurt hat.
Begründung
Viele Student*innen konnten durch die Beschränkungen des Lehr- und Bibliotheksbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt lernen.
Tatsächlich haben einige Kommiliton*innen einen Drittversuch nicht bestanden und werden deswegen wohl die Hochschule verlassen müssen. Das wollen wir als Kommiliton*innen & Freunde nicht akzeptieren.
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Petition wurde nicht eingereicht
am 23.11.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.