Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks es gibt zurzeit viele Ungerechtigkeiten im Bundesbaurecht. Die Behörden hier in Brandenburg beurteilen nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den jeder Bürger ein Recht hat. So passiert es das im Außenbereich Landschaftsschutzgebiet in einem Ort – wie 14542 Glindow - Baugenehmigungen ab 2005 bis heute 2015 unterschiedlich erteilt werden. Da wird einerseits eine Baugenehmigung im Außenbereich und Naturschutzgebiet für eine über 200 qm große Gewerbehalle erteilt. Das angrenzende Wohngebiet wird zwangsläufig mit der Gewerbehalle so zum Teilgewerbegebiet umgewidmet. Andererseits werden im Außenbereich und Landschaftschutzgebiet Anträge die in den Jahr 2006 gestellt wurden abgelehnt. Wobei es sich bei diesen Anträgen um eine bestehende Gebäudeerweiterung von nur 18qm oder eine Verglasung einer bestehenden Terrasse handelt. Diese Anträge bekommen eine Ablehnung. Es wäre ein geringerer Eingriff in die Natur zum Vergleich einer 200qm großen Halle. Trotz der gleichgelagerten Fälle in der gleichen Flur im Bauabstand von 100m, gibt es keine Gleichbehandlung! Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgte aber erst 1996-1998. In den amtlichen Innenbereichskarten aus den Jahren 1991 und 1996 sind die Gebäude kartografisch als Wohngebäude ausgewiesen. Für diese Gebäude wurden von uns die Anträge gestellt. Für die gestellten Bauanträge wie Verglasung einer vorhandenen Terrasse und ein 18 qm Anbau an vorhandenes Mehrzweckgebäude, gab es dann die Ablehnung. Das ist bei der Gewerbehalle nicht der Fall – da gab es in den Innenbereichskarten nur einen hellen Fleck. Dies wurde nicht bei der Beurteilung der Anträge berücksichtigt. Eine Aufzählung der erteilten Genehmigungen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet (weit über 35 gleichgelagerte Fälle) würde diesen Rahmen sprengen. Warum werden nicht alle Antragsteller nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gleichstellt und gleich behandelt? Da bekommt man auf persönliche Anfrage im Umweltministerium im Land Brandenburg die Antwort, „wenn ihr Nachbar im Naturschutz- oder Landschaftschutzgebiet im Außenbareich eine Befreiung von uns bekommt und somit Baurecht erlangt – gibt es Ihnen nicht das Recht ebenfalls die Befreiung und Baurecht zu erlangen.“ Für die Bauanträge mussten wir auf Forderung des Landkreises die Grundstücke zusammenlegen. Somit mussten wir die Flurstücke neu vermessen und neu teilen lassen. Dazu kam noch die Erstellung eines Grünflächenausgleichsplanes. Nach der Einreichung dieser geforderten Unterlagen, wurde alles kostenpflichtig abgelehnt. So haben wir von unserer Rente nun fast fünfzig Tausend Euro für diese Ablehnungen und Prozesse bezahlen müssen. Sind wir unmündig? Werden wir von den Bauämtern entmündigt? Werden wir vom eigenen Grund- und Bodenbesitz vertrieben? Nach welchen Gesichtern/ Grundlagen werden die Genehmigungen in total gleichgelagerten Fällen erteilt und andere abgelehnt? Da muss ein Ende haben. Bitte unternehmen Sie etwas. Genauere konkrete Angaben /Beweise kann ich Ihnen gerne zukommen lassen.
Begründung
Ich bitte alle Mitbürger um Unterstützung in diesen gleichgelagerten Baurechtsfragen. Begründung: Wir als Steuerzahler bezahlen ja diese Ämter. Wir haben das Recht beraten zu werden. Die Ämter sind verpflichtet uns (Ihren Geldgebern)zu unterstützen und zu prüfen, wie wir Antragsteller zu einer Genehmigung sehr zeitnah kommen können. Hier noch ein Beispiel: BEHÖRDEN-IRRSINN IN BURGWEDEL (wurde in Fernsehen ausgestrahlt) Familien sollen aus ihren Häusern .Hallo, das ist nicht nur in Burgwedel so – Burgwedel ist überall in Deutschland. Die Ämter und die Stadtverordneten verkennen ihre tatsächliche Aufgabe. Bitte helfen Sie mit, dass alle Bauanträge gleichbehandelt werden. Ich zähl auf Sie!
Link zur Petition
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 03.05.2015 -
Änderungen an der Petition
am 03.05.2015
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.