Region: Bayern
Migration

Aufenthalt statt Abschiebung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hallo, ich bin 18 Jahre alt. Vor 5 Jahren bin ich mit meinen Eltern aus Aserbaidschan nach Deutschland eingereist. Wegen einigen unverantwortlichen Fehlern von unserem Rechtsanwalt wurden unsere Asylanträge abgelehnt und mein Vater wurde nicht mal angehört. Mit weiteren Rechtsanwälten haben wir leider auch kein Glück gehabt. Die Ablehnung wurde bei dem bayerischen Verwaltungsgericht angeklagt. Im Jahr 2018 traf das Verwaltungsgericht eine Entscheidung gegen uns. Ich und mein Vater bekamen danach Duldungen. Meine Mutter und meine hiergeborenen Geschwister haben noch weiterhin Aufenthaltsgestattungen, weil die Klage von meiner Mutter noch weiterhin bei dem Verwaltungsgericht bearbeitet wird. Im Oktober 2019 bekam ich nach §25a einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre, weil ich mich sehr gut integriert und 2 Schulabschlüsse mit gute Noten erfolgreich abgeschlossen habe. Leider haben meine Eltern keinen Aufenthaltstitel bekommen, da ich schon am 3. Januar 2020 volljährig geworden bin.

Mein Vater hat viele Jahre als Ingenieur gearbeitet. Seine Tätigkeit würde er gerne auch in Deutschland weiter ausüben. Da gibt es aber leider 2 Probleme. Erstens reichen seine Deutschkenntnisse nicht aus, um als Ingenieur arbeiten zu können und einen Deutschkurs kann er auch nicht besuchen, weil er weder von BAMF noch von der Ausländerbehörde genehmigt wird. Und zweitens fehlt ihm die Arbeitserlaubnis dafür, welche von der Ausländerbehörde trotz vieler Versuche nicht ausgestellt wird.

Meine Mutter leidet unter einer psychische Erkrankung. Alle 3 Monate werden die Atteste erneut ausgestellt und bei zuständigen Behörden vorgelegt. Sie leidet unter Suizidgedanken, Angststörungen, Panikattacken und Trauma. Wenn sie auf der Straße uniformierte Personen sieht, bekommt sie auf der Stelle Panikattacken, weil es sie an die Vergangenheit erinnert, welche sie durchmachen musste und dadurch traumatisiert wurde. Trotz ihrer Krankheit schaffen wir es nicht, ein Abschiebungsverbot zu bekommen. Gesetzlich ist es möglich, ein Abschiebungsverbot zu erlangen, wenn die Krankheit sich bei einer Rückkehr verschlechtert. Leider wird uns bei der BAMF und Ausländerbehörde nicht geglaubt, dass die Krankheit sich in Aserbaidschan verschlechtern wird. In Aserbaidschan herrscht zur Zeit Diktatur und Unterdrückung und es ist dem Deutschen Staat bekannt.

Wie das Auswärtige Amt es beschreibt, werden die Menschenrechte in Aserbaidschan verletzt. Die BAMF hat es vorgeschrieben, dass ein Abschiebungsverbot erteilt werden kann, wenn es im Zielland Verstoß gegen Europäische Menschenrechte gibt.

Die Sicherheit der psychisch Kranken werden in Aserbaidschan auch in Frage gestellt. Die Polizeigewalt hat es geschafft, dem Volk Angst zu machen und das Volk zu traumatisieren. Die Lage des Gesundheitssystems ist ebenfalls nicht in Ordnung. Die Medikamente haben keine Qualität und den Ärzten fehlt die nötige Bildung.

Begründung

Bei einer Abschiebung wird der Familie eine Katastrophe zugemutet. Laut mündlichen Weitererzählungen werden die meisten Leute, die nach Aserbaidschan abgeschoben werden, als Volksverräter bezeichnet und inhaftiert, weil sie den Europäern die Diktatur in Aserbaidschan schildern.

Bei einer Abschiebung besteht eine gesundheitliche Gefahr für meine Mutter, da sie erstens unter suizidale Gedanken leidet und zweitens, da das Gesundheitssystem in Aserbaidschan in schlechtem Zustand ist. Was mit meinen Geschwister passiert, können wir leider nicht wissen. Sie sind hier geboren und im Aserbaidschan gar nicht angemeldet. Wenn meiner Mutter etwas passiert und mein Vater ins Gefängnis muss, gibt es keinen, der auf meine Geschwister aufpassen kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.05.2020
Petition endet: 17.07.2020
Region: Bayern
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Wenn die drei Schutzformen - Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz - nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

In unserem Rechtsstaat werden weit mehr Asylanträge angenommen als in wohl den allermeisten anderen EU-Staaten. Es wurde und wird sogar geltendes Recht auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten der Gesellschaft ausgesetzt, um Menschen den Aufenthalt hierzulande wegen unterschiedlicher Gründe zu ermöglichen. Man tut also wesentlich mehr als eigentlich vorgeschrieben wäre, um Menschen zu helfen. Gerade vor diesem Hintergrund sollte aber dann auch JEDER abgelehnte Migrant einsichtig sein, wenn eine Ablehnung kommt und UNSER Land auch wieder verlassen! Das ist die Rechtslage!

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