Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

8.600 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

21.04.2016, 15:00

DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG
www.facebook.com/groups/grundsteuer/ informiert:

VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF LEHNT ÜBERPRÜFUNG DER MISSWIRTSCHAFT IN DUISBURG AB

Am 20.04.2016 hat vor dem Berichterstatter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin in fünf anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Duisburg wegen der Veranlagung zur Grundsteuer B für das Jahr 2015 stattgefunden. Das Gericht signalisierte dabei, an der bisherigen Linie der Rechtsprechung festhalten zu wollen und die im Falle der Stadt Duisburg sehr massive Erhöhung des Hebesatzes nicht zum Anlass zu nehmen, die Entscheidungen des Rates zu Einsparungen einerseits und Investitionen andererseits auf ihre Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen Gesetzesbestimmungen richterlich zu prüfen. Nach vorläufiger Bewertung durch das Gericht sind dies letztlich politische Entscheidungen und als solche nicht justiziabel.

Von Klägerseite wurde ausdrücklich bedauert, dass der mit den Klagen verfolgte Anstoß zu einer Rechtsfortbildung im Sinne der Verstärkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte im Grundsteuerrecht nicht aufgegriffen wurde.
Das Wissen um eine drohende richterliche Überprüfung würde sonst viele Städte- und Gemeinderäte dazu bringen, ernsthaft über Einsparentscheidungen nachzudenken anstatt über den „bequemen“ Wege der Grundsteuererhöhung die immer größer werdenden Haushaltslöcher zu stopfen.

Die Steuerpflichtigen bleiben damit gegenüber dem in den letzten Jahren zu registrierenden permanenten Anstieg der Hebesätze für die Grundsteuer B schutzlos. Denn die einzige von den Gerichten anerkannte rechtliche Schranke, nämlich der Verbot einer erdrosselnden Wirkung dieser Steuer, ist gänzlich uneffektiv, da niemand zu sagen vermag, ab welcher Abgabenhöhe die „Schmerzgrenze“ für Grundstücks- und Wohnungseigentümer erreicht ist.

Die Urteile über die Klagen stehen noch aus. Von Klägerseite wurde die Bereitschaft erklärt, im Interesse einer Reduzierung des Prozesskostenrisikos für alle Beteiligten eine Beschränkung auf drei Prozesse vorzunehmen und alle anderen Klageverfahren im Wege eines Vergleichs zu beenden, mit welchem sich die Stadt Duisburg verpflichtet, die jeweiligen Kläger entsprechend dem Ausgang der drei Leitverfahren zu behandeln.
Die Prozessvertreter der Stadt Duisburg sahen sich im Termin jedoch nicht in der Lage, sich zu diesem Verfahrensvorschlag abschließend zu äußern.

Noch ist nicht aller Tage Abend ... möglicherweise hat das OVG in Münster eine andere Sichtweise.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


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