81 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Kultusminister Herr Dorgeloh
Seit Jahren gibt es in Halle am Landesbidungszentrum für Hörgeschädigte "Albert Klotz" einen Vorschulteil für Sinnesgeschädigte Kinder. Für Eltern, deren Kinder in den integrativen Kindertagesstätten der Stadt auf Grund von hochgradigen Sinnesschäden, Autismus oder Mehrfachbehinderung überfordert sind, bietet sich damit eine Alternative der Fördeung und Betreuung. Hier werden Kelinstgruppen vorgehalten, in welchen qualifiziertes Personal die Kinder liebevoll auf den Schuleintritt vorbereitet. Für eine Aufnahme müssen viel Hürden von den Eltern genommen werden. Neben ärztlichen Befunden, nachgewiesener, bereits erfolgter integrativer Betreuung und einer Bescheinigung der Ämter der Stadt, gibt es oft Auseinandersetzungen auf dem Landesschulamt. Diese lehnt Anträge mit der Begründung eines fehlenden Rechtsanspruches ab. Das Schulgesetz in der Fassung vom 22.02.2013 weist eindeutig auf die Möglichkeit schulvorbereitender Förder-, und Betreuungsangebote hin. Durch einen endgültigen Aufnahmestopp soll der Paragraph 8 Absatz 7 des Schulgesetzes jedoch unterwandert werden. Gleichzeitig weist das Ministerium für Arbeit und Soziales jegliche Verantwortung zurück, bietet jedoch bis heute kein gleichwertiges Angebot in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle an.
Wir fordern deshalb:
- Umsetzung der EU Richtlinie, die im Artikel 7 Absatz 2 ausdrücklich fordert, dass bei
Kindern mit Behinderungen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. - Erhalt des Vorschulteils am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle.
- Klare Aussagen des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen- Anhalt!
Die Lösung unserer Probleme sehen wir in einem Erhalt des Vorschulteils "Albert Klotz" in Halle, bis vom sozialen Träger gleichwertige Angebote vorgehalten werden können. Darunter verstehen wir neben dem Einsatz von qualifizierten Personal, auch die Schaffung von Räumlichkeiten und die Bereitstellung finanzieller Mittel zur ganztägigen Förderung und Betreuung unserer Kinder in Kleinstgruppen! Wir fordern die oberste Schulbehörde in Zusammmenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen- Anhalt auf, das Schulgesetz in bestehender Fassung umzusetzen und klare Regelungen für die Aufnahme sinnesgeschädigter Kinder zu schaffen!
Begründung
Wir sind nicht gegen Inklusion, wenn dafür die notwendigen Vorraussetzungen bestehen. Wir sind aber dagegen, dass auf Grund falsch interpretierter Inklusionsgedanken, unseren Kindern wertvolle Lebenszeit verloren geht. Bitte unterstützen Sie uns, damit für behinderte sinnesgeschädigte Vorschulkinder eine seit Jahrzenten bewährte Struktur erhalten bleibt! Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt des Vorschulteils, und schaffen Sie damit die Grundlage bestmöglicher Enwicklungschancen für unsere behinderten Kinder! Vielen Dank im Namen der Eltern des Vorschulteils am LBZ "A.Klotz" in Halle
Ina Giec
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.06.2015
Petition endet:
13.07.2015
Region:
Sachsen-Anhalt
Kategorie:
Bildung
Debatte
Der Vorschulteil des LBZ in Halberstadt wurde auch zum neuen Schuljahr geschlossen! Leider gab es dort keine Elterninitiative. Das Land spart wieder mal an behinderten Kindern. An den GB-Schulen wurde der Unterricht im nächsten Schuljahr um eine Stunde gekürzt, um Personal einzusparen. Es ist wirklich unerhört.
Noch kein CONTRA Argument.