Bürgerrechte

Dr. Karamba Diaby, stimmen Sie mit NEIN bei einer Bundestagsabstimmung zur allgemeinen Impfpflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Dr. Karamba Diaby, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)

270 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

270 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Dr. Karamba Diaby, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)

Sehr geehrter Herr Dr. Karamba Diaby, 
wir, die unterzeichnenden Bürger von Halle an der Saale, Landsberg, Petersberg und Kabelsketal fordern Sie als unseren Bundestagsabgeordneten auf, bei einer Abstimmung über eine allgemeine Impfpflicht gegen Sars Cov 2 mit NEIN zu stimmen. Wir begründen diese Petition an Sie persönlich wie folgt: 

Begründung

Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVID-Schutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können.
Quelle: Verordnungsprüfungsverfahren V 11/2022-4, Verfassungsgerichtshof Österreich
Mehr als 70 Wissenschaftler führen folgende sieben Argumente gegen diese Impfpflicht an: 
1. Die Pandemie mit SARS-CoV2 wird durch Impfung nicht beendet
2. Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch
3. Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht
4. Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht
5. Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID19-Erkrankte wird durch die 
statistischen Daten nicht eindeutig belegt
6. Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft
7. Die COVID19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte
Eine ausführliche Begründung dieser Argumente und sie untermauernde Daten finden Sie auf der Webseite “7argumente”. 
Quelle: Webseite 7argumente
Als Grundlage das Feststellen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite wird unter anderem die Auslastung der Intensivstationen genannt. Die Zahl der belegten Intensivbetten schwankt seit Beginn 2020 bis zum Anfang des Jahres 2022 um die Zahl 20 000. Saisonale Unterschiede sind kaum festzustellen.  
Quelle: DIVI-Intensivregister
Zusammen mit der Notfallreserve gewinnen wir den Eindruck, dass zu jeder Zeit seit März 2020 in Deutschland genügend Intensivbetten zur Verfügung standen und stehen, so dass sich eine allgemeine Impfpflicht nicht mit der Überlastung des Gesundheitssystems begründen lässt. 
Die mRNA-Impfstoffe wurden weltweit erstmals am 2. Dezember 2020 zugelassen. Es existieren somit keine Langzeiterfahrungen bei der Anwendung am Menschen. Der Virologe Prof. Kekulè spricht von einem “einen experimentellen Impfstoff, der noch nicht einmal eine reguläre Zulassung hat"
Quelle: Aussage Prof. Kekule
Aus rechtlicher Sicht verbietet der Nürnberger Kodex experimentelle medizinische Behandlungen ohne freiwillige Zustimmung und einer Zustimmung die nur unter Druck erfolgt ist: 
“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Per-
son im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt
durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwan-
ges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten
hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.”
Quelle: Nürnberger Kodex, Wikipedia
Einen Zwang zu einer Impfung, wie er ja durch eine bußgeldbewehrte Impfpflicht ausgeübt wird widerspricht somit dem Nürnberger Kodex. 
Auch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Dietrich Murswiek stellte im Oktober 2021 sogar fest, dass schon der indirekte COVID-19-Impfzwang durch 2G- und 3G-Regeln verfassungswidrig ist.
Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Der Altersmedian der COVID-Verstorbenen beträgt 83 Jahre. Die Lebenserwartung in Deutschland beträgt 81 Jahre. Die Verteilung der Infektionssterblichkeit zeigt auch dass zu über 85% über 70igjähre betroffen sind. Schützen Sie gezielt diese Risikogruppen! Eine allgemeine Impfpflicht ist keine gezielter Schutz der Risikogruppen. 
Quelle: Webseite
Die Verdachtsmeldungen zu Covid-19-Impfreaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum zeigen Todesfälle und schwerwiegende Nebenwirkungen. Die Meldungen werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in der frei zugänglichen EudraVigilance-Datenbank veröffentlicht und zeigen etwas im Vergleich mit der Grippeimpfung eine um den Faktor 50 erhöhte Todesfallrate und eine um den Faktor 87 erhöhte Wahrscheinlichkeit eine schwerwiegende Nebenwirkung zu bekommen. 
Quelle: COVID-19- und Grippe-Impfung im Vergleich
Auch der bekannte Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Institutes für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn und Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung spricht sich im Youtube-Video gegen eine Impfplicht aus und erläutert, dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet und eine Herdenimmunität nicht durch die Impfung erreichbar ist.
Quelle: Youtube-Video
Aufgrund der angeführten Argumente bitten wir Sie, bei einer Abstimmung im Bundestag zur allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-Cov-2 mit NEIN zu stimmen. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.02.2022
Petition endet: 12.04.2022
Region: Halle (Saale)
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Grundrechte wie Art.2 GG sind Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat. Daher durfte bislang jeder entscheiden, wie er mit seinem Körper umgeht. Die verheerende Maßnahme „Impflicht“ bedeutet de facto das Aufheben des Grundrechts in seinem Wesensgehalt. Das Argument „Schutz der Allgemeinheit“ greift nicht: Corona-Impfstoffe verhindern weder Viruslast noch Infektion. Ungeimpfte schädigen keine anderen, sondern ggf. nur sich selbst. Probate Mittel: Tragen einer Maske und Abstandhalten. Eine Impfpflicht öffnet Zwangbehandlungen (Chemo bei Krebs) Tür und Tor - ohne Option, sie abzulehnen.

Jeder Bürger ohne Ausnahme muss die Grundrechte achten und ist somit auch für die "körperliche Unversehrtheit" seiner Mitbürger verantwortlich. Wer seine Möglichkeiten zu deren Schutz nicht ausschöpft, verhält sich nicht verfassungskonform. Dass eine Impfung nicht vor einer Infektion schützt, ist doch klar. Sie bereitet ja lediglich das Immunsystem vor und verhindert so eine starke Vermehrung der Viren, schwere Verläufe und hohe Ansteckung.

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