01.12.2022, 14:37
Liebe Unterstützende,
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Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
18.11.2022, 16:52
Wie es aussieht ist Rödgens letzte und artenreiche innerörtliche Wiese gerettet.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat im Normenkontrollverfahren geurteilt, dass der B-Plan der Stadt Gießen unwirksam ist, weil der Lebensraum streng geschützter Arten zerstört würde und die Voraussetzung für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erfüllt ist (siehe Pressemitteilung des VGH unten). Die Chancen für diesen juristischen Ausgang standen gut.
Der Erfolg der BI und eurer Unterstützung für den Offenen Brief liegt in der gesellschaftlichen Debatte, die bewirkte, dass der Bauausschuss letztes Jahr einem Antrag von GIGG-Volt (Fraktion Gießen-Gemeinsam-Gestalten & Volt) zustimmte, Baumaßnahmen in der Roos bis zum Urteil des VGH auszusetzen.
Ohne diesen politischen Beschluss aus 2021 hätten wir zwar jetzt ein Urteil für die Roos – sozusagen einen gerichtlichen Baustopp – aber ein durch Baustraße und Baugruben weitgehend zerstörtes Biotop.
So konnte der Schaden auf das ökologisch irrsinnige und widerrechtilche Absammeln und "Umsiedeln“ der Bläulinge (wieder so eine "Ausgleichsmaßnahme"), sowie deren Vergrämen durch frühes Mulchen ihrer Wirtspflanze Großer Wiesenknopf eingedämmt werden.
Davon erholt sich das Ökosystem unter der extensiven und bewussten Nutzung und Pflege des Naturland-Betriebs Becker-Werthmann über die Jahre hoffentlich wieder.
Übrigens wurden im Sommer 2022 in „In der Roos" in etwa gleich viele Schmetterlinge gefunden wie im Sommer 2021, daher können wir hoffen, dass die Falter auch noch in 2023 dort vorkommen.
Die Roos soll für immer Blühen – und alle anderen Wiesen auch !
Für alle Unterstützung herzlichen Dank !
–––
An alle aus dem Raum Gießen, Reiskirchen, Grünberg,
kommt gerne am Sonntag, 20.11., um 14 Uhr,
zum Protest gegen die geplante Umgehungsstraße der B49
durch Felder, Wiesen, Weiden, Naturschutz- und Naherholungsgebiet.
Treffpunkt ist in Reiskirchen an der Feuerwehr (liegt am Radweg R7 und nah an der Bahnstation).
(13 Uhr gemeinsame Anreise per Rad, ab Schwanenteichplattform , Ringallee, gegenüber der THM)
---
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Presseinformation
Kassel, den 10. November 2022
Bebauungsplan „In der Roos“ der Stadt Gießen ist unwirksam
Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit einem soeben verkündeten Urteil entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. RÖ 07/05 „In der Roos“ der Stadt Gießen 14. November 2019 unwirksam ist.
Der Bebauungsplan sieht als Maßnahme der Innenentwicklung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets mit geplanten 32 Bauplätzen für Einzel- und Doppelhaushälften vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von zirka 2,83 Hektar inmitten des Ortsteils Rödgen, die mit Ausnahme einer Scheune unbebaut ist und teils landwirtschaftlich genutzt wird. Im Plangebiet kommen sowohl der Dunkle als auch der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling vor, beide (Schmetterlings-)Arten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt.
Ausweislich der Planung wird der Lebensraum der Ameisenbläulinge durch den Eingriff komplett zerstört. Zudem kann eine Tötung der Tiere während der Bauarbeiten nicht ausgeschlossen werden.
Weiterhin legt die Planung zugrunde, dass zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zugunsten der Ameisenbläulinge nicht möglich sind. Die Stadt Gießen ist vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgegangen. Der 3. Senat konnte nicht feststellen, dass die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme gegeben sind. Eine solche Ausnahme kann unter anderem nur dann zugelassen werden, wenn zumutbare Planungsalternativen nicht gegeben sind. Die von der Stadt Gießen durchgeführte Alternativen-Prüfung hat der Senat für nicht ausreichend erachtet, da sich diese nur auf den Ortsteil Rödgen, nicht jedoch auf das gesamte Stadtgebiet bezieht.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Stadt die Möglichkeit der Beschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 3 C 1408/20.N
28.11.2021, 18:18
Liebe Unterstützende und am Überleben Interessierte.
