Minderheitenschutz

Familie Jetula soll zurück!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverwaltungsgericht

935 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

935 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesverwaltungsgericht

Wir wollen, dass das Einreiseverbot der Familie Jetula rückgängig gemacht wird. Die Familie soll das Recht haben auf ein faires Asylverfahren mit entsprechender Unterstützung. Wir vermissen unsere Freunde. Sie waren gut integriert, außerordentlich sozial, höflich, hilfsbereit und hatten ausreichend Gründe, Asyl in Deutschland gewährt zu bekommen. Das Gerichtsverfahren im Beisein der Familie, das aufgrund der frühzeitigen Abschiebung nicht stattgefunden hat, muss nachgeholt werden um die Familie anhören zu können und ihnen eine faire Chance zu geben.

Begründung

Es muss darauf geachtet werden, dass es bei Abschiebungen nicht, wie in diesem Fall, zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenwürde komme. Der Einzelfall zählt! Auch Freunde der Familie, besonders der Kinder, sollten nach ihrer Meinung gefragt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.09.2013
Petition endet: 17.03.2014
Region: Düsseldorf
Kategorie: Minderheitenschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Wohlstandseuropa hat gut verdient an dem Geschäft mit globaler Ausbeutung und Handel. Deshalb ist genug Wohlstand für alle da und auch ein Plätzchen für Familie Jetula, die hier ihre Heimat gefunden haben, übrig.

Wer das fordert oder unterschreibt kommt in vollem Umfang (HarzIV, Wohnung, Beiträge in die Sozialkassen) von seinem Privatvermögen für die Kosten auf. Dann OK.

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