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Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz
Für Arten-, Natur-, Wasser- und Klimaschutz ‘In der Roos‘, für das Leben, für uns alle.
An die Verantwortlichen aus
Magistrat, Stadtparlament, Ausschüssen, Naturschutzbehörden und Ortsbeirat Rödgen
An die Öffentlichkeit
‚In der Roos‘ ist Rödgens letzte alte Wiese innerorts. Dort leben u.a. die nach Naturschutzrecht streng geschützten Schmetterlinge Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Die Wiese wird extensiv, biologisch und gezielt bläulingsgerecht bewirtschaftet und gepflegt. Für den Biobetrieb ist die Fläche auch durch die unmittelbare Nähe zum Hof von hoher Relevanz. 1)
Aber das artenreiche Biotop ist durch monetäre Interessen und überkommenes städtebauliches Denken akut massiv bedroht.
Dezember 2019 wurde im „Vereinfachten Verfahren für die Wiedernutzbarmachung von ehemals bebauten innerörtlich gelegenen Bereichen” ein Bebauungsplan beschlossen. Somit kam die Behörde um die Umweltverträglichkeitsprüfung herum. Aber das vereinfachte Verfahren hätte nicht angewendet werden dürfen, weil ‚In der Roos’ nie bebaut war. 2) Und mit fachgerechter Bewertung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben hätte es so nicht zum Bebauungsplan kommen dürfen.
Sommer 2020 hat die Stadt Gießen begonnen die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge abfangen und auf eine völlig unzureichend entwickelte Fläche “umsiedeln” zu lassen. 3) Ausgegangen wurde bei den Bläulingen ‚In der Roos‘ von einer „schwachen“ und aufgrund der „isolierten Lage“ nicht dauerhaft überlebensfähigen Population. Abgefangen wurden aber 399 Falter. Ein so hoher Wert ist in der Fachliteratur nicht bekannt.
Aktuell wird die Zerstörung der Wiese weiter betrieben. Behauptet wird, dass die Populationen der Bläulinge durch das Abfangen letztes Jahr jetzt nur noch gering sei, sodass diese Praxis ohne Bedenken fortgesetzt werden könne. Eine Trasse der geplanten Straße wird regelmäßig gemulcht, um den Aufwuchs der Falterfutterpflanze Wiesenknopf zu unterdrücken.
Auch wenn durch das Verbringen der Schmetterlinge – eine rechtswidrige Praxis nach Überzeugung der vom NABU Hessen beauftragten Kanzlei 4) – das Bläulingsaufkommen in der Roos geschwächt hat, ist davon auszugehen, dass sich dieses wieder erholt, wenn die Wiese erhalten bleibt 5).
Es geht hier aber bei weitem nicht allein um zwei stark gefährdete Schmetterlingsarten.
Jeder Meter zerstörter Boden ist einer zu viel.
Wir brauchen vitalen Boden für den Erhalt der Artenvielfalt,
als Basis unserer Nahrung, als Reservoir und Filter von Grund- und Trinkwasser, für ein ausgeglichenes Kleinklima vor Ort, sowie als Hochwasserschutz und CO2Senke gegen den Treibhauseffekt.
Genauso wie wir die einstimmige Ablehnung des Stadtverordnetenversammlung gegen ein weiteres Gewerbegebiet in den Äckern Lützellindens sehr begrüßen, 6) fordern wir von
Magistrat, Bauausschuss und Unterer Naturschutzbehörde
diese Einsicht auch bezogen auf den Lebensraum ‚In der Roos‘.
Lassen sie den Bebauungsplan fallen !
Ihre Kinder, Enkel und wir werden es Ihnen danken !
Begründung
‚In der Roos‘ allein Grund ist genug für eine Kampagne. Der Widerstand für den Erhalt der Wiese ist aber auch Anlass für eine umfassende Forderung nach einem überfälligen Wendepunkt in Gießen im Umgang mit der Lebensgrundlage Boden hin zu einem Ende der Baupläne ins Grüne.
