3.269 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landtag Sachsen
Wir fordern eine Aufhebung des Einreiseverbotes von Adelina Ajeti sowie eine sofortige Rückholung aus dem Kosovo.
Die Mitarbeiterin unserer Hebamme wurde in einer Nacht und Nebelaktion, auf Drängen der Chemnitzer Ausländerbehörde, von der Polizei festgenommen und abgeschoben. In ihrer eigenen Wohnung. Rausgerissen aus einem gefestigten Umfeld, Arbeit, Freunden und Familie. Von einer der Institutionen, welche sie mit ihren Steuern selbst finanziert. Gerne möchten wir Ihnen die Geschichte vorstellen und bitten um Ihre Unterstützung um diese staatliche Fehlentscheidung zu thematisieren und ggfs. auf eine Korrektur hinzuwirken.
Aber von vorn:
Vor ein paar Jahren kam eine junge Frau, aus dem noch immer vom Krieg und Unruhen zerrütteten Kosovo, nach Deutschland. Ihr Name ist Adelina. Adelina ist in ihrer Heimat Hebamme gewesen. Mit Leib und Seele ging sie ihrer Arbeit nach. Für sie war es nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Für Adelina war es Teil der Konfliktbewältigung, Wiederaufbau und der Wunsch nach Frieden, welcher sie dazu antrieb Hebamme zu werden.
Da sie leider keine Perspektive in ihrer Heimat sah, kam sie nach Deutschland. Hier fand sie schnell Anschluss und eine verständnisvolle neue Chefin. In der Hebammenpraxis von Dagmar Röger fand sie eine neue Anstellung. Adelina belegte mehrere Kurse der deutschen Sprache, am Ende stand hier der Abschluss Stufe C1. Sie beherrschte also die Sprache Deutsch inklusive Fachsprache und war nur eine Stufe von der Muttersprache entfernt. Ihre Ausbildung aus dem Kosovo wurde nicht direkt anerkannt. Aber auch dies schreckte Adelina nicht zurück – im Gegenteil. Sie kämpfte um die Anerkennung und finanzierte alles allein. Am Ende konnte sie ihren Traumberuf ausüben, voll anerkannt nach den hiesigen Standards.
Adelina hat eine eigene Wohnung. Sie zahlt Steuern. Ist voll integriert. Und hat sich in den letzten Jahren ein Leben in Deutschland aufgebaut.
Das wichtigste aber: ADELINA IST HEBAMME. Ein Beruf der dringend Fachkräfte braucht. Am 18.11.2020 gegen 02:00 Uhr in der Nacht wurde Adelina von der Polizei zu Hause abgeholt und direkt zum Flughafen verbracht. Mittlerweile wurde sie in den Kosovo abgeschoben. Wir fordern eine sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens und eine Rückholung von Adelina und ihrem Ehemann.
Ihr Fehlen bedroht mehrere Dutzend Kinder, Frauen und ganze Familien. Wir sind über jede Hilfe dankbar.
Wir konnten bereits ein großes mediales und öffentliches Interesse erzeugen und hoffen und bitten auch um Ihre Unterstützung in dem Fall.
Um die nicht unerheblichen laufenden Kosten, vor allem für den Anwalt zu finanzieren, sammeln wir Spenden auf https://www.betterplace.me/hilfe-fuer-hebamme-adelina und haben alle wesentlichen Informationen auf http://adelinamustcomeback.de.
Begründung
Mit der Abschiebung von Hebamme Adelina wurde mehreren Familien in Leipzig die medizinische Betreuung von Schwangeren und ihren Kindern genommen. Wir sind erschüttert, dass in Zeiten des Hebammen- und allgemeinen Fachkräftemangels so eine Entscheidung getroffen wurde, Adelina Ajeti in den Kosovo abzuschieben.
Die Mitarbeiterin unserer Hebamme wurde in einer Nacht und Nebelaktion, auf Drängen der Chemnitzer Ausländerbehörde von der Polizei festgenommen und abgeschoben. In ihrer eigenen Wohnung. Rausgerissen aus einem gefestigten Umfeld, Arbeit, Freunden und Familie. Von einer der Institutionen, welche sie mit ihren Steuern selbst finanziert. Gerne möchten wir Ihnen die Geschichte vorstellen und bitten um Ihre Unterstützung um diese staatliche Fehlentscheidung zu thematisieren und ggfs. auf eine Korrektur hinzuwirken.
Aber von vorn:
Vor ein paar Jahren kam eine junge Frau, aus dem noch immer vom Krieg und Unruhen zerrütteten Kosovo, nach Deutschland. Ihr Name ist Adelina. Adelina ist in ihrer Heimat Hebamme gewesen. Mit Leib und Seele ging sie ihrer Arbeit nach. Für sie war es nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Für Adelina war es Teil der Konfliktbewältigung, Wiederaufbau und der Wunsch nach Frieden, welcher sie dazu antrieb Hebamme zu werden.
Da sie leider keine Perspektive in ihrer Heimat sah, kam sie nach Deutschland. Hier fand sie schnell Anschluss und eine verständnisvolle neue Chefin. In der Hebammenpraxis von Dagmar Röger fand sie eine neue Anstellung. Adelina belegte mehrere Kurse der deutschen Sprache, am Ende stand hier der Abschluss Stufe C1. Sie beherrschte also die Sprache Deutsch inklusive Fachsprache und war nur eine Stufe von der Muttersprache entfernt. Ihre Ausbildung aus dem Kosovo wurde nicht direkt anerkannt. Aber auch dies schreckte Adelina nicht zurück – im Gegenteil. Sie kämpfte um die Anerkennung und finanzierte alles allein. Am Ende konnte sie ihren Traumberuf ausüben, voll anerkannt nach den hiesigen Standards.
Adelina hat eine eigene Wohnung. Sie zahlt Steuern. Ist voll integriert. Und hat sich in den letzten Jahren ein Leben in Deutschland aufgebaut.
Das wichtigste aber: ADELINA IST HEBAMME. Ein Beruf der dringend Fachkräfte braucht. Am 18.11.2020 gegen 02:00 Uhr in der Nacht wurde Adelina von der Polizei zu Hause abgeholt und direkt zum Flughafen verbracht. Mittlerweile wurde sie in den Kosovo abgeschoben.
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Petition wurde nicht eingereicht
am 15.07.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Debatte
Hebamme ist man in Deutschland, wenn man die entsprechende Ausbildung nachweisen kann und ein staatlich anerkanntes Examen abgelegt hat, bzw. wenn man aus dem Ausland kommt, eine gleichwertige Ausbildung besitzt, die herzulande anerkannt ist. Das hat Adelina nicht! Die Ausbildung, die sie im Kosovo gemacht hat, wird nicht ohne weiteres anerkannt, sie hätte noch eine Prüfung ablegen müssen. Sie ist somit keine Hebamme, diese Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von denjenigen geführt werden, die das staatl. Examen erfolgreich abgelegt haben.