Den Offenen Brief für die Roos überreichen wir vor dem Gießener Rathaus
am kommenden Sonntag, den 05.12., dem Weltbodentag,
während der Demo
ALLE BÖDEN BLEIBEN – LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN !
Mittlerweile hat auch das Stadtparlament dem Antrag der schon den Bauausschuss passierte zugestimmt, Baumaßnahmen in der Roos zu unterlassen, bis zum Ende des Normenkontrollverfahrens am VGH Kassel.
[ ! Widersinnigerweise wurde der Antrag durch die Grünen dahingehend geändert, dass das "Umsiedeln" und das Abfangen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge trotzdem fortgesetzt werden ! ]
Die Vorsitzenden von SPD und Grüne haben daraufhin in der Presse verlautbart, es handele sich um eine vertretbare Verzögerung, um am Bebauungsplan an sich festhalten zu wollen.
Sie haben also noch nicht verstanden, was sie im Begriff sind zu zerstören.
Allen individuell Unterstützenden und allen Gruppen (24) nochmals herzlichen Dank für das gemeinsame Wirken.
Wer sich in und um Gießen weiterhin für Boden-/Biotoperhalt einsetzen möchte, kontaktiere uns bitte unter post@dieroosbleibt.org
Und wenn ihr Initiativen kennt, die sich Bebauungsplänen für noch mehr Logistikzentren, Gewerbe- und Wohngebieten im Grünen entgegen stellen, fragt sie bitte, ob sie schon das Bundesbündnis Bodenschutz kennen.
Vielen Dank, macht's gut und planetenfreundliche Grüße aus der
Initiative für die Roos
u.a. Daniel Witt
. . . .
Zum Schluss noch den Aufruf zur Demo in Gießen:
ALLE BÖDEN BLEIBEN – Lebensgrundlagen erhalten !
Intakte Böden sind unverzichtbar für unser Leben auf der Erde.
Boden speichert Kohlenstoff und ist ein entscheidendes Medium
gegen die Klimakrise.
Boden ist Lebensraum für zigtausende Pflanzen-, Pilz- und Tierarten.
Boden bildet die Grundlage für Lebensmittelerzeugung.
Böden filtern und speichern Wasser – die Voraussetzung
für sauberes Trinkwasser.
Mit ihrer Wasserrückhaltekraft beugen Böden Fluten vor und kühlen
durch Verdunstung das Kleinklima während Hitzeperioden.
Die für alle lebensnotwendigen Bodenfunktionen gehen durch
Bebauung, s.g. Versiegelung, verloren. Und mit Verknappung
der Ressource Boden steigt der Druck ihre Ausnutzung weiter zu
intensivieren – eine ökologische und ökonomische Abwärtsspirale.
Doch der Wahnsinn der Bodenzerstörung reißt nicht ab:
städtebauliche Wachstumsbestrebungen, ein Auto-zentriertes
Verkehrssystem und Planungen zu immer mehr Logistikzentren
vernichten rasend schnell immer weitere Lebensräume.
„ALLE BÖDEN BLEIBEN – Lebensgrundlagen erhalten!“
mit diesem Motto ruft ein breites Bündnis anlässlich des
Welt-Boden-Tages am 05.12. zur Demo in Gießen auf.
SETZEN WIR EIN DEUTLICHES ZEICHEN UND FORDERN
KONSEQUENTEN BODENERHALT !
STOPPT DIE BEBAUUNG IM GRÜNEN !
27.10.2021, 00:34
Die Unterschriftensammlung endet am 05.12.2021, dem Weltbodentag.
Wir planen für diesen Tag eine Demo für Bodenschutz in deren Rahmen wir die Unterschriften übergeben wollen.