Die ganze Begründung mit weiterreichenden Forderungen und Argumenten zu Landwirtschaft, Ernährung, Wohnen, Bauwirtschaft , Ökologie und Schutz der Lebengrunglagen senden wir gerne zu. Hier ist die Textlänge zu limitiert. Bitte einfach eine Mail an in-der-roos@hollerbusch.work
Eine Zeit lang ist der Offene Brief voller Länge auch im Web dort lesen:
https://www.giessener-zeitung.de/2021/07/20/wiese-in-not/
1) Auf den im Bebauungsplan betroffenen hofnahen Flächen (mehr als die Bläulingswiese) haben die Schafe und Kühe des Naturland-Biohofs während der Stallzeit im Winter Auslauf. Würde diese Möglichkeit wegfallen wäre das dem viel zitierten Tierwohl sehr zuwider. Auch eine Halle müsste der Hof aufgrund der städtischen Planung aufgeben.
2) Im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13a BauGB setzt das Bundesverwaltungsgericht (mit Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, BVerwGE 169, 29-39 Rn. 25 f.) ein enges Verständnis an den Begriff „Innenentwicklung“. So genügt es nicht bloß, dass sich eine Fläche im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befindet, sondern es soll nur auf solche Flächen zugegriffen werden, die bereits baulich in Anspruch genommen wurden und durch die damit einhergehende Versiegelung ihre bodenrechtliche Schutzwürdigkeit jedenfalls teilweise schon verloren haben. Die zu erhaltenden Flächen bestehen aber aus landwirtschaftlich genutzten Wiesen, Streuobst und Gärten.
3) Das Abfangen und Aussetzen der Bläulinge an anderer Stelle wurde von der Unteren Naturschutzbehörde per Ausnahme zugelassen. Auf der Fläche wo die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge ausgesetzt wurden gab es schon Populationen beider Schmetterlingsarten.
Die Bestimmungen der s.g. Ausgleichsmaßnahme schreiben vor, die gewählte “Ersatzfläche“ bläulingsgerecht weiter zu entwickeln. Also durch gezielte Mahd die Falterfutterpflanze Wiesenknopf und die Wirtsameise zu fördern. Das dauert aber mehrere Jahre und rechtlich muss eine Ausgleichsmaßnahme erst volle Wirkung entfalten, bevor mit dem Grund der Maßnahme, also der Zerstörung an anderer Stelle begonnen werden darf. Im Jahr 2020 wurden zwar Bestimmungen für die Entwicklung der Fläche erlassen, aber prompt nicht eingehalten. Auch in 2021 wurden diese nur mangelhaft umgesetzt (Randsäume mit gemäht, zu tiefe Mahd, Schnittgut zu kurz liegen gelassen, zu schweres Gerät verwendet).
Zudem haben einige Wiesenknopf-Ameisenbläulinge den Weg zurück ‚In die Roos‘ gefunden. Das widerlegt die Behauptung, es würde sich um eine isolierte Population handeln. Damit liegt auch nahe, dass die Populationen „In der Roos“ für die umliegenden Teilgebiete des Natura 2000 Gebietes Auenwiese Josolleraue, in der die Bläulinge auch als Erhaltungsziele ausgewiesen sind, von Bedeutung sind.
4) Die Auffassung des NABU Landesverbandes Hessen, vertreten durch die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, dass die Maßnahmen des Abfangens und “Umsiedelns“ in diesem Jahr rechtswidrig sind manifestiert sich in verschiedenen Rechtsbehelfen. So ist dem ausführlichen Schreiben vom 14. Juni 2021 an die Untere Naturschutzbehörde Gießen dargelegt worden, mit welchen rechtlichen Mängeln die Abfang- und Ausgleichsmaßnahme behaftet ist. Dieses Schreiben ist auch Grundlage der am selben Tag eingelegten Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Gießen.
