302 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Paragraph 86 Strafgesetzbuch verbietet, Propagandamittel zu verbreiten, die "nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Dieser Paragraf soll um eine rechtssichere Formulierung erweitert werden, die auch das Verwenden von Wörtern und SChriftzügen verbietet, die dazu verwendet werden, das Verbot des §86 zu umgehen.
Begründung
Es ist es laut Paragraph 86 Strafgesetzbuch verboten, Propagandamittel zu verbreiten, die "nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Bei einem aufgedruckten Hakenkreuz wäre das der Fall: das Symbol ist verboten. "Hakenkreuz" bzw. "HKNKRZ" als Wort allerdings nicht. Neonazis nutzen das und tragen diesen und ähnliche Schriftzüge auf T-Shirts, Aufnähern und so weiter. Daher sollen zukünftig alle Verwendungen, die dazu geeignet sind,das Verbot der Verwendung das Verbot der Propagandamittel zu umgehen, auch verboten werden. Die Formulierung muss so gefasst sein, dass sie auch für andere Umformulierungen gilt (z. B. Variationen von "Meine Ehre heißt Treue")
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.06.2016
Petition endet:
06.08.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Sicherheit
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 14.08.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Diese Petition ist an sich symbolbehaftetes Agieren ohne tieferen Sinn; ein Symbol oder einen Schriftzug zu verbieten, ändert nichts am eventuellen ideologischen Hintergrund, dem es ggf. zu widersprechen gilt. Konsequenterweise müsste der Verfasser der Petition auch rechts getragen Scheitel und Oberlippenbärte in ihrer besonderen Form als verfassungswidriges Erkennungszeichen anprangern.