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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Der Hessische Landtag möge beschließen:
Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,
1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht zum Erreichen von Lernzielen) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.
2. nach österreichischem Vorbild ein Prüfungssystem zu entwickeln, das den Lernfortschritt der Kinder, die zuhause unterrichtet werden, kontrolliert. Erreicht ein Kind die vorgegebenen Lernziele durch Hausunterricht nicht, greift wieder die Schulpflicht.
3. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.
Begründung
Zahlreiche europäische Länder, allen voran Österreich, haben mit der Zulassung von Hausunterricht gute Erfahrungen gesammelt. Der Erfolg des Modells erklärt sich von selbst: Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, erhalten ein Stück bürgerliche Freiheit und belasteten ihrerseits niemanden - Im Gegenteil. Sie die staatlichen Schulen hinsichtlich der Schülerzahlen, während in qualitativer Hinsicht eine heilsame Konkurrenzsituation entsteht, die das staatliche Schulsystem anspornt, guten Unterricht anzubieten. Regelmäßige meist jährliche Prüfungen, stellen sicher, das mit vertretbaren bürokratischen Aufwand der Lernerfolg kontrolliert wird. Funktioniert der Hausunterricht nicht und bleibt das Kind zurück, führt dies als Bildungspflichtverletzung dazu, das es verpflichtend an das staatliche Bildungsangebot verwiesen wird. So ergibt sich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Gerade in einer Zeit, in der die Regierungen in Bund und Land zunehmend den Vorwurf ausgesetzt sind, bürgerliche Freiheiten leichtfertig zu opfern, könnte die Landesregierung mit der Ersetzen des absoluten Schulzwangs durch eine allgemeine Bildungspflicht ein Zeichen für mehr Freiheit setzen. Da die Hessische Landesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Infektionen Menschenansammlungen vermeiden will, müsste die Zulassung von Hausunterricht auch unter diesem Gesichtspunkt nur in ihrem Sinne sein.
Dabei ist es nur gerecht, bei der Zulassung von Hausunterricht den Eltern die gleiche finanzielle Unterstützung pro unterrichtetem Kind zukommen zu lassen Sie den Schulen in freier Trägerschaft. Das existierende Zwei-Säulen-Modell aus staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft würde zu einem Drei-Saülen-Modell aus staatlichen Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und Hausunterricht ausgebaut. Dadurch schließlich würde die in der Verfassung verankerte Vielfalt des Bildungswesens gestärkt und ein Beitrag zur Stabilität des deutschen Bildungssystem geleistet.
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