Region: Sachsen
Migration

Hilfe für Hebamme Adelina

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Sachsen

3.269 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.269 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Beantragung Arbeitsvisum

Adelina soll einfach einen Antrag auf Arbeitsvisum stellen. Dazu benötigt sie bei Antragstellung einen Arbeitsvertrag und einen Mietvertrag, sprich eine eigene Wohnung. Problematisch wird es allerdings wenn durch die Ausländerbehörde ein Einreiseverbot verhangen wurde. Beantragung erfolgt bei Deutsche Botschaft Pristina hier der LINK:

Quelle: pristina.diplo.de/xk-de/service/visa-einreise/willkommen-in-deutschland/1692074

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Hebamme ist man in Deutschland, wenn man die entsprechende Ausbildung nachweisen kann und ein staatlich anerkanntes Examen abgelegt hat, bzw. wenn man aus dem Ausland kommt, eine gleichwertige Ausbildung besitzt, die herzulande anerkannt ist. Das hat Adelina nicht! Die Ausbildung, die sie im Kosovo gemacht hat, wird nicht ohne weiteres anerkannt, sie hätte noch eine Prüfung ablegen müssen. Sie ist somit keine Hebamme, diese Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von denjenigen geführt werden, die das staatl. Examen erfolgreich abgelegt haben.

Quelle:

3.3

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Adelina hat keine Perspektive im Kosovo gesehen und ist deshalb nach Deutschland gekommen: man nennt das auch Wirtschaftsflüchtlinge. Sie hat vermutlich einen Asylantrag gestellt und dieser Antrag kann nur abgelehnt werden (der Kosovo ist sicher). Eine Abschiebung war und ist unabdinglich. Adelina kann über ein Arbeitsvisum wiederkommen, sicherlich mit Unterstützung ihre Arbeitgebers, da ihr staatliche Unterstützung bei einem Arbeitsvisum nicht zusteht und ihr Einkommen für sich und ihre Familie ausreichen muss. Tja, das ist halt der Unterschied zwischen Asyl und Arbeitsvisum!

Quelle:

1.9

1 Gegenargument
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Gegen diese Petition spricht, dass die Dame überhaupt keine Hebammenausbildung, die den deutschen Anforderungen genügt, besitzt. Es handelt sich bei ihr um einen Wirtschaftsflüchtling, dessen Asylantrag zu Recht abgelehnt wurde. Alle hier von den Berufsflüchtlingsunterstützern genannten Argumente für eine Rückholung entbehren jeder Grundlage.

Quelle: www.tag24.de/leipzig/abgeschobene-hebamme-adelina-aus-leipzig-so-geht-es-ihr-zurueck-im-kosovo-1774651

1.7

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