Abwehrrechte
Grundrechte wie Art.2 GG sind Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat. Daher durfte bislang jeder entscheiden, wie er mit seinem Körper umgeht. Die verheerende Maßnahme „Impflicht“ bedeutet de facto das Aufheben des Grundrechts in seinem Wesensgehalt. Das Argument „Schutz der Allgemeinheit“ greift nicht: Corona-Impfstoffe verhindern weder Viruslast noch Infektion. Ungeimpfte schädigen keine anderen, sondern ggf. nur sich selbst. Probate Mittel: Tragen einer Maske und Abstandhalten. Eine Impfpflicht öffnet Zwangbehandlungen (Chemo bei Krebs) Tür und Tor - ohne Option, sie abzulehnen.
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