Zuletzt ist am 07. Juli '21 die Rechtsauffassung im Widerspruch gegen die der Ausgleichsmaßnahme zugrundeliegenden Ausnahmegenehmigung deutlich gemacht worden:
"Bezüglich der Widerspruchsbegründung beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 14.06.2021, indem wir bereits dargelegt haben, dass die erteilte Genehmigung nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 7 S. 3 BNatSchG entspricht und daher rechtswidrig ist. Es steht zu befürchten, dass der Erhaltungszustand der Population durch die Zerstörung der Teilpopulation „In der Roos“ verschlechtern wird. Der Ersatzlebensraum „Krebswiesen“ ist nicht geeignet, weitere Exemplare der Schmetterlingsart dort anzusiedeln. Vielmehr ist von einem gesättigten Zustand auszugehen.
... Es wird daher nochmals beantragt bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, sowie einer Entscheidung der beim Regierungspräsidium Gießen anhängigen Fachaufsichtsbeschwerde, den Vollzug auszusetzen."
5) Trotz ökologisch widersinnigen Absammelns sind noch immer Bläulinge in unbekannter Menge ‚In der Roos‘. Und die Tiere finden nach der Verbringung zurück. Entscheidend für eine Erholung des Falterbestands sind eine hohe Dichte der Futterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameise – beides ist ‚In der Roos‘ gegeben, wenn sie nicht weiter zerstört wird.
6)
http
s://www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.html
Link zur Petition
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 01.12.2022Liebe Unterstützende,
Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Damit noch mehr Menschen davon erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
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Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 18.11.2022Wie es aussieht ist Rödgens letzte und artenreiche innerörtliche Wiese gerettet.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat im Normenkontrollverfahren geurteilt, dass der B-Plan der Stadt Gießen unwirksam ist, weil der Lebensraum streng geschützter Arten zerstört würde und die Voraussetzung für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erfüllt ist (siehe Pressemitteilung des VGH unten). Die Chancen für diesen juristischen Ausgang standen gut.
Der Erfolg der BI und eurer Unterstützung für den Offenen Brief liegt in der gesellschaftlichen Debatte, die bewirkte, dass der Bauausschuss letztes Jahr einem Antrag von GIGG-Volt (Fraktion Gießen-Gemeinsam-Gestalten & Volt) zustimmte, Baumaßnahmen in der Roos bis zum Urteil des VGH auszusetzen.
Ohne... weiter -
Liebe Unterstützende und am Überleben Interessierte.
Den Offenen Brief für die Roos überreichen wir vor dem Gießener Rathaus
am kommenden Sonntag, den 05.12., dem Weltbodentag,
während der Demo
ALLE BÖDEN BLEIBEN – LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN !
Mittlerweile hat auch das Stadtparlament dem Antrag der schon den Bauausschuss passierte zugestimmt, Baumaßnahmen in der Roos zu unterlassen, bis zum Ende des Normenkontrollverfahrens am VGH Kassel.
[ ! Widersinnigerweise wurde der Antrag durch die Grünen dahingehend geändert, dass das "Umsiedeln" und das Abfangen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge trotzdem fortgesetzt werden ! ]
Die Vorsitzenden von SPD und Grüne haben daraufhin in der Presse verlautbart, es handele sich um eine vertretbare Verzögerung,... weiter
Debatte
Das Leben des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist außerordentlich spannend und ungewöhnlich: Das Weibchen legt die Eier einzeln an noch nicht blühende Köpfchen des Großen Wiesenknopfs. Die jungen purpurrot gefärbten Raupen fressen zunächst in den Blüten ihrer Futterpflanzen und werden im Herbst, nach der dritten und letzten Häutung in Ameisennester der Trockenrasen-Knotenameise getragen. Sie leben dort räuberisch von Ameisenbrut. Etwa 98 % der Biomasse der Puppe (und des späteren Falters) stammt so von den Ressourcen des Ameisenvolkes. Bitte schützt diese Insekten !
Noch kein CONTRA Argument.