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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Hessischer Landtag
Wir fordern ein Recht auf Schulbesuch für Über-18-Jährige neu zugewanderte junge Menschen im Rahmen des INTEA-Programmes und verweisen auf die Bildungspolitik in Bayern, wo die Berufsschulpflicht bis 21 Jahre gilt und bis auf 25 Jahre ausgeweitet werden kann. Für neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind, gab es an hessischen Berufsschulen spezielle Klassen (EIBE-Sprachklassen), in denen schwerpunktmäßig Deutsch und auch die erforderliche Allgemeinbildung in anderen Fächern wie Mathematik, Englisch etc. unterrichtet wurde. Hier konnte der Hauptschulabschluss erworben werden. Das EIBE-Programm ist zum Sommer 2015 ausgelaufen. Das Nachfolgeprogramm INTEA stellt ab September 2015 jungen Erwachsenen, die 18 Jahre und älter sind, nur in absoluten Einzelfällen Schulplätze in Aussicht. So ist ein Zugang zu Schule für Über-18-Jährige ausländische schulische Seiteneinsteiger mit dem neuen Schuljahr 2015/16 nicht mehr gegeben: Damit fehlen diesen jungen Menschen die Möglichkeiten des Spracherwerbes und vor allem die Chance, eine schulische Allgemeinbildung und einen Schulabschluss in Deutschland zu erlangen. Besonders trifft dies auf junge Flüchtlinge zu, die noch im Asylverfahren sind. Aufgrund der gesetzlicher Regelungen haben sie keinen Zugang zu den über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Deutschkursen (Integrationskurs). Darüber hinaus haben sie auch keinerlei Anspruch auf qualifizierende Maßnahmen, die durch das Jobcenter gefördert werden. So fehlt ihnen jegliche Bildungsmöglichkeit.
Begründung
Schulbesuch schafft Chancen, nutzt die Potentiale der Zuwanderer und ermöglicht in der Zukunft qualifizierte Beschäftigung! Ohne eine fundierte Allgemeinbildung und ohne einen Schulabschluss ist der Zugang zu Ausbildung in Deutschland in der Regel nicht möglich. Ohne Ausbildung ist keine qualifizierte Arbeit möglich, die beruflichen Zukunftsaussichten sind sehr eingeschränkt. Die dauerhafte Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes durch qualifizierte Beschäftigung wird damit verwehrt und die Sozialsysteme belastet. Ziel sollte sein, zugewanderte junge Erwachsene in Bezug auf Deutschkenntnisse und allgemeine Schulbildung so schnell wie möglich zu fördern, um ihnen Zukunftsperspektiven mit Ausbildung und anschließender qualifizierter Beschäftigung zu ermöglichen. Für junge Asylbewerber werden allerdings Integrationsmaßnahmen in der Regel erst nach dem Erlangen einer Aufenthaltserlaubnis möglich, obwohl der überwiegende Teil von Ihnen auf Dauer in Deutschland bleibt. Das Asylverfahren kann teilweise bis zu zwei Jahre (oder länger) dauern. Angesichts der demographischen Entwicklung in Hessen und des drohenden Fachkräftemangels ist es notwendig, dass wir die Kompetenzen und Ressourcen der jungen Zuwanderer wahrnehmen und früh fördern.
Hintergrund: Junge Menschen aus anderen Ländern kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Deutschland. Zum Beispiel: • im Rahmen des Familiennachzuges zu hier lebenden Familienangehörigen • aus humanitären Gründen (Asylbewerber) • als EU-Bürger ... Auch der Bildungshintergrund junger Zuwanderer ist sehr unterschiedlich: Manche haben in ihrem Heimatland die Schule besucht und mussten wegen Krieg und Vertreibung die Schule abbrechen und wollen hier an ihre Schulbildung anknüpfen, andere hatten nie die Möglichkeit eine Schule zu besuchen oder haben nur eine sehr geringe schulische Allgemeinbildung. In den vergangenen Jahren konnten junge Menschen bis 21 Jahre für EIBE-Sprachklassen angemeldet und aufgenommen werden. Aufgrund der neuen Regelung des Hessischen Kultusministeriums ist dies für junge Migranten, die 18 Jahre und älter sind nicht mehr möglich. Es entsteht eine Gruppe von jungen Erwachsenen, die keine Chance mehr auf Bildung im Rahmen eines Berufsschulbesuches hat. Besonders prekär ist dies für jene jungen Erwachsenen, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen und deshalb in keinen Sprachkurs oder keine Maßnahme zum externen Schulabschlusserwerb vermittelt werden können; dies trifft wie schon erwähnt z.B. auf junge Asylbewerber zu. Auch allein Deutschkenntnisse reichen nicht aus; ohne eine fundierte Allgemeinbildung und einem Schulabschluss ist der Zugang zu Ausbildung in Deutschland in der Regel nicht möglich. Die GEW Hessen, die Liga Hessen der freien Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Hessen, Landesausländerbeirat (agah), Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV, Frankfurt) haben in Stellungnahmen bereits die Situation dargestellt und Forderungen erhoben.
Links: https://www.liga-hessen.de/aktuelles/presse/presseinfo_seiteneinsteiger_Mai_15.pdf news.bagkjs.de/stellungnahme_kvjsa_zum_berufsbildungsbericht_2015 https://www.fr-online.de/zuwanderung-in-rhein-main/fluechtlinge-fluechtlingskinder-warten-auf-sprachkurse,24933504,30761306.html
Wir fordern ein Recht auf Bildung und damit auf Schulbesuch auch für 18- bis 21-jährige zugewanderte junge Menschen über die Schulpflicht hinaus. Damit das Angebot flächendeckend und personell gut besetzt angeboten werden kann, braucht es für die Berufsschulen die entsprechende Ausstattung und den passenden Stellenschlüssel.
In Bayern gibt es generell die Berufsschulpflicht bis 21 Jahre und im Ausnahmefall bis 25 Jahre; berufsschulpflichtige Zugewanderte werden in einem 2-jährigen Unterrichtsmodell an den bayerischen Berufsschulen unterrichtet und können einen Schulabschluss erlangen. Dies ist ein Wunschmodell für Hessen, um jungen Migranten faire Zukunftschancen zu ermöglichen!
(Die Verwendung des Fotos erfolgt mit freundlicher Genehmigung des„Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V“.)
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herunterladen (PDF)Debatte
Wir kritisieren mangelnde Intigration, geben aber Flüchtlingen nicht die Möglichkeit unsere Geschichte und Wertvorstellungen kennen zu lernen. Das Erlernen unserer Sprache ist die Basis dafür, dass auch Menschen die nicht viel Glück im Leben erfahren haben, Ihren Platz in unserer Mitte finden. Menschen profitieren auf Dauer vom Miteinander statt vom Gegeneinander !
Die "neu zugewanderten Migranten" halten sich zu einem überwiegenden Teil illegal in der Bundesrepublik Deutschland auf, daher ist die Forderung Unfug.