Neues Zeichnungsende: 05.12.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.003 (502 in Gießen)
18.10.2021, 12:48
Wir übergeben die Unterschriften nach der OB-Stichwahl und vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung.
(Bei der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde wegen Wahlchaos die Tagesordnung nicht weiter behandelt und die Abstimmung über ein Ruhen der vorbereitenden Baumaßnahmen bis zum Ausgang des Normenkontrollverfahrens fiel aus.)
Neues Zeichnungsende: 18.11.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 969 (493 in Gießen)
28.09.2021, 18:07
Hallo.
A)
Unser aller Bemühen um den Erhalt der Roos hat einen weiteren Erfolgt bewirkt:
Auf der letzten Bauausschusssitzung wurde einem Antrag von Gigg+Volt weitgehend zugestimmt, der die Aussetzung weiterer vorbereitender Maßnahmen im Zuge des Bebauungsplans bis zum Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am VGH Kassel fordert.
Widersinnigerweise wurde der Antrag durch die Grünen dahin gehend geändert, dass das Monitoring des "Umsiedelns" und das Abfangen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge trotzdem fortgesetzt werden.
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Stadtverordnetenversammlung an diesem Donnerstag dem Beschluss des Bauausschusses zustimmt.
Selbst wenn es bei dem Antrag nicht um ein von uns angestrebtes endgültiges Aus des Baugebiets geht, wollen wir doch die Stadtverordneten darin
bestärken, für den vorläufigen Stopp von Baumaßnahmen in der Roos zu
stimmen.
B)
Daher rufen wir zur Demo unter dem Motto
„Die Roos soll für immer blühen – Natur- und Klimaschutz hier und jetzt!“ auf.
am Donnerstag, den 30.09.2021 um 16:30 Uhr
auf den Vorplatz der Kultur- und Sporthalle
in Allendorf (Gießen), Untergasse 34
(pandemiebedingt findet die Stadtverordnetenversammlung nicht im Rathaus statt.)
C)
Da wir planen den Offenen Brief in 2 – 3 Wochen zu überreichen (in Gießen steht noch eine Stichwahl zum Oberbürgermeistern an ...) möchten wir von der Initiative für die Roos dich bitten noch ein Mal deine Lieben und Bekannten auf die Unterstützungssammlung aufmerksam zu machen.
Desto mehr Unterschriften zusammen kommen, desto eher hängen die Entscheidenden im Rathaus ihr Fähnchen in unseren Wind.
Info: Bitte nicht irritieren lassen von den Angaben hier auf Open Petition.
Wir werden den Offenen Brief zunächst nicht als Petition übergeben, sondern als gewichtige gesellschaftliche Forderung.
Und wenn wir in einem späteren Moment noch die rechtliche Karte der Petition ziehen, besteht laut Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Gießen kein Quorum (wie auf openpetition automatisch angeben).
Vielen herzlichen Dank euch allen.
planetenfreundliche Grüße
aus der Initiative für die Roos
u.a. Daniel Witt
30.07.2021, 02:00
Presseschau von openPetition
29.07.2021, 14:56
Hallo
und herzlichen Dank für dein Interesse und Engagement für die 'Roos'
und den Planeten, der uns nicht gehört.
° Wir haben die beiden Gießener Tageszeitungen dazu gebracht am Wochenende doch wieder über die 'Roos' zu berichten. Und das, obwohl ein Redakteur noch vor Kurzem meinte, da sei nichts mehr zu machen.
° Alle Fraktionen im Gießener Stadtparlament sind über den Offenen Brief informiert.
° Für diesen Samstag, 31. Juli um 11:00, lädt Finn Becker, Sohn des Naturland-Biohofs der die Wiese pflegt, herzlich zu einer Infoveranstaltung ein.
Treffpunkt ist direkt vor Ort auf dem Fußweg zwischen Helgenstockstr. und Dreieck, Rödgen, (Gießen).
° Bist du Teil eines Verbands, einer Gruppe? Dann frage bitte, ob ihr als Organisation den Offenen Brief mit unterstützen wollt.
