481 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Thomas Kufen und Ratsfraktionen
Der Bebauungsplan Kesselstraße / Bocholder Straße (B-Plan) sieht im 2. Entwurf auf einem Gebiet von 2,7 ha den Bau von 133 Wohneinheiten durch einen Investor vor.
Wiederum beabsichtigt die Stadt Essen dem Investor Teile der angrenzenden öffentlichen Grünfläche zu verkaufen, damit dass Projekt für den Investor rentierlich sei.
Bereits beim 1. Entwurf des B-Planes im Frühjahr 2019 richtete sich die massive Kritik der Bürger gegen den Verkauf von Teilen der öffentlichen Grünfläche, weil der Stadtteil Bochold mit 78,6 % bebauter Fläche einer der am stärksten versiegelten Stadtteile mit nur 15,8% Grünflächen ist.
Die „BürgerAktion Bochold“, eine Initiative der Anwohner, hat dem Oberbürgermeister etwa 1.200 Unterschriften übergeben und forderte die vollständige Erhaltung der Grünfläche als Naherholungsfläche, Freifläche für die Pflanzen- und Tierwelt, Frisch- und Kaltluftschneise sowie zur Versickerung von Starkregen.
Der Plan wurde daraufhin geändert. Dennoch sollen 2.400 qm der öffentlichen Grünfläche für ein Regenrückhaltebecken und einen Spielplatz an den Investor verkauft werden, lediglich der Wohnbau wurde dort gestrichen. Deshalb bleibt die Forderung der Bürger für den Erhalt der öffentlichen Grünfläche unverändert bestehen.
Die Stadt argumentiert, das Regenrückhaltebecken und der Spielplatz würden die Grünfläche aufwerten und der Verkauf sei aufgrund des notwendigen Wohnungsbaus hinnehmbar. Der BPlan hätte nur geringe negative klimatische und ökologische Auswirkungen. Dem steht entgegen, dass ökologische Defizite verbleiben und im grünen und dünn besiedelten Stadtteil Heidhausen (Bebauung 16,2%) ausgeglichen werden sollen.
Der B-Plan wird vom 12.10. bis 23.11.2020 im Deutschlandhaus, Raum 501, ausgelegt. Einwände müssen bis zum 23. 11. schriftlich vorgebracht werden oder online, siehe:
https://www.essen.de/leben/planen_bauen_und_wohnen/essen_plant_und_baut_/stadtplanung/aktuelle_bauleitplanungen/kesselstrasse_bocholder_strasse_nr__02_19.de.html
Nach Abwägung der Einwände wird der Rat den B-Plan voraussichtlich im 1. Quartal 2021 als Satzung beschließen. Dagegen kann nur mit Anwalt am OVG Münster geklagt werden.
Geforderte Maßnahmen:
1. Die öffentliche Grünfläche soll vollständig erhalten bleiben als Naherholungsfläche, Freifläche für die Pflanzen- und Tierwelt, Frisch- und Kaltluftschneise sowie zur Versickerung von Starkregen.
2. Das Regenrückhaltebecken und der gesetzlich vorgeschriebene Spielplatz sollen statt auf der öffentlichen Grünfläche auf dem Gelände des Investors gebaut werden. Dadurch wird die hohe Verdichtung des Baugebietes aufgelockert und seine negativen Auswirkungen werden verringert.
3. Die an das Gebiet des B-Plans angrenzende öffentliche Grünfläche und die Grünfläche auf der südlichen Seite der Kesselstraße sollen im Regionalen Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und zukünftig vor Bebauung gesichert werden.
Begründung
Da Bochold mit 78,6 % bebauter Fläche einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile mit nur 15,8% Grünflächen ist, zählt hier auch der Verlust von nur wenigen Quadratmetern für die Menschen, Flora, Fauna und das Klima. Die öffentliche Grünfläche mit 2,2 ha ist jetzt schon kleiner als das Baugebiet mit 2,7 ha.
Die Stadt argumentiert, die ökologischen und klimatischen Auswirkungen der Bebauung wären nur minimal, denn das Baugelände sei eine Brache und verweist auf Gutachten, die der Investor in Auftrag gegeben hat. Tatsächlich umfasst das Baugebiet aber außer dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weitere unversiegelte Grundstücke mit unberührter Grünfläche, Bäumen und Sträuchern oder Gartenland. Es ist Versickerungsfläche und Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere. Auch die Gärtnerei war niemals derart versiegelt, wie die geplante Bebauung mit vielen hohen Häusern. Zudem ist die klimatische Auswirkung von kleinen Grünflächen für die direkte Nachbarschaft sehr positiv, insofern werden die Anwohner die Auswirkungen sehr wohl zu spüren bekommen. Dagegen spricht auch, dass ein Teil der Ersatzpflanzungen aufgrund der dichten Bebauung nicht vor Ort erfolgt, sondern im grünen und dünn besiedelten Stadtteil Heidhausen.
Warum erfolgt kein Ausgleich in Bochold oder im Stadtbezirk Borbeck? Hier wird das Grün benötigt!
