Diese Petition ist an sich symbolbehaftetes Agieren ohne tieferen Sinn; ein Symbol oder einen Schriftzug zu verbieten, ändert nichts am eventuellen ideologischen Hintergrund, dem es ggf. zu widersprechen gilt. Konsequenterweise müsste der Verfasser der Petition auch rechts getragen Scheitel und Oberlippenbärte in ihrer besonderen Form als verfassungswidriges Erkennungszeichen anprangern.
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