Antworten bitte an:
in-der-roos@hollerbusch.work
Die Vollversion des Offenen Briefs und das Einladungsschreiben für den 31. Juli sind unter www.dropbox.com/sh/x94y6l20ixzwql5/AAD8w0dlM9JoJ_-RHIrmNcZpa?dl=0 zu finden.
° An alle, die sich – wo auch immer – näher mit Bodenzerstörung durch Bebauungspläne befassen: vielleicht ist es eine gute Idee, mit dem Bundesbündnis Bodenschutz zusammen zu wirken:
→ bundesbuendnis-bodenschutz.de
planetenfreundliche Grüße
Fusl (Daniel Witt) und Finn Becker
aus der Initiative für die Roos
23.07.2021, 02:23
Angabe, wo der Offene Brief in voller Länge im Web zu finden ist unter Nennung der URL. Und worum es in dem Teil geht, der wegen Limitierung auf 5000 Zeichen hier nicht zu sehen ist.
Neue Begründung:
‚In der Roos‘ allein Grund ist genug für eine Kampagne. Der Widerstand für den Erhalt der Wiese ist aber auch Anlass für eine umfassende Forderung nach einem überfälligen Wendepunkt in Gießen im Umgang mit der Lebensgrundlage Boden hin zu einem Ende der Baupläne ins Grüne.
Die ganze Begründung mit weiterreichenden Forderungen und weiterreichendeArgumenten Forderungenzu Landwirtschaft, Ernährung, Wohnen, Bauwirtschaft , Ökologie und Schutz der Lebengrunglagen senden wir gerne zu. Hier ist die Textlänge zu limitiert. Bitte einfach eine Mail an in-der-roos@hollerbusch.work
Eine Zeit lang ist der Offene Brief voller Länge auch im Web dort lesen:
www.giessener-zeitung.de/2021/07/20/wiese-in-not/
1) Auf den im Bebauungsplan betroffenen hofnahen Flächen (mehr als die Bläulingswiese) haben die Schafe und Kühe des Naturland-Biohofs während der Stallzeit im Winter Auslauf. Würde diese Möglichkeit wegfallen wäre das dem viel zitierten Tierwohl sehr zuwider. Auch eine Halle müsste der Hof aufgrund der städtischen Planung aufgeben.
2) Im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13a BauGB setzt das Bundesverwaltungsgericht (mit Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, BVerwGE 169, 29-39 Rn. 25 f.) ein enges Verständnis an den Begriff „Innenentwicklung“. So genügt es nicht bloß, dass sich eine Fläche im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befindet, sondern es soll nur auf solche Flächen zugegriffen werden, die bereits baulich in Anspruch genommen wurden und durch die damit einhergehende Versiegelung ihre bodenrechtliche Schutzwürdigkeit jedenfalls teilweise schon verloren haben. Die zu erhaltenden Flächen bestehen aber aus landwirtschaftlich genutzten Wiesen, Streuobst und Gärten.
3) Das Abfangen und Aussetzen der Bläulinge an anderer Stelle wurde von der Unteren Naturschutzbehörde per Ausnahme zugelassen. Auf der Fläche wo die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge ausgesetzt wurden gab es schon Populationen beider Schmetterlingsarten.
Die Bestimmungen der s.g. Ausgleichsmaßnahme schreiben vor, die gewählte “Ersatzfläche“ bläulingsgerecht weiter zu entwickeln. Also durch gezielte Mahd die Falterfutterpflanze Wiesenknopf und die Wirtsameise zu fördern. Das dauert aber mehrere Jahre und rechtlich muss eine Ausgleichsmaßnahme erst volle Wirkung entfalten, bevor mit dem Grund der Maßnahme, also der Zerstörung an anderer Stelle begonnen werden darf. Im Jahr 2020 wurden zwar Bestimmungen für die Entwicklung der Fläche erlassen, aber prompt nicht eingehalten. Auch in 2021 wurden diese nur mangelhaft umgesetzt (Randsäume mit gemäht, zu tiefe Mahd, Schnittgut zu kurz liegen gelassen, zu schweres Gerät verwendet).
