Bauen

Baurecht für alle nach Gleichbehandlungs- grundsatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
4 Unterstützende 3 in Brandenburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterstützende 3 in Brandenburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.05.2015, 22:02

Aus dem Frust und Ärger hatten sich Fehler eingeschlichen.
Sorry
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
Es es gibt zurzeit viele Ungerechtigkeiten im Bundesbaurecht. Die Behörden hier in Brandenburg beurteilen nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den jeder Bürger ein Recht hat. So passiert es das im Außenbereich Landschaftsschutzgebiet in einem Ort – wie 14542 Glindow - Baugenehmigungen ab 2005 bis heute 2015 erteilt. unterschiedlich erteilt werden. Da wird sogar einerseits eine Baugenehmigung im Außenbereich und Naturschutzgebiet für eine über 200 qm große Gewerbehalle erteilt. Das angrenzende Wohngebiet wird zwangsläufig mit der Gewerbehalle so zum Teilgewerbegebiet umgewidmet trotz umgewidmet. Andererseits werden im Außenbereich und Naturschutzgebiet Landschaftschutzgebiet Anträge aus dem die in den Jahr 2006 im Abstand gestellt wurden abgelehnt. Wobei es sich bei diesen Anträgen um eine bestehende Gebäudeerweiterung von 100 m ebenfalls im Ortsbereich für bestehende Gebäude eine Erweiterung von 18 qm nur 18qm oder eine Verglasung einer bestehenden Terrasse oder ein Carport gestellt werden – handelt. Diese Anträge bekommen eine Ablehnung. Es wäre ein geringerer Eingriff in die Natur ist aber Außenbereich und Landschaftschutzgebiet. als eine 200qm große Halle. Trotz der gleichgelagerten Fälle in der gleichen Flur im Abstand von 100m, gibt es keine Gleichbehandlung!
Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgte aber erst 1996-1998. Die In den Innenbereichskarten aus den Jahren 1991 und 1996 sind die Gebäude kartografisch als Wohngebäude ausgewiesen. Für diese Gebäude (Hier Ablehnung wurden die Anträge gestellt. Für die gestellten Bauanträge wie der Bauanträge zur Verglasung bzw. 18 qm einer vorhandenen Terrasse und ein 18qm Anbau an vorhandenes Mehrzweckgebäude) eindeutig als Wohngebäude dargestellt. Mehrzweckgebäude, gab es dann die Ablehnung. Das ist bei der Gewerbehalle nicht der Fall – da gibt gab es in den Innenbereichskarten nur einen hellen Fleck. hellen Fleck auf den Innenbereichskarten. Dies wird wurde nicht bei der Beurteilung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Eine Aufzählung der erteilten Genehmigungen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet (weit über 35 gleichgelagerte Fälle) würde die Aufzählung komplett gestalten. diesen Rahmen sprengen.
Warum werden nicht alle Antragsteller nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gleichstellt und gleich behandelt. behandelt? Da bekommt man auf persönliche Anfrage im Umweltministerium im Land Brandenburg die Antwort, „wenn ihr Nachbar im Naturschutz- oder Landschaftschutzgebiet im Außenbareich eine Befreiung von uns bekommt und somit Baurecht erlangt – gibt es Ihnen nicht das Recht ebenfalls die Befreiung und Baurecht zu erlangen.“
Für die Bauanträge muss man Grundstücke mussten wir auf Forderung des Landkreises zusammenlegen die Grundstücke zusammenlegen. Somit mussten wir die Flurstücke neu vermessen und neu teilen, sowie einen Grünflächenausgleichsplan einreichen und dann wird das teilen lassen. Dazu kam noch die Erstellung eines Grünflächenausgleichsplanes. Nach der Einreichung dieser geforderten Unterlagen, wurde alles kostenpflichtig abgelehnt. So haben wir von unserer Rente nun fast fünfzig Tausend Euro für diese Ablehnungen und Prozesse bezahlen müssen.
Sind wir unmündig? Werden wir von den Bauämtern entmündigt? Werden wir vom eigenen Grund- und Bodenbesitz vertrieben? Nach welchen Gesichtern/ Grundlagen werden die Genehmigungen in total gleichgelagerten Fällen erteilt und andere abgelehnt?
Da muss ein Ende haben. Bitte unternehmen Sie etwas. Genauere konkrete Angaben /Beweise kann ich Ihnen gerne zukommen lassen. Neue Begründung: Ich bitte alle Mitbürger um Unterstützung in diesen gleichgelagerten Baurechtsfragen.
Begründung: Wir als Steuerzahler für bezahlen ja diese Ämter, Ämter. Wir haben das Recht beraten zu werden und die werden. Die Ämter sind verpflichtet uns (Ihren Geldgebern)zu unterstützen und zu prüfen, wie wir Antragsteller zu einer Genehmigung sehr zeitnah kommen. kommen können. Hier noch ein Beispiel: BEHÖRDEN-IRRSINN IN BURGWEDEL (wurde in Fernsehen ausgestrahlt) Familien sollen aus ihren Häusern .Hallo, das ist nicht nur in Burgwedel so – Burgwedel ist überall in Deutschland. Die Ämter und die Stadtverordneten verkennen ihre tatsächliche Aufgabe, dass sie für alle Bürger zuständig und beratend tätig sein sollen. Aufgabe. Bitte helfen Sie mit, dass alle Bauanträge gleichbehandelt werden.
Ich zähl auf Sie!


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern