Region: Bayern
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Bürgermodell bei Geflüchtetenunterkünften statt Gewinnmaximierung!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
98 Unterstützende 91 in Bayern
0% von 24.000 für Quorum
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  1. Gestartet 25.06.2024
  2. Sammlung noch 8 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Bürgermodell statt Kommerz
Die Landratsämter in Bayern sollen verpflichtet werden, im ersten Stadium der Planung einer Geflüchtetenunterkunft zunächst mit den Bürgern vor Ort zu beraten, ob von deren Seite ein Bürgermodell zum Betrieb der Unterkunft realisierbar oder gewünscht ist. Es ist den Bürger*innen sechs Monate Zeit zu geben, um entsprechend zu planen. Erst danach dürfen Alternativen wie der Eigenbetrieb der Unterkunft oder das kommerzielle Betreibermodell geprüft und verfolgt werden.

Begründung

Nicht nur für das Nürnberger Land, sondern für ganz Bayern...
Das Landratsamt Nürnberger Land eröffnet derzeit 22 neue Geflüchtetenunterkünfte ohne jedwede Bürgerbeteiligung im Planungsstadium. Dies verunmöglicht eine Vorbereitung des Gemeinwesens auf die neuen Nachbarn und erschwert eine Akzeptanz von vorneherein. Im Nachgang geäußerte Bedenken z.B. hinsichtlich der Belegungsdichte können so keine Berücksichtigung mehr finden. Die Bevorzugung des Betreibermodells durch das Landratsamt verhindert zudem die Auseinandersetzung mit alternativen Modellen der Unterbringung und nährt den Verdacht der Bevorzugung bestimmter Firmen mit Gewinnmaximierungsabsicht. Solange mit Geflüchteten auf diese Weise Renditen zu Lasten der Steuerzahler erzielt werden können, die weit jenseits ortsüblicher Mieten sind, nährt dies den Verdacht einer ungerechtfertigten, oder sogar einer aufgedrängten Bereicherung.

Partizipation statt Direktive
Bürgerbeteiligung funktioniert vor allem durch Partizipation, also echte und direkte Beteiligung vor Ort im Gemeinwesen. Eine lebendige Demokratie lebt vom demokratischen Verhalten ihrer Mitglieder. In der Bayerischen Verfassung wird in §151 als gesellschaftliches, demokratisches Grundprinzip erklärt: “Alles Wirtschaften dient dem Gemeinwohl“. Vorliegend werden jedoch Gewinne „privatisiert“, die entstehenden Risken und Nebenwirkungen jedoch in der Form „sozialisiert“, dass diese den Bürger:innen vor Ort ungefragt aufgebürdet und auf ehrenamtliche Helferkreise verlagert werden. Dies entspricht nicht dem erwähnten Grundprinzip, auf das unsere Verfassung zielt.

Im konkreten Fall und stellvertretend für vergleichbare Vorgehensweisen im Landkreis handelt es sich um eine Immobilie in Röthenbach bei Altdorf, einer kleinen Ortschaft ohne Infrastruktur. Vom Landratsamt Nürnberger Land wurde dem Betreiber noch vor erteilter Baugenehmigung per Vertrag die Erlaubnis zum Betrieb der Unterkunft erteilt und eine Prokopfpauschale von ca. 900€ im Monat zugesichert, bevor Anwohner/Bürger informiert wurden.

Detailliertere Informationen über die ausgehandelten Modalitäten dürfen laut LRA nicht an die Nachbarn zur Einsicht freigegeben werden. Offensichtlich ist allerdings die Gewinnmaximierungsabsicht des Investors durch eine menschenunwürdige ausgehandelte Maximalbelegung in einem dafür viel zu kleinen und nicht geeigneten Zweifamilienhaus.
Drei weiteren Immobilien im nahen Umkreis wurden mittlerweile auf die gleiche Weise durch den selben Betreiber als Geflüchtetenunterkunft mit dem Landratsamt Nürnberger Land nachweislich vertraglich zugesichert. Es ist davon auszugehen dass ein Vielfaches an weiteren Immobiolien dieser Firma ebenso betrieben werden.

Was ist ein Bürgermodell?
Ein Bürgermodell sollte generell Vorrang vor einem kommerziellen Betrieb einer Unterkunft haben. Es hat den Vorteil, dass es Demokratie lebt, indem sowohl den Bürger*innen ein Mitspracherecht gewährt wird, als auch Verantwortung für ein gelingendes Gemeinwesesen auferlegt wird. Unmittelbare Nachbarn hätten auch von vorneherin unmittelbaren Kontakt und die Startvoraussetzungen für ein Hilfesystem für die Geflüchteten wäre ideal.

Ein Bürgermodell ist Ausdruck gelebter Demokratie und bedarf daher kontinuierlicher Unterstützung der demokratischen Institutionen und der Verwaltung. Diese von uns geforderte bürgergesellschaftliche Beteiligung beruht auf dem Konzept „Soziale Orte“ als Konzept zur Stärkung des lokalen Zusammenhalts, das am 18.Juli 2018 von der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Es dient genau dafür, die regionale Zusammenarbeit zwischen Landkreisen, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Bürger:innen vor Ort zu stärken.

Durch das Entfallen eines wirtschaftlichen Interesses ist zudem ein Bürgermodell von Natur aus kostengünstiger und kann auch auf ehrenamtliche Strukturen glaubwürdiger zurückgreifen.

Ein Bürgermodell ...

  • … hat menschenwürdige Lebensbedingungen der Geflüchteten besser im Blick
  • … realisiert gelebte Integration und ermöglicht eine nachbarschaftlich verträgliche Belegungsdichte
  • … spart Steuergelder durch schlanke Geschäftsstrukturen ohne Gewinnmaximierung bei einer niedrigeren Kopfpauschale als professionele Betreiber
  • … realisiert rechtskonforme, transparente, öffentlich einsehbare Vertragsbedingungen
  • … realisiert ein klare Kommunikation mit Anwohnern auf Augenhöhe und kann dadurch dadurch verlorenes Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Anwohnerinitiative Flüchtlingsunterkunft Altdorf/Röthenbach aus Altdorf b. Nürnberg
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Bitte lasst euch nicht von dem Quorum von 24.000 Unterschriften hier irritieren. Das ist der Schwellwert den Open Petition errechnet (Einwohnerzahl Bayerns hoch 0,616), und dann von sich aus das Anliegen weiter zu geben.

    𝑨𝑩𝑬𝑹:
    Wir werden die hier gesammelten Unterschriften separat an den bayerischen Landtag geben. Dort gibt es kein Quorum und die Petition selbst ist dort bereits anhängig.
    Also bitte motiviert Freunde, Bekannte, Kolleg*innen udn Familie zum Mitmachen.

    𝑲𝒆𝒊𝒏𝒆 𝑺𝒕𝒊𝒎𝒎𝒆 𝒈𝒆𝒉𝒕 𝒗𝒆𝒓𝒍𝒐𝒓𝒆𝒏!

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