Zudem haben einige Wiesenknopf-Ameisenbläulinge den Weg zurück ‚In die Roos‘ gefunden. Das widerlegt die Behauptung, es würde sich um eine isolierte Population handeln. Damit liegt auch nahe, dass die Populationen „In der Roos“ für die umliegenden Teilgebiete des Natura 2000 Gebietes Auenwiese Josolleraue, in der die Bläulinge auch als Erhaltungsziele ausgewiesen sind, von Bedeutung sind.
4) Die Auffassung des NABU Landesverbandes Hessen, vertreten durch die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, dass die Maßnahmen des Abfangens und “Umsiedelns“ in diesem Jahr rechtswidrig sind manifestiert sich in verschiedenen Rechtsbehelfen. So ist dem ausführlichen Schreiben vom 14. Juni 2021 an die Untere Naturschutzbehörde Gießen dargelegt worden, mit welchen rechtlichen Mängeln die Abfang- und Ausgleichsmaßnahme behaftet ist. Dieses Schreiben ist auch Grundlage der am selben Tag eingelegten Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Gießen.
Zuletzt ist am 07. Juli '21 die Rechtsauffassung im Widerspruch gegen die der Ausgleichsmaßnahme zugrundeliegenden Ausnahmegenehmigung deutlich gemacht worden:
"Bezüglich der Widerspruchsbegründung beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 14.06.2021, indem wir bereits dargelegt haben, dass die erteilte Genehmigung nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 7 S. 3 BNatSchG entspricht und daher rechtswidrig ist. Es steht zu befürchten, dass der Erhaltungszustand der Population durch die Zerstörung der Teilpopulation „In der Roos“ verschlechtern wird. Der Ersatzlebensraum „Krebswiesen“ ist nicht geeignet, weitere Exemplare der Schmetterlingsart dort anzusiedeln. Vielmehr ist von einem gesättigten Zustand auszugehen.
... Es wird daher nochmals beantragt bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, sowie einer Entscheidung der beim Regierungspräsidium Gießen anhängigen Fachaufsichtsbeschwerde, den Vollzug auszusetzen."
5) Trotz ökologisch widersinnigen Absammelns sind noch immer Bläulinge in unbekannter Menge ‚In der Roos‘. Und die Tiere finden nach der Verbringung zurück. Entscheidend für eine Erholung des Falterbestands sind eine hohe Dichte der Futterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameise – beides ist ‚In der Roos‘ gegeben, wenn sie nicht weiter zerstört wird.
6)
www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.htmlhttp
s://www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 300 (135 in Gießen)
23.07.2021, 02:15
Angabe, wo der Offene Brief in voller Länge im Web zu finden ist unter Nennung der URL.
Neue Begründung:
‚In der Roos‘ allein Grund ist genug für eine Kampagne. Der Widerstand für den Erhalt der Wiese ist aber auch Anlass für eine umfassende Forderung nach einem überfälligen Wendepunkt in Gießen im Umgang mit der Lebensgrundlage Boden hin zu einem Ende der Baupläne ins Grüne.
Die ganze Begründung und weiterreichende Forderungen senden wir gerne zu. Hier ist die Textlänge zu limitiert.
Bitte einfach eine Mail an in-der-roos@hollerbusch.work
Eine Zeit lang ist der Offene Brief voller Länge auch im dort lesen:
www.giessener-zeitung.de/2021/07/20/wiese-in-not/
1) Auf den im Bebauungsplan betroffenen hofnahen Flächen (mehr als die Bläulingswiese) haben die Schafe und Kühe des Naturland-Biohofs während der Stallzeit im Winter Auslauf. Würde diese Möglichkeit wegfallen wäre das dem viel zitierten Tierwohl sehr zuwider. Auch eine Halle müsste der Hof aufgrund der städtischen Planung aufgeben.
