04.04.2018, 23:10
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
haben Sie morgen (Donnerstag-)Abend schon etwas vor?
Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Leipzig-Gundorf hat Leipziger Synodale für ein Gespräch über die Gesetzentwürfe zur zukünftigen Kirchenstruktur eingeladen:
Do., 5.4.18, 19.30 Uhr in der Gundorfer Kirche,
Gundorfer Kirchweg 4, 04178 Leipzig (Nähe Straßenbahn Endstelle Linie 7)
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Dies ist eine gute Möglichkeit, zwischen Veröffentlichung der Entwürfe und Entscheidung der Synode mit unseren Vertretern ins Gespräch zu kommen.
Der SONNTAG widmet sich in der aktuellen Ausgabe der Frage nach der „Freiheit der Gemeinden“ bei der Anstellung von Mitarbeitern. Dabei kommt auch Peter Siegel, der Finanzexperte unserer Initiativgruppe, zu Wort. (www.sonntag-sachsen(punkt)de)
Freundliche Grüße
Friedhelm Zühlke
04.04.2018, 01:13
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
eine gute Nachricht: unser Herr Jesus Christus ist auferstanden! Die Frage nach dem Tod ist geklärt. Wir können leben.
Vor einer Stunde haben Sie den Text einer Eingabe an die Landessynode bekommen. Da die Mails über den Petitionsverteiler auf 5000 Zeichen begrenzt sind, bekommen Sie jetzt eine weitere Mail mit ein paar Erklärungen.
Die Kirchenleitung hat die Gesetzesentwürfe unter engagiert.evlks.de/landeskirche/themen-und-debatten/strukturdebatte/ veröffentlicht. Die Landessynode hatte in ihrem Beschluß DS 119 die Beteiligung der Gemeinden beschlossen. Dazu gehört auch die Diskussion über die Gesetzesentwürfe. Diese Transparenz sollte für eine Kirche, die ihre Gemeinden ernst nimmt, Standard sein.
Als Initiativgruppe haben wir die Gesetzesentwürfe per Mail diskutiert. Das heißt, jeder, der eins unserer Treffen besucht und seine Emailadresse hinterlassen hatte, konnte sich einbringen.
Das Ergebnis ist die vorliegende Eingabe. Die basisorientierte Vorgehensweise ist uns wichtig, sie ist aber nicht sehr schnell und braucht ein paar Tage.
Was kann man jetzt noch tun?
- Als erstes ist das Gebet zu nennen. Die Sache ist kompliziert: Die Landessynode hat den Zug angehalten und eine neue Richtung vorgegeben. Nun muß sie die Weichen entsprechend stellen, und davon gibt es viele. Deshalb sind weise Entscheidungen nötig, um die wir unseren Gott bitten sollten.
- Bis Donnerstag, 12.4.2018 können noch Eingaben an die Landessynode gerichtet werden. Vielleicht haben Sie (möglichst als KV) noch einen Punkt, der Ihnen besonders wichtig ist.
- Die Synodalen sind die Vertreter der Gemeinden und können natürlich angesprochen werden.
- In den nächsten Tagen wird erfahrungsgemäß der Verlauf der Synodentagung (13.-16.4.) veröffentlicht. An den Stellen, wenn es um die Strukturreform geht, lohnt sich ein Besuch, bei anderen Punkten natürlich auch.
Bis zum Ende der Petition im Juni werden wir Sie weiter auf diesem Wege informieren. Wer direkt Kontakt mit unserem Netzwerk aufnehmen will, kann das gerne unter zurueckauflos(at)web.de tun. Wer diese Mails nicht mehr bekommen will, kann sie am unteren Rand abmelden.
Im Namen der Initiativgruppe „Zurück auf Los“ grüße ich Sie recht herzlich
Ihr Friedhelm Zühlke
03.04.2018, 23:32
Eingabe an die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 3. April 2018
Betr.: Gesetzesentwürfe zur Strukturreform
Lieber Bruder Guse, liebe Schwestern und Brüder,
zunächst danken wir Ihnen herzlich, dass Sie mit dem Entscheidungsfindungsprozess die Gemeindebasis eingebunden haben. Die Veröffentlichung der Gesetzesentwürfe begrüßen wir sehr. Als Initiative von Pfarrern, Kirchenvorstehern und engagierten Gemeindegliedern möchten wir uns an dieser Stelle konstruktiv einbringen und bitten Sie, folgende Überlegungen zu berücksichtigen.
1. "Es muss das Ziel der Strukturveränderungen sein, ... lebendige Kirchgemeinden möglichst eigenständig zu belassen. Das hat Vorrang vor zentralisierenden Möglichkeiten." (aus DS 126 der Landessynode vom Nov. 1997)
Dieser von der Landessynode aufgestellte Grundsatz soll auch weiterhin gelten. Deswegen bitten wir die Landessynode, die Regionalisierung nicht in die Kirchgemeindeordnung aufzunehmen.
2. Mit der Regionalisierung einher geht die Orientierung an drei vollen Gemeindepfarrstellen. Dies ist - gerade weil es ja um Stellenabbau geht - widersinnig. Um möglichst viel Selbständigkeit zu erhalten, darf die Grundgröße nur eine Pfarrstelle sein. Um die Auskömmlichkeit der Stellen zu ermöglichen, halten wir es für sinnvoll, perspektivisch die festen Quoten im Dreiergespann aufzulösen und den Gemeinden ein Budget für die Anstellung von Mitarbeitern zu Verfügung zu stellen.
Nachdrücklich fordern wir die Landessynode auf, keinesfalls „drei volle Pfarrstellen“ in § 10a Abs. 2 KGO aufzunehmen.
3. Den Kirchgemeinden ist ein Höchstmaß an finanzieller Eigenverantwortung in Ausgaben und Einnahmen wichtig. Geistliche und finanzielle Verantwortung dürfen nicht getrennt werden. Dieser Grundsatz soll bei allen Veränderungen berücksichtigt werden.
4. In den Gesetzesentwürfen vermissen wir die Möglichkeit, aus Eigenmitteln Pfarr- und Mitarbeiterstellen zu finanzieren, wie sie in Drucksache 139 beschlossen wurde. Gemeinden brauchen die Möglichkeit, alternativ zu landeskirchlichen Finanzierungen eigenständige Lösungen aus Stiftungsmitteln, Spenden, Pachten, etc. zu finden.
5. Regionale Zusammenarbeit darf nur dann geschehen, wenn sie der Gemeindearbeit vor Ort tatsächlich dient.
6. Verschiedene Gemeinden haben sich zum Kirchspiel oder zur Fusion drängen lassen, „um die Chance auf die Besetzung der Pfarrstelle zu erhöhen“. Wir fordern die Landessynode auf, ihnen die Rückverselbständigung zu ermöglichen.
7. Im Sinne der Flexibilität fordern wir den Wegfall der Höchstzahl der Gemeinden im Schwesterkirchverhältnis. Die Entscheidung für eine Gemeindeverbindung muss sinnvoll sein und nicht Ergebnis zahlenmäßiger Vorgaben.
8. Kirchgemeindeverbindungen sind besonders dann problematisch, wenn Gemeinden viele Mitarbeiter z.B. durch einen eigenen Kindergarten haben. Welches ehrenamtliche Gremium kann Arbeitgeber für 50 oder mehr Mitarbeiter sein? Der Fokus auf das Dreigespann greift zu kurz.
Deswegen bitten wir, dass Kirchgemeinden mit mehr als 10 angestellten Mitarbeitern selbständig bleiben können.
9. Sogenannte „Profilgemeinden“ werden durch das Erfordernis von drei Pfarrstellen und vieler Gemeindeglieder in ihrer Eigenständigkeit gefährdet. Für die Vielfalt unserer Landeskirche müssen Profilgemeinden selbständig erhalten bleiben.
10. Die Pfarrerwahl allein durch den betroffenen Seelsorgebezirk halten wir für richtig. Dieser Grundsatz soll in allen Gemeindeverbindungen berücksichtigt werden.
11. Das Gebäudekonzept soll Sache der Kirchgemeinde bleiben. Die Erstellung erfordert Ortskenntnis. Es ist aber gut, wenn es den Nachbargemeinden zur Stellungnahme vorgelegt wird.
12. Die Motivation ist ein entscheidender Faktor kirchlicher Arbeit. Wir bitten die Landessynode bei allen Entscheidungen zu prüfen, ob Ehrenamtliche dadurch ermutigt werden.
13. In Großstrukturen kommt es zwangsläufig zur Verschiebung der Entscheidungsverantwortung zu Ungunsten der Ehrenamtlichen. Dies widerspricht der Notwendigkeit, Ehrenamtliche stärker zu beteiligen.
14. Weiter bitten wir die Synode, die Frage zu berücksichtigen, ob Ihre Entscheidungen zur Entstehung von Parallelstrukturen beitragen werden.
Zur Information senden wir diese Eingabe als Kopie an Landesbischof. Wir werden sie ebenfalls über die Petition „Zurück auf Los“ veröffentlichen.
Für Ihre Beratungen wünschen wir Ihnen Weisheit und Segen von unserem Gott
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)
07.02.2018, 23:47
Die Initiativgruppe "Zurück auf Los" hat bei einem Treffen Anfang Februar 2018 die Situation in unserer Landeskirche besprochen und wendet sich mit folgendem Text an die kirchliche Öffentlichkeit:
Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit. Hebr. 13,8
Nachdem die Landessynode mit dem Konzept der „Nähe und Flexibilität“ (Drucksache 135) und der Förderung der Ko-Finanzierung (DS 139) wegweisende Grundlagen gelegt hat, geht der Entscheidungsfindungsprozeß nun in seine entscheidende Phase.
Wir befürchten, dass die gemeindedienlichen Absichten im weiteren Verfahrensverlauf und bei der konkreten Ausgestaltung der Kirchengesetze abgeschwächt werden könnten.
Deshalb wendet sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit folgenden
Dringenden Bitten
an die Landessynode bzw. die Kirchenleitung und das Landeskirchenamt:
- Lokalen Lösungen Vorrang vor Regionalisierung einräumen
Die zwingende Vorgabe von Gemeindegliederzahlen für Struktureinheiten bzw. Regionen muss gestrichen werden.
Wir schlagen ein kirchgemeindliches Mitarbeiterkonzept vor, in dem Anstellung und Aufgaben der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst nach lokalen Bedürfnissen geplant werden. Aus starren landeskirchlichen Stellenzuweisungen wird ein Budget, mit dem die Gemeinde diese Mitarbeiter bezahlt. Eigenfinanzierung wird gemäß DS 139 ermöglicht und gefördert.
Nur wenn ein gemeindliches Mitarbeiterkonzept nicht gelingt, greift die Pflicht zur Regionalisierung.
- Selbständigkeit ermöglichen
Eigenständige Kirchgemeinden müssen eigenständig bleiben können, sofern deren Finanzmittel einschließlich Eigenmittel und Spendenaufkommen ausreichend sind. In diesem Zusammenhang muss es auch Möglichkeiten geben, Kirchgemeindeverbindungen unkompliziert aufzulösen und Gemeinden (wieder) neu zu gründen.
- Zusätzliche Stellen für Mission
Wir begrüßen alle Bemühungen, auf der Gemeinde- und Kirchenbezirksebene zusätzliche Stellen für Mission zu schaffen. Dazu braucht es innovative Konzepte und neu geordnete Finanzierungswege, die mehr sein müssen als eine "Umetikettierung" bestehender Planstellen.
- Landgemeinden nicht benachteiligen
Die Umsetzung der Kirchenleitungsvorgaben vom 8.12.2017 führt zu einer Benachteiligung der Landgemeinden. Das muss rückgängig gemacht werden. Wir wenden uns gegen Bestrebungen, die erforderliche Anzahl von Gemeindeglieder pro Dreiergespann anzuheben.
- Wiederbesetzung zulassen
Wir fordern Kirchenbezirke und Landeskirchenamt auf, die Wiederbesetzung bestehender Mitarbeiter- und Pfarrstellen nicht zu blockieren und die notwendigen Schritte zur Ausschreibung zu veranlassen.
- Transparenz herstellen
Die Gesetzesentwürfe müssen vor der Synodentagung veröffentlicht werden, damit sie von den Gemeinden diskutiert werden können, denn sie betreffen ihre Zukunft.
Die Kirchenvorstände rufen wir auf:
- Entscheidungsfreiheit bewahren
Lassen Sie sich in der aktuellen Phase der Strukturfindung nicht zu Kirchgemeindeverbindungen drängen! Erst auf der Frühjahrstagung der Landessynode werden die entscheidenden Kirchengesetze beschlossen.
- Beteiligen Sie sich
Fordern Sie mit einer Eingabe bei der Kirchenleitung die Gesetzentwürfe an!
Laden Sie die Synodalen Ihres Wahlkreises ein und diskutieren Sie mit ihnen die Entwürfe! Gleichzeitig bitten wir die Synodalen, von ihrer Seite das Gespräch mit den Gemeinden zu suchen.
Uns alle ermahnen wir:
Lassen wir den guten Gesprächsfaden, der sich zwischen den Ebenen unserer Landeskirche entwickelt hat, nicht abreißen!
Nicht zuletzt sondern zuerst lassen Sie uns im Gebet von unserem Herrn Jesus Christus eine gute Lösung für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kirche erbitten.
Im Auftrag der Initiativgruppe „Zurück auf Los“
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Peter Siegel, Ev.-Luth. Johanniskirchgemeinde Rußdorf (Kbz. Chemnitz)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St.-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)
30.12.2017, 22:08
Die Petition begleitet die Strukturreform seit einem Dreivierteljahr. Es ist viel passiert, vieles hat sich zum Guten gewendet. Deshalb habe ich zum besseren Verständnis den zeitlichen Ablauf der Entwicklung deutlich gemacht. Da der Zeichenumfang begrenzt ist, sind verschiedene Texte in die „Neuigkeiten“ ausgelagert. So kann mit etwas Mühe der Verlauf nachverfolgt werden.
Die Synode hat sehr gute Grundsätze beschlossen. Für die Gemeindebasis ist es jetzt von großer Wichtigkeit, welche konkreten rechtlichen Regelungen daraus entstehen. Bitte verfolgen Sie das Thema weiter mit großer Aufmerksamkeit bis zur Frühjahrstagung der Landessynode am 13. - 16. April 2018.
Ein gesegnetes Jahr 2018 wünscht
Friedhelm Zühlke
Neuer Petitionstext: Diese Petition begleitet seit März 2017 die Vorgänge um die Strukturreform.
Auf den Text vom 18.3.2017 folgen weitere Informationen und Texte, die im Verlauf der Diskussion entstanden sind.
1. Ursprünglicher Text 18.3.17:
Im Herbst 2016 hat die Kirchenleitung der Sächsischen Landeskirche mit dem Papier "Kirche mit Hoffnung in Sachsen" verfügt, daß sich alle sächsischen Kirchgemeinden zu "Struktureinheiten" mit mindestens 4000 Gemeindegliedern zusammenschließen müssen. Durch die Vereinigung von Gemeinden und die Bildung von Kirchspielen wird die rechtliche Selbständigkeit der Einzelgemeinden beendet.
Die Landessynode muß ihre Verantwortung wahrnehmen und diese Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
"NEU ANFANGEN" wollen wir als Kirchgemeinden zusammen mit der Landessynode und in einem mehrjährigen fairen Entscheidungsprozeß über die zukünftigen Strukturen entscheiden.
Dabei sollen tragfähige Lösungen und Selbstfinanzierung vor Ort ermöglicht werden.
Neue Begründung: Jede Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi vor Ort. Hier versammelt sich die Gemeinde. Hier wird geistliche Verantwortung wahrgenommen. Hier geschieht Gemeindeaufbau.
Die Kirchgemeinde darf nicht gegen ihren Willen und ohne Notwendigkeit aufgelöst oder zwangsvereinigt werden. Vielmehr muß alles dafür getan werden, daß sie in der Lage bleibt, am Ort eigenverantwortlich zu leben und zu arbeiten.
Evangelische Kirche baut sich von unten auf. Organisationsfragen dürfen nicht autoritär und rücksichtslos von oben nach unten durchgesetzt werden.
In der Kirche wird ständig von Demokratie gesprochen. Hier bestimmen aber 18 Personen in der Kirchenleitung über die Zukunft von 719 Kirchgemeinden.
Es besteht keinerlei Transparenz. Eine Arbeitsgruppe tagt hinter verschlossenen Türen. Die Kirchenleitung übernimmt deren Ergebnis und legt es als Lösung bis 2040 fest.
Alternativen - keine. Diskussion - unerwünscht.
Nach Sächsischer Kirchenverfassung trägt die Landessynode "die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche". Deshalb darf sie sich nicht von der Kirchenleitung überrumpeln lassen. Veränderungen an Einzelfragen haben keinen Sinn. Die Landessynode kann die Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
Christliche Kirche lebt nicht von (Steuer-)Geldern, die gleichmäßig verteilt werden. Christliche Kirche lebt von Jesus Christus. Und der ruft Menschen zum Glauben, in die Nachfolge und zur Mitarbeit vor Ort.
Wenn eine Landeskirche in dieser Art und Weise vorgeht, übergeht und entmutigt sie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Deren Reaktion ist Rückzug aus der Verantwortung, zähneknirschendes Aushalten oder der Aufbau von Parallelstrukturen - aber kein konstruktives Mitdenken und aktives Anpacken.
Die Gemeinden sehen die Notwendigkeit von Veränderungen ein, wenn diese tatsächlich nötig sind und wenn die Verantwortlichen vor Ort an der Lösung beteiligt werden. Das ist allerdings für die kirchliche Verwaltung und Hierarchie anstrengend. Aber das erwarten wir.
Die Kirchgemeinden brauchen Freiräume und sollen ermutigt werden, in ihrem Verantwortungsbereich Ideen zu entwickeln, Lösungen zu finden und Projekte wagen, die sie selbst finanzieren können. Dabei sind sie auch gefordert, ihre Nachbarn in der Landeskirche zu unterstützen.
Deswegen bitten wir die Landessynode: Lassen Sie uns gemeinsam NEU ANFANGEN!
2. Am 2.4.2017 beschließt die Landessynode einen Entscheidungsfindungsprozeß, siehe Neuigkeiten vom 5.4.
3. Es bildet sich eine Initiativgruppe, die im August aus Zuschriften und den Kommentaren der Petition „Prüfsteine zur Strukturreform“ formuliert, siehe Neuigkeiten vom 13.8.
4. Am 27. Oktober 2017 hat trifft sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit Unterstützern der Petition und mit Landessynodalen getroffen. Landessynodalen. Gemeinsam wurden werden die „Prüfsteine zur Strukturreform“ (nachzulesen unter Neuigkeiten vom 13. August 2017) bekräftigt und zu folgenden Bitten an die Landessynode zusammengefasst:
- Die Selbständigkeit der Kirchgemeinden ist zu bewahren und zu stärken. Deshalb ist die landeskirchliche Stellenplanung von der kirchgemeindlichen Struktur auf Ortsebene zu entkoppeln. Stellenkürzungen dürfen nicht automatisch Änderungen der Rechtsform der Gemeinden nach sich ziehen.
- Die Rechte der Gemeinden müssen bestehen bleiben. Dies muss auch für Personalentscheidungen gelten, wenn Mitarbeiter auf anderen Ebenen angestellt werden.
- Kirchgemeinden sollen frei und ohne Druck über regionale Kooperationen entscheiden. Sie dürfen nicht zu beliebig verschiebbaren Objekten werden. Die Aufhebung bestehender Verbindungen muss möglich sein.
- Ausdrücklich danken wir der Landessynode für ihre Entscheidung (DS 119), einen Entscheidungsfindungsprozess auf allen kirchlichen Ebenen durchzuführen. Wir bitten sie, diese Vorgehensweise für alle tiefgreifenden Grundsatzfragen zur Regel zu machen.
- Nach den Verheißungen unseres Gottes ist die Motivation der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entscheidende Faktor kirchlichen Lebens. Wir bitten die Landessynode eindringlich, mit ihren Beschlüssen die Gemeinden zu ermutigen, in ihren Orten fröhlich und engagiert Gemeinde zu bauen.
5. Im November beschließt die Landessynode das Konzept der „Nähe und Flexibilität“. Dieses ist die Grundlage für die zukünftige Struktur der Landeskirche. Der Text ist dokumentiert unter Neuigkeiten vom 18.11.
6. Damit ist die Strukturreform noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Kirchgemeindestrukturgesetzes ist entscheidend wichtig. Dieses wird vom Landeskirchenamt ausgearbeitet und von der Landessynode im April 2018 beschlossen.
18.11.2017, 23:31
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
die Landessynode ist im April „Zurück auf Los“ gegangen. Als Landeskirche sind wir neu gestartet und haben einen halbjährlichen Entscheidungsfindungsprozeß zurückgelegt. Heute Abend haben wir ein Etappenziel erreicht, die Synode hat einstimmig den folgenden Beschluß gefaßt. Wir können uns freuen und danken unserem Gott. Ebenso gilt unser Dank den Synodalen.
Freundliche Grüße, Friedhelm Zühlke
Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Struktur- und Stellenplanung ab 2020 in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Die Landessynode dankt allen, die sich mit Vorschlägen, Eingaben und Diskussionsbeiträgen am bisherigen Entscheidungsfindungsprozess bezüglich der künftigen Kirchgemeindestrukturen und der Entwicklung der Berufsbilder beteiligt haben. Sie würdigt diesen Prozess als wertvoll und hilfreich. Sie erkennt darin eine wichtige Möglichkeit, die Kirchgemeinden, Regionen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landeskirche in notwendige Veränderungsprozesse einzubeziehen.
Nach Prüfung und Diskussion der vorgeschlagenen Modelle und unter Aufnahme von Vorschlägen aus diesen Modellen und anderen Anregungen sollen bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Struktur- und Stellenplanung ab 2020 die Aspekte von Nähe und Flexibilität sowie ein klarer und vertrauensvoller Blick auf die Herausforderungen der Zukunft leitend sein.
Das Landeskirchenamt wird gebeten, zur Frühjahrstagung 2018 ein weiterentwickeltes Kirchgemeindestrukturgesetz nebst ggf. weiteren erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
• Den Kirchgemeinden ist in den künftigen Arbeitsstrukturen die Selbständigkeit zu erhalten, indem sie einen eigenen Kirchenvorstand bilden, der über einen Haushalt der Kirchgemeinde beschließt und die Stellenbesetzung im Verkündigungsdienst für den Bereich der Kirchgemeinde mitentscheidet.
• Für Kirchgemeinden, die in einem Schwesterkirchverhältnis zusammenarbeiten oder einem solchen beitreten, sind entscheidungsbefugte Strukturen (beschließende Ausschüsse) für den Einsatz der Stellen im Verkündigungsdienst in das Kirchgemeindestrukturgesetz einzuarbeiten sowie die Zuständigkeiten in der Pfarramtsleitung zu klären.
• Das Ziel, auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse in förderlichen Arbeitsstrukturen zu schaffen, ist zu beachten. Bestehende Initiativen und Absprachen für die regionale Zusammenarbeit sollen erhalten bleiben, gestärkt und weiterentwickelt werden.
• Als zeitlicher Horizont für die Gestaltung der Arbeitsstrukturen der Kirchgemeinden ist anzustreben, dass diese bis ca. 2040 Bestand haben, gegebenenfalls aber in mehreren Schritten umgesetzt werden können.
15.11.2017, 22:56
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
von Freitag, 17.11. - Montag, 20.11.2017 tagt die Landessynode in der Dreikönigskirche in Dresden. Sie wird sich ausführlich mit der Strukturreform beschäftigen und voraussichtlich entscheidende Beschlüsse fassen.
- Bitte beten Sie für die Beratungen und für weise Entscheidungen.
- Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Besuchen Sie die Sitzungen, wenn Sie es möglich machen können.
Folgende Zeiten sind von großer Bedeutung:
Freitag, 17.11., 10.30 - 13.00 Uhr
Samstag, 18.11., 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Sonntag, 19.11., ab 19.30 Uhr
Hier der Link zur Verlaufsplanung: engagiert.evlks.de/landeskirche/mehr-zu/landessynode/berichte/verlaufsplanung-17-20-november-2017/
Freundliche Grüße
Friedhelm Zühlke
29.10.2017, 00:07
Nach dem Abschluss der Informationsveranstaltungen zur Strukturreform hat die Initiativgruppe Unterstützer und Synodale eingeladen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Das Ergebnis dokumentieren wir im Petitionstext und schicken es als Eingabe an die Landessynode, die auf ihrer Herbsttagung Grundsatzentscheidungen in der Sache treffen wird.
Sehr gerne können sich Kirchenvorstände, Gruppen oder Einzelpersonen diese Bitten zu eigen machen und als Eingabe an die Synode senden.
Wir rufen alle engagierten Gemeindeglieder auf
- zur Fürbitte für die Tagung der Landessynode vom 17. - 20. November 2017
- zum Besuch der öffentlichen Sitzungen am Sa., 18.11. und So., 19.11.
- die Synodalen ihres Wahlbezirks nach ihrem Standpunkt zu fragen.
Wir bitten Sie, uns über die Emailadresse "zurueckauflos(at)web.de" mitzuteilen, wenn Sie öffentliche Gebetsveranstaltungen während der Synodentagung planen.
Im Namen der Initiativgruppe "Zurück auf Los" grüßen Sie herzlich
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth
Neue Begründung: Jede Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi vor Ort. Hier versammelt sich die Gemeinde. Hier wird geistliche Verantwortung wahrgenommen. Hier geschieht Gemeindeaufbau.
Die Kirchgemeinde darf nicht gegen ihren Willen und ohne Notwendigkeit aufgelöst oder zwangsvereinigt werden. Vielmehr muß alles dafür getan werden, daß sie in der Lage bleibt, am Ort eigenverantwortlich zu leben und zu arbeiten.
Evangelische Kirche baut sich von unten auf. Organisationsfragen dürfen nicht autoritär und rücksichtslos von oben nach unten durchgesetzt werden.
In der Kirche wird ständig von Demokratie gesprochen. Hier bestimmen aber 18 Personen in der Kirchenleitung über die Zukunft von 719 Kirchgemeinden.
Es besteht keinerlei Transparenz. Eine Arbeitsgruppe tagt hinter verschlossenen Türen. Die Kirchenleitung übernimmt deren Ergebnis und legt es als Lösung bis 2040 fest.
Alternativen - keine. Diskussion - unerwünscht.
Nach Sächsischer Kirchenverfassung trägt die Landessynode "die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche". Deshalb darf sie sich nicht von der Kirchenleitung überrumpeln lassen. Veränderungen an Einzelfragen haben keinen Sinn. Die Landessynode kann die Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
Christliche Kirche lebt nicht von (Steuer-)Geldern, die gleichmäßig verteilt werden. Christliche Kirche lebt von Jesus Christus. Und der ruft Menschen zum Glauben, in die Nachfolge und zur Mitarbeit vor Ort.
Wenn eine Landeskirche in dieser Art und Weise vorgeht, übergeht und entmutigt sie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Deren Reaktion ist Rückzug aus der Verantwortung, zähneknirschendes Aushalten oder der Aufbau von Parallelstrukturen - aber kein konstruktives Mitdenken und aktives Anpacken.
Die Gemeinden sehen die Notwendigkeit von Veränderungen ein, wenn diese tatsächlich nötig sind und wenn die Verantwortlichen vor Ort an der Lösung beteiligt werden. Das ist allerdings für die kirchliche Verwaltung und Hierarchie anstrengend. Aber das erwarten wir.
Die Kirchgemeinden brauchen Freiräume und sollen ermutigt werden, in ihrem Verantwortungsbereich Ideen zu entwickeln, Lösungen zu finden