1.169 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Die Petition war erfolgreich!
Neuigkeit lesenPetition richtet sich an: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine klare und einfache Regelung für Kfz-Exporteure zu geschaffen. Für die Befreiung von der Umsatzsteuer soll kein Unterschied gemacht werden, ob das Fahrzeug auf eigenen Achsen oder auf einem Beförderungsmittel das EU-Zollgebiet verlassen hat, und welche Überführungskennzeichen dafür verwendet werden. Allein die Tatsache, dass das Fahrzeug das EU-Zollgebiet verlassen hat, muss für die Umsatzsteuerbefreiung ausreichend sein. Die Bindung an die Ausfuhrkennzeichen mit einem Internationalen Fahrzeugschein, um die Lieferung als Umsatzsteuerfreie Lieferung anzuerkennen, muss gelöscht werden (Siehe: Regelungen in Abschnitt 6.9 Abs. 11 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses - UStAE - (bis zum 31. Oktober 2010: Abschnitt 135 Abs. 9 UStR 2008)).
Begründung
Ich habe drei Ausführungen zu der Begründung: A) Kurzform B) Detailliert auf https://www.kneisler-partner.de
Hier ist die Kurzform:
- Die jetzige Gesetzesregelung lässt viel Spielraum für Verwirrung und verzerrt den EU-Wettbewerb.
- Für die umsatzsteuerbefreite Lieferung gibt es Unterschiede, wie das Fahrzeug ausgeführt wird (aufgeladen oder auf eigenen Achsen, und welche Art der Überführungskennzeichen verwendet werden). Wenn das Fahrzeug auf eigenen Achsen ausgeführt wird, spielt die Art der verwendeten Überführungskennzeichen eine entscheidende Rolle (Anerkennung als umsatzsteuerfreie Lieferung). Wenn, z.B. das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen + Internationaler Zulassungsschein ausgeführt wird, erkennt das Finanzamt den Zoll-Ausfuhrnachweis an. Wenn das gleiche Kennzeichen OHNE den internationalen Schein angewendet wird, verwehrt das Finanzamt die Anerkennung. Das ist sicherlich nicht logisch. Das gleiche gilt für andere Überführungskennzeichen.
- Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug mit jeder Art der Kennzeichen überführt werden. Warum wird diese Regelung dann nicht für die Lieferung ins Drittland (Außerhalb der EU) angewandt? Der Zoll-Ausfuhrnachweis ist doch ein glaubhafter ausreichender Beleg für den Export ins Drittland.
- Die kostengünstige Lösung innerhalb der EU ist die Variante mit dem Kurzzeitkennzeichen. Die Anmeldung auf Kurzzeitkennzeichen ist problemlos. Dabei spielt es keine Rolle welchen Fahrzeugbrief das Fahrzeug hat. Diese Regelung ist für alle leicht zu verstehen und anzuwenden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
22.09.2011
Petition endet:
21.12.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
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Hallo Mitunterstützer,
vielen Dank für euren Einsatz.
Der Bundestag hat mit Schreiben vom 8.3.2012 bestätigt.
Der Anwendungserlass für den Export ist geändert und „dem Hauptgegenstand der Petition wurde durch die Änderung entsprochen.“.
Vorhandenes Hindernis für die sofortige Anwendung:
Die Umsetzung des Anwendungserlasses bei den Zollbehörden ist noch schleppend. Die Zoll-Beamten arbeiten nach den Durchführungsverordnungen, deren Änderung nachzügig kommt.
Doch entscheidend sind die Anwendungserlasse.
Tauchen hier Fragen auf, so wenden sie sich an die FAQ auf der Homepage der Kneisler und Partner Unternehmensberatung GmbH www.kneisler-partner.de -
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss noch auf die Stellungname des Finanzministerium wartet.
Sobald der Sachverhalt unter Berücksichtigung dieser Stellungname aufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Kneisler -
Änderung am Text der Petition
am 06.10.2011
Debatte
Wettbewerbsverzerrung in der EU: In den meisten EU Staaten gibt es kein Exportkennzeichen, daher kann es auch den dortigen Exporteuren nicht abverlangt werden, diesen Aufwand zu betreiben. Das erspart ihnen viel Zeit und Geld.(Meine dänischen Kollegen schicken ihre Kunden u.a. mit deutschen Überführungskennz. auf den Weg, wir deutschen dürfen das nicht)
Noch kein CONTRA Argument.