2) Im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13a BauGB setzt das Bundesverwaltungsgericht (mit Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, BVerwGE 169, 29-39 Rn. 25 f.) ein enges Verständnis an den Begriff „Innenentwicklung“. So genügt es nicht bloß, dass sich eine Fläche im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befindet, sondern es soll nur auf solche Flächen zugegriffen werden, die bereits baulich in Anspruch genommen wurden und durch die damit einhergehende Versiegelung ihre bodenrechtliche Schutzwürdigkeit jedenfalls teilweise schon verloren haben. Die zu erhaltenden Flächen bestehen aber aus landwirtschaftlich genutzten Wiesen, Streuobst und Gärten.
3) Das Abfangen und Aussetzen der Bläulinge an anderer Stelle wurde von der Unteren Naturschutzbehörde per Ausnahme zugelassen. Auf der Fläche wo die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge ausgesetzt wurden gab es schon Populationen beider Schmetterlingsarten.
Die Bestimmungen der s.g. Ausgleichsmaßnahme schreiben vor, die gewählte “Ersatzfläche“ bläulingsgerecht weiter zu entwickeln. Also durch gezielte Mahd die Falterfutterpflanze Wiesenknopf und die Wirtsameise zu fördern. Das dauert aber mehrere Jahre und rechtlich muss eine Ausgleichsmaßnahme erst volle Wirkung entfalten, bevor mit dem Grund der Maßnahme, also der Zerstörung an anderer Stelle begonnen werden darf. Im Jahr 2020 wurden zwar Bestimmungen für die Entwicklung der Fläche erlassen, aber prompt nicht eingehalten. Auch in 2021 wurden diese nur mangelhaft umgesetzt (Randsäume mit gemäht, zu tiefe Mahd, Schnittgut zu kurz liegen gelassen, zu schweres Gerät verwendet).
Zudem haben einige Wiesenknopf-Ameisenbläulinge den Weg zurück ‚In die Roos‘ gefunden. Das widerlegt die Behauptung, es würde sich um eine isolierte Population handeln. Damit liegt auch nahe, dass die Populationen „In der Roos“ für die umliegenden Teilgebiete des Natura 2000 Gebietes Auenwiese Josolleraue, in der die Bläulinge auch als Erhaltungsziele ausgewiesen sind, von Bedeutung sind.
4) Die Auffassung des NABU Landesverbandes Hessen, vertreten durch die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, dass die Maßnahmen des Abfangens und “Umsiedelns“ in diesem Jahr rechtswidrig sind manifestiert sich in verschiedenen Rechtsbehelfen. So ist dem ausführlichen Schreiben vom 14. Juni 2021 an die Untere Naturschutzbehörde Gießen dargelegt worden, mit welchen rechtlichen Mängeln die Abfang- und Ausgleichsmaßnahme behaftet ist. Dieses Schreiben ist auch Grundlage der am selben Tag eingelegten Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Gießen.
Zuletzt ist am 07. Juli '21 die Rechtsauffassung im Widerspruch gegen die der Ausgleichsmaßnahme zugrundeliegenden Ausnahmegenehmigung deutlich gemacht worden:
"Bezüglich der Widerspruchsbegründung beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 14.06.2021, indem wir bereits dargelegt haben, dass die erteilte Genehmigung nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 7 S. 3 BNatSchG entspricht und daher rechtswidrig ist. Es steht zu befürchten, dass der Erhaltungszustand der Population durch die Zerstörung der Teilpopulation „In der Roos“ verschlechtern wird. Der Ersatzlebensraum „Krebswiesen“ ist nicht geeignet, weitere Exemplare der Schmetterlingsart dort anzusiedeln. Vielmehr ist von einem gesättigten Zustand auszugehen.
... Es wird daher nochmals beantragt bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, sowie einer Entscheidung der beim Regierungspräsidium Gießen anhängigen Fachaufsichtsbeschwerde, den Vollzug auszusetzen."
5) Trotz ökologisch widersinnigen Absammelns sind noch immer Bläulinge in unbekannter Menge ‚In der Roos‘. Und die Tiere finden nach der Verbringung zurück. Entscheidend für eine Erholung des Falterbestands sind eine hohe Dichte der Futterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameise – beides ist ‚In der Roos‘ gegeben, wenn sie nicht weiter zerstört wird.
6)
www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 300 (135 in Gießen)