Region: Geithain
Erfolg
Bildung

Freie Trägerschaft für KiTa und Hort „Little Stars“ in Geithain

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat große Kreisstadt Geithain

517 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

517 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Stadtrat große Kreisstadt Geithain

Erhalt der freien Trägerschaft für die Kita und den Hort „Little Stars“
Helfen Sie uns der Stadt Geithain zu zeigen, dass sie mit ihrer Entscheidung:
-       die Kinder benachteiligen,
-       die Eltern ignorieren,
-       die Region schwächen.
Unterschreiben Sie unsere Petition für ein vielfältiges Geithain und Sachsen.
Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, hier noch ein paar inhaltliche Punkte, die aus Sicht der Initiative bisher von der Stadt nicht berücksichtigt wurden.
1.    Kinder profitieren von zweisprachiger Bildung!
Es ist erwiesen, dass Kinder ihr Leben lang von zweisprachiger Bildung profitieren, auch über die erlernten Sprachen hinaus. Unsere Kinder bilden kognitive Fähigkeiten aus, die ihnen bis ins Erwachsenenalter bemerkbare Vorteile verschaffen.
LINK: Studie der europäischen Union
2.    Eltern haben ein Wahl- und Stimmrecht bei der Trägerschaft!
Die Mitbestimmung der Eltern über das Konzept ist durch das sächsische Kita Gesetz §6.1 geregelt:
LINK: sächsische Kita Gesetz §6.1
3.    Internationales Bildungszentrum Geithain!
Geithain hat bereits ein überregional bekanntes Internationales Gymnasium, Internationales Wirtschaftsgymnasium und eine Internationale Grundschule. Das Angebot der Einrichtung "Little Stars" schafft Synergien im Schulalltag der Kinder und vervollständigt damit das Campuskonzept. Dadurch bietet es optimale Bildungsbedingungen und eine Bereicherung für die Stadt und darüber hinaus. 
4.    Freie Trägerschaft rechtlich vorrangig!
Sowohl im SGB VIII als auch im sächsischen Gesetz über Kitaeinrichtungen §9 ist geregelt, dass freie Träger vorrangig für die Trägerschaft einzusetzen sind und kommunale Träger nur dann einspringen, wenn sich kein freier Träger findet. 
Link: sächsisches Gesetz über Kitaeinrichtungen §9

Begründung

Mit viel Erfahrung, Herzblut und Weltoffenheit betreibt die GGB seit Jahren die Kindertagesstätte und den Hort „Little Stars“ in Geithain.
Das Konzept ist überregional bekannt und der positive Einfluss auf die Entwicklung der Kinder unstrittig.
LINK: Geithain: „Little Stars“ setzen auf Sprache 
Freie Träger stehen für Konzeptvielfalt. Eltern können entscheiden, welches Konzept für ihr Kind das richtige ist – jedes Kind ist individuell und hat das Recht individuell gefordert und gefördert zu werden. „Little Stars“ bringt ein zukunftsträchtiges Konzept in eine strukturschwache Region.
Die Einrichtung zieht Familien aus allen Himmelsrichtungen nach Geithain, die somit die Stadt bereichern. Leider verschließt die Stadt Geithain selbst jedoch die Augen vor dem tatsächlichen Erfolg und der Anziehungskraft der „Little Stars“ sowie der Bereicherung des städtischen Kinderbetreuungsangebots durch freie Träger allgemein.
Am 15. Februar 2022 beschloss der Stadtrat Geithain alle Kita- und Horteinrichtungen (außer den beiden evangelischen Einrichtungen) zurück in eigene Trägerschaft zu nehmen.
Bereits im Dezember 2022 erhielten die ersten Einrichtungen ein Kündigungsschreiben, nachdem der Stadtrat im September 2022 die Entscheidung bestätigte und die Kündigungen vorsah.
Auch „Little Stars“ fällt damit nach dem Ende des derzeitigen Trägervertrages am 31.12.2024 zurück in kommunale Trägerschaft. Ein Schritt, den die Eltern der „Little Stars“ nicht nachvollziehen oder mittragen können.
Am Tag der Stadtratssitzung im September 2022 wurde dem Stadtrat vor Ort vor Augen und Ohren geführt, was die Elternmeinung ist. Sie demonstrierten!
LINK: Geithainer Stadtrat behandelt Kita-Kündigung und eine Abwahl (lvz.de)
Trotz der Entscheidung der Stadt kämpfen die Eltern weiter und gründen zu diesem Zweck eine Elterninitiative.
Unsere Homepage für mehr Informationen
LINK: Elterninitiative Little Stars – Für die Zukunft unserer Kinder in Geithain (elterninitiative-geithain.de)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.03.2023
Petition endet: 13.06.2023
Region: Geithain
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Auf Drängen von Stadtrat und Elterninitiative findet am 26.09.2023 eine Informationsveranstaltung der Stadt Geithain zur Re-Kommunalisierung der Kitas/Horte statt.
    Eltern sind willkommen, Erzieher/innen sowie Angestellte der GGB ausdrücklich nicht!
    Vorab wurde von der Stadt direkt klargestellt, dass es keine Abkehr zum aktuellen Beschluss geben wird.

    !!! DAS NEHMEN WIR NICHT HIN !!!

    Die Elterninitiative wird stark vertreten sein, um unser Anliegen nun endlich öffentlich vor dem gesamten Stadtrat und dem OBM vorzutragen, um deutlich zu machen, dass Kita / Hort / IPS als Campus zusammengehören und bei einer Trennung die Kinder nicht das bekommen, was Ihnen zusteht!
    und zwar:
    -> bilinguale Bildung ab der KITA
    -> optimales Betreungskonzept... weiter

  • Liebe Unterstützer,

    bis zum 13.06.2023 kann unsere Petition noch unterzeichnet werden.
    Wir haben bereits 478 Unterschriften und mehr als 100 aus Geithain.

    ! VIELEN DANK AN ALLE DAFÜR !

    Am 01.06.2023 von 16 bis 18 Uhr findet das Sommerfest der Kita&Hort Little Stars statt.
    Wir als Elterninitiative sind wieder mit einem Stand vor Ort.
    Am Stand können wir ausführliche Informationen rund um den Trägerwechsel geben.
    Die Petition kann selbstverständlich direkt dort gezeichnet werden.
    Für die Kleinen gibt es Mitmachspiele und Preise direkt am Stand zu gewinnen.

    Wir freuen uns auf eure Teilnahme

    LG
    Eure Elterninitiative LittleStars
    openpetition.de/! littlestars

Wenn hier gegen die Petition als solche argumentiert wird sollte man sich besser einmal mit dem Begriff, dem Ziel und dem Instrument der Petition befassen. Erkennbar ist eine solche immer FÜR oder GEGEN etwas, also immer für eine Seite. Im Übrigen ist sie ein sog. "Demokratisches Grundrecht".

Wenn hier gegen die Petition als solche argumentiert wird sollte man sich besser einmal mit dem Begriff, dem Ziel und dem Instrument der Petition befassen. Erkennbar ist eine solche immer FÜR oder GEGEN etwas, also immer für eine Seite. Im Übrigen ist sie ein sog. "Demokratisches Grundrecht".

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