359 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landtag Sachsen-Anhalt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veranlasste zum 14.08.2014 die Abschiebung von Mohamed Camara. Im Rahmen der Dublin-II-Verordnung sollte er in die Niederlande „zurückgeführt“ werden. Seine letzte Hoffnung: Zuflucht im Kirchenasyl.
Wir fordern sowohl die zuständige Ausländerbehörde dringend dazu auf, Mohamed eine Ermessensduldung zu erteilen, als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gebrauch von seinem Selbsteintrittsrecht zu machen.
2.552 Unterzeichnerinnen einer Open Petition (s.) haben sich mit ihrer Unterschrift bereits gegen die drohende Abschiebung von Mohamed Camara gewendet. Unterstützen auch Sie Mohamed und unser Anliegen!
Begründung
Mohamed kam im Dezember 2011 nach Europa, um hier sein Studium des Internationalen Verwaltungsrechts fortzusetzen. Sein Weg führte ihn über die Niederlande nach Deutschland, wo er seit 2012 in Harbke, nahe Magdeburg, lebte. In kürzester Zeit brachte er sich selbst fließend Deutsch bei und fand viele gute Freunde. Im Rahmen seiner Duldung hat Mohamed sich hier ein Leben aufgebaut, war motiviert in diversen Projekten tätig, u.A. an Schulen, bei einem Integrationsverein und als Übersetzer. Er hofft weiterhin, sein Studium irgendwann wieder aufnehmen zu dürfen. Seit Anfang des Jahres ist er zudem glücklich verlobt.
Erst im Mai dieses Jahres erhielt Mohamed für sein Engagement an Schulen und in Jugendeinrichtungen den 1. Preis beim 11. freistil-Jugendengagementwettbewerb in Sachsen-Anhalt. Er hatte sich dabei gegen 700 Bewerber*innen durchgesetzt.
Und nun droht diesem jungen, motivierten Menschen die Rückführung in die Niederlande, um von dort nach Mali abgeschoben zu werden.
Der Eilantrag gegen die Überstellung in die Niederlande wurde am 12.08. vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Den negativen Beschluss begründete das VG Magdeburg u.A. damit, dass es die Meinung des VG Darmstadt vom Mai dieses Jahres (VG Darmstadt, B.v. 09.05.2014 – a.a.O., Rdnr. 4) bzgl. der aktuell menschenunwürdigen Zustände für Asylsuchende in den Niederlanden nicht teile. Die Einstellung staatlicher Leistungen sowie Hunger und Obdachlosigkeit der Asylsuchenden stellen für das VG Magdeburg „keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ dar. Dabei bezieht sich das VG ausschließlich auf Gutachten und Urteile aus den Jahren 2012 und 2013 – Urteile, die durch die im Frühjahr 2014 gefällten gerichtlichen Entscheidungen und ohne eine erneute Überprüfung als überholt gelten müssten.
Auch die bevorstehende Eheschließung sei laut des VG „nur dann abschiebungsrechtlich relevant, wenn sie unmittelbar bevorsteht.“ Um eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung handele es sich, so das VG weiter, wenn „die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (VG Ansbach, U.v. 25.11.2010 – AN 11 K 10.30388 -, juris, rdnr. 25 m.w.N.).“ Genau dies ist jedoch der Fall und auch dem VG dargelegt worden: Alle benötigten Unterlagen liegen dem Standesamt seit Juni dieses Jahres vor. Die Dokumente befinden sich z.Z. zur Überprüfung bei der deutschen Botschaft in Bamako/Mali. Das zuständige Standesamt kann erst dann einen Eheschließungstermin vergeben, wenn alle Unterlagen vollständig geprüft sind, was nach Angaben der deutschen Botschaft noch weitere drei Monate dauere (Stand v.Ende August). Über all dies sind sowohl das BAMF als auch das VG in Kenntnis gesetzt worden, entsprechende Belege u.Ä. liegen beiden vor.
Und dennoch fiel der Beschluss des VG negativ aus. Rechtlich gibt es keine Möglichkeit, gegen diese argumentativ kaum nachvollziehbare Entscheidung vorzugehen, da dank dem §80 AsylVfG derartige Beschlüsse unanfechtbar sind.
Es war daher Mohameds einziger Ausweg, sich am 13.08. freiwillig in Kirchenasyl zu begeben, wo er nun unter gänzlichem Verlust seiner Freiheit verbleiben muss, um nicht abgeschoben zu werden.
Mehr unter: https://www.flüchtlingsrat-lsa.de/category/selbstorganisationkampagnen/
Da dies für niemanden ein dauerhaft zumutbarer Zustand ist und zudem gleich mehrere außergewöhnliche, humanitäre Gründe im Fall von Mohamed vorliegen, muss das BAMF dringend darum ersucht werden, die angedrohte Abschiebung zu widerrufen und sein Recht zum Selbsteintritt wahrzunehmen. In diesem Fall würde Mohameds Asylgesuch in Deutschland neu behandelt werden. Weiterhin liegt es in der Kompetenz der jeweiligen Ausländerbehörde, eine Ermessensduldung zu erteilen. Entsprechend muss die zuständige Ausländerbehörde in Wolmirstedt dazu aufgefordert werden, die vorliegenden humanitären Gründe sowie das große öffentliche Interesse an Mohameds Aufenthalt nicht zu missachten und ihm auf dieser Grundlage eine Ermessensduldung auszusprechen.
Wir, die Unterzeichner*innen, fordern daher sowohl die zuständige Ausländerbehörde auf, eine Ermessensduldung nach §60a Abs.2 S.3 AufenthG zu erteilen, als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die angedrohte Abschiebung auszusetzen und Gebrauch vom Selbsteintrittsrecht zu machen, um Mohamed die Chance auf ein Leben in Deutschland zu geben, statt einem jungen, engagierten Menschen seiner Freiheit und seiner Zukunftspläne zu berauben.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.09.2014
Petition endet:
22.03.2015
Region:
Sachsen-Anhalt
Kategorie:
Minderheitenschutz
Debatte
Man darf nicht einfach die ganzen Bemühungen eines Menschen, sich ein Leben aufzubauen, zerstören. Wem würde es denn gefallen, einfach so von heute auf morgen in die Niederlande geschickt zu werden, seine Ausbildung, seine Freunde und die Verlobte zurückzulassen mit der Perspektive, dann nochmal in ein anderes Land zu kommen (aus dem man mit guten Gründen geflohen ist) und wieder ganz von vorn anfangen zu müssen?
Noch 6 Tage und nur 354 Unterschriften! Ein schönes Beispiel dafür, dass eine Petition nach hinten los geht. Die Bürger haben hier ein glasklares Bekenntnis abgegeben, von den Befürwortern wird das natürlich ignoriert werden. Jetzt wäre auch eine gute Gelegenheit, dass Herr Camara und Herr Hanke sich dazu mal äußern!