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Anpassung der Praxisordnung für PO2015 Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften

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Hochschule Düsseldorf
68

Zbiórka zakończona

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Zbiórka zakończona

  1. Rozpoczęty maja 2023
  2. Zbiórka zakończona
  3. Złożenie w dniu 15.07.2023
  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

Wir fordern die Geltung der neuen Praxisordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften, welche die Rahmenbedingungen der Praxisstellen regelt, nicht für die PO2015 gelten zu lassen.
Studierende der PO2015 befinden sich zum großen Teil in der Schlussphase ihres Studiums und haben ihr Anerkennungsmodul bereits geplant und somit auch ihr restliches Studium geplant.
Eine neue Praxisordnung führt zu großen Problemen, Verlängerungen im Studium und Benachteiligung.

Uzasadnienie

Die neue Praxisordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften gilt ab dem Wintersemester 2023/2024 auch für die PO2015 und untersagt den Studierenden somit, ihr Anerkennungsmodul in derselben Einrichtung wie der des Praxismoduls zu absolvieren.
Das bedeutet, dass das große Praktikum von 640 Stunden nicht mehr inderselben Einrichtung wie das kleine Praktikum von 224 Stunden absolviert werden darf.
Des Weiteren schränkt die neue Praxisordnung das Berufsfeld möglicher Praxiseinrichtungen im Rahmen des DBSH weiter ein, sodass zuvor ausgewählte Praxisstellen im Rahmen der früheren Praxisordnung, nun nicht mehr genehmigt werden.
Die Entscheidung, ihr Anerkennungsmodul in derselben Einrichtung wie ihr Praxismodul zu absolvieren, gründet in den meisten Fällen darauf, dass die Studierenden während ihres Praxismoduls eine Einrichtung gefunden haben, in welcher sie sich wohl fühlen sowie einen Berufsbereich für sich entdeckt haben, in welchem sie langfristig arbeiten möchten.
Weitere Erfahrungen, um einen Vergleich haben zu können, haben viele Studierende bereits durch ihr Vorpraktikum, Hospitationen sowie Nebenjobs sammeln können.
Studierende der PO2015 befinden sich zum großen Teil mitten in der Planung ihres Anerkennungsmoduls und haben nicht selten bereits Zusagen für ein solches erhalten, häufig von den Einrichtungen, in welchen sie bereits ihr Praxismodul absolviert haben. Eine Änderung der Praxisordnung stellt viele Studierende nun vor die Problematik, sich eine neue Einrichtung suchen zu müssen und darüber hinaus eine bereits bestehende berufliche Anbindung aufgeben zu müssen.
Die neue Praxisordnung für Studierende gelten zu lassen, welche sich mindestens im 5. Semester befinden, führt zu großer Problematik in der Planung und Verlängerung des Studiums sowie Aufgabe von Chancen des beruflichen Einstiegs bereits während des Studiums. Auch die Übergangsregelung, diese Praxisordnung erst im Wintersemester 23/24 für die PO2015 gelten zu lassen, löst diese Problematik nicht.
Wir fordern daher die neue Praxisordnung nicht für die PO2015 gelten zu lassen.

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