8.600 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Der Düsseldorfer Kommunal- und Finanzaufsicht liegt der von der Duisburger rot-rot-grünen Ratsmehrheit beschlossene Etat 2015 zur Genehmigung vor.
Der Etat 2015 enthält die Erhöhung der Grundsteuer B von 695 auf 855 %.
Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B und die Genehmigung des Duisburger Etats 2015 zu versagen.
Begründung
In Duisburg wurde das Einsparpotential bei freiwilligen Leistungen und bei den "Städtischen Gesellschaften" nicht genutzt.
Nachfolgend die Liste der "Städtischen Gesellschaften": https://www.duisburg.de/rathaus/staedtische_gesellschaften/gesellschaften.php
Abgesehen von den der Öffentlichkeit schon seit längerer Zeit bekannten unverhältnismäßig hohen Geschäftsführergehälter bei "Städtischen Gesellschaften" werden wir bemüht sein, in den nächsten Tagen und Wochen Einsparpotentiale in diesen Gesellschaften zu benennen.
Die Erhöhung der Grundsteuer B in Duisburg ab 01.01.2015 ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar. Die Erhöhung verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Grundsteuererhöhung ist auch ein Verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum, in dem sie den Wert von Immobilien nachhaltig negativ beeinflusst.
Dies Erhöhung der Grundsteuer B ist nicht sozial und belastet in erster Linie Menschen mit niedrigem Einkommen.
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 21.04.2016DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG
www.facebook.com/groups/grundsteuer/ informiert:
VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF LEHNT ÜBERPRÜFUNG DER MISSWIRTSCHAFT IN DUISBURG AB
Am 20.04.2016 hat vor dem Berichterstatter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin in fünf anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Duisburg wegen der Veranlagung zur Grundsteuer B für das Jahr 2015 stattgefunden. Das Gericht signalisierte dabei, an der bisherigen Linie der Rechtsprechung festhalten zu wollen und die im Falle der Stadt Duisburg sehr massive Erhöhung des Hebesatzes nicht zum Anlass zu nehmen, die Entscheidungen des Rates zu Einsparungen einerseits und Investitionen andererseits auf ihre Einhaltung... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 21.06.2015Liebe Mitstreiter/innen,
die Klagebegründung betreffend der "Musterkläger" wurde nunmehr beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Die Klageverfahren werden von den Medien mit erheblichem Interesse verfolgt.
Es ist klar und stößt auf keine Bedenken, wenn die Klagebegründung irgendwann einmal ganz oder teilweise im Internet, den Zeitungen und sonstigen Medien dokumentiert wird.
Wir möchten es uns aber nicht nehmen lassen selbst zu bestimmen, wann prozesstaktisch der richtige Zeitpunkt gegeben ist, unseren Rechtsstandpunkt publik zu machen.
Diesen Zeitpunkt sehen wir dann gekommen, wenn das Verwaltungsgericht den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat.
Die Klagebegründung wurde mit einem erheblichen Begründungsaufwand nach umfangreicher... weiter
Debatte
Wenn ich mir die Infrastruktur Duisburgs so anschaue und dazu nur noch letzten Bauskandale (Landesarchiv, Mercatorhalle, Küppersmühle etc.) in die Waagschale lege, ist wahrscheinlich noch mit weiteren Hebesatzanhebungen zu rechnen. Die Stadt ist nicht zuletzt wegen ihrer verkrusteten Strukturen zu keinem wirtschaftlichen Handeln in der Lage. Hinzu kommen noch die in ihr Amt gehobenen Stadtspitzen, Politiker und nicht zuletzt die Ratsmitglieder, die v. g. Miseren zu vertreten haben. Von nachhaltigem und wirtschaftlichen Handeln ist bei v. g. Personenkreis nichts zu erkennen. Wenn jeder Privatha
Wer die mit Grundeigentum berbundenen Pflichten nicht leisten will, kann ja sein Grundstück veräußern - ist doch einfach. Man muss das Geld da holen wo es vorhanden ist und sich ohne weiteres einziehen läßt: beim Immobilienbesitz der ja in den vergangenen Jahren erheblich im Wert gestiegen ist - ohne Zutun der Eigentümer. Irgedwovon müssen Schulen und Kinderbetreuungsplätze ja bezahlt werden.