Der B-Plan sieht einen öffentlichen Spielplatz außerhalb der Bebauung auf ca. 1300 qm der öffentlichen Grünfläche neben dem Rückhaltebecken vor. Das ist nicht hinnehmbar, denn alle Landesbauordnungen in Deutschland verpflichten Bauherren von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohneinheiten zur Anlage eines ausreichend großen Spielplatzes. Auch aus pädagogischen Gründen sollte er inmitten der Wohnhäuser errichtet werden. So bemerken die Bewohner es, wenn Kinder Hilfe und Zuspruch benötigen oder können sie vor Übergriffen schützen. Auch mutwillige Beschädigungen von Spielgeräten, Verunreinigungen, nächtlicher Lärm und zerbrochene Bierflaschen können durch die soziale Kontrolle vermieden werden. Die direkte Nachbarschaft zu dem Regenrückhaltebecken kann für Kinder gefährlich sein, wenn es voller Wasser ist, denn Kinder klettern auch über Zäune, wenn es verboten ist.
Zu bemängeln ist ebenfalls, dass der zukünftige Wohnungsbedarf in Essen bewusst zu hoch eingeschätzt wird. Die Stadt setzt auf eine längst überholte Wohnungsnachfrageanalyse, das sogenannte „InWIS-Gutachten“, das unter dem Eindruck des Flüchtlingszustroms bis 2030 einen Bedarf von bis zu 16.000 Wohnungen für das Stadtgebiet prognostizierte. Die aktuelle städtische Bevölkerungsprognose von 2019 sieht bis 2030 hingegen nur einen Zuwachs von 1.600 Personen für das gesamte Stadtgebiet vor und für den Stadtbezirk Borbeck sogar einen Bevölkerungsverlust von 2.100 Personen. Dieser Fakt wird nicht berücksichtigt, wohl um den Zuzug von außerhalb zu fördern. Der Verlust von Grünflächen und die ökologischen und klimatischen Auswirkungen werden trotz des Klimawandels dafür hingenommen.
Die Stadt argumentiert auch, dass dringend bezahlbarer Wohnraum zu schaffen sei. in diesem Projekt wird bezogen auf alle Wohneinheiten nur etwa 16 % öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen. Hier werden vor allem Eigentumswohnungen und Eigenheime gebaut, also „bezahlbarer Wohnraum“ nur für Finanzkräftige.
In jeder Planungsvariante wird argumentiert, dass das Bauprojekt nur unter Einbezug von Teilen der öffentlichen Grünfläche rentierlich sei, wegen der hohen Kosten für die Verkehrsanbindung und die Entwässerung. Da aber die Anzahl der Wohneinheiten von 100 auf 133 gestiegen ist, scheint diese Argumentation wenig plausibel. Wenn jetzt 33 % mehr Wohneinheiten geplant werden als im Frühjahr 2019, müsste das Vorhaben rentierlich sein.
Wenn es um den Wohnungsbau geht, werden in Essen trotz des Klimawandels die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen nicht ausreichend berücksichtigt, die sowohl in der städtischen Klimaanalyse von 2002, der Dokumentation „Stadt begegnet Klimawandel“ von 2014 sowie vom Umweltministerium und dem Regionalverband Ruhr gefordert werden. Der Bedarf wird in Essen bewusst zu hoch eingeschätzt und eher für den Zuzug von außerhalb geplant. Auch der Profit von Investoren spielt eine erhebliche Rolle.
Deshalb geht die herzliche Bitte an Sie, diese Petition zu unterstützen und an möglichst viele Menschen weiterzuleiten. Denn während der Coronapandemie kann die Stadt zwar weiter an Bauleitplänen arbeiten und Fristen setzen, aber für Bürgerinitiativen ist es kaum möglich, Treffen und Aktionen durchzuführen und Unterschriften zu sammeln.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
-
Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.07.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 11.07.2021Liebe Unterstützer*innen,
der Rat der Stadt Essen hat am 30.6.2021 den B-Plan unverändert entsprechend dem im November 2020 ausgelegten Entwurf als Satzung beschlossen. Die öffentliche Grünfläche bleibt leider nach wie vor für den Spielplatz und das Regenrückhaltebecken mit dem langen, befestigten Unterhaltsweg über der Kanaltrasse eingeplant.
Allerdings haben die CDU und die Grünen gemeinsam den Antrag aus der Bezirksvertretung Borbeck aufgenommen, die „verbleibende“ öffentliche Grünfläche zwischen Bocholder und Kesselstraße dauerhaft zu erhalten und aufzuwerten. Die SPD hat den weitergehenden Antrag gestellt, dass die öffentliche Grünfläche zu beiden Seiten der Kesselstraße, also von der Bocholder Straße bis zum Borbecker Mühlenbach, dauerhaft... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 18.06.2021Liebe Unterstützer*innen,
wir haben am Montag, den 14.6.2021, dem Herrn Oberbürgermeister Thomas Kufen 510 Unterschriften (davon 29 in Papierform) mit den Einwänden gegen den B-Plan übergeben, Corona bedingt zu dritt. Das obige Foto von „Moritz Leick - Stadt Essen“ zeigt (von rechts) Dietmar Buckstegge von der BürgerAktion Bochold, den Oberbürgermeister und Margot Lüchau van Hal, begleitet von Friedhelm Klix, dem ehemaligen Ratsherrn für Bochold, der sich stets für die Erhaltung der öffentlichen Grünfläche eingesetzt hat.
Die Bezirksvertretung IV hat in ihrer Sitzung am 8.6.2021 mehrheitlich (nicht einstimmig) keine Bedenken gegen den B-Plan geäußert. Die Grünen haben Bedenken ökologischer Art zur Bebauung vorgetragen und sind leider auch... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.