18.11.2022, 16:52
Wie es aussieht ist Rödgens letzte und artenreiche innerörtliche Wiese gerettet.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat im Normenkontrollverfahren geurteilt, dass der B-Plan der Stadt Gießen unwirksam ist, weil der Lebensraum streng geschützter Arten zerstört würde und die Voraussetzung für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erfüllt ist (siehe Pressemitteilung des VGH unten). Die Chancen für diesen juristischen Ausgang standen gut.
Der Erfolg der BI und eurer Unterstützung für den Offenen Brief liegt in der gesellschaftlichen Debatte, die bewirkte, dass der Bauausschuss letztes Jahr einem Antrag von GIGG-Volt (Fraktion Gießen-Gemeinsam-Gestalten & Volt) zustimmte, Baumaßnahmen in der Roos bis zum Urteil des VGH auszusetzen.
Ohne diesen politischen Beschluss aus 2021 hätten wir zwar jetzt ein Urteil für die Roos – sozusagen einen gerichtlichen Baustopp – aber ein durch Baustraße und Baugruben weitgehend zerstörtes Biotop.
So konnte der Schaden auf das ökologisch irrsinnige und widerrechtilche Absammeln und "Umsiedeln“ der Bläulinge (wieder so eine "Ausgleichsmaßnahme"), sowie deren Vergrämen durch frühes Mulchen ihrer Wirtspflanze Großer Wiesenknopf eingedämmt werden.
Davon erholt sich das Ökosystem unter der extensiven und bewussten Nutzung und Pflege des Naturland-Betriebs Becker-Werthmann über die Jahre hoffentlich wieder.
Übrigens wurden im Sommer 2022 in „In der Roos" in etwa gleich viele Schmetterlinge gefunden wie im Sommer 2021, daher können wir hoffen, dass die Falter auch noch in 2023 dort vorkommen.
Die Roos soll für immer Blühen – und alle anderen Wiesen auch !
Für alle Unterstützung herzlichen Dank !
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An alle aus dem Raum Gießen, Reiskirchen, Grünberg,
kommt gerne am Sonntag, 20.11., um 14 Uhr,
zum Protest gegen die geplante Umgehungsstraße der B49
durch Felder, Wiesen, Weiden, Naturschutz- und Naherholungsgebiet.
Treffpunkt ist in Reiskirchen an der Feuerwehr (liegt am Radweg R7 und nah an der Bahnstation).
(13 Uhr gemeinsame Anreise per Rad, ab Schwanenteichplattform , Ringallee, gegenüber der THM)
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Presseinformation
Kassel, den 10. November 2022
Bebauungsplan „In der Roos“ der Stadt Gießen ist unwirksam
Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit einem soeben verkündeten Urteil entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. RÖ 07/05 „In der Roos“ der Stadt Gießen 14. November 2019 unwirksam ist.
Der Bebauungsplan sieht als Maßnahme der Innenentwicklung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets mit geplanten 32 Bauplätzen für Einzel- und Doppelhaushälften vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von zirka 2,83 Hektar inmitten des Ortsteils Rödgen, die mit Ausnahme einer Scheune unbebaut ist und teils landwirtschaftlich genutzt wird. Im Plangebiet kommen sowohl der Dunkle als auch der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling vor, beide (Schmetterlings-)Arten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt.
Ausweislich der Planung wird der Lebensraum der Ameisenbläulinge durch den Eingriff komplett zerstört. Zudem kann eine Tötung der Tiere während der Bauarbeiten nicht ausgeschlossen werden.
Weiterhin legt die Planung zugrunde, dass zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zugunsten der Ameisenbläulinge nicht möglich sind. Die Stadt Gießen ist vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgegangen. Der 3. Senat konnte nicht feststellen, dass die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme gegeben sind. Eine solche Ausnahme kann unter anderem nur dann zugelassen werden, wenn zumutbare Planungsalternativen nicht gegeben sind. Die von der Stadt Gießen durchgeführte Alternativen-Prüfung hat der Senat für nicht ausreichend erachtet, da sich diese nur auf den Ortsteil Rödgen, nicht jedoch auf das gesamte Stadtgebiet bezieht.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Stadt die Möglichkeit der Beschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 3 C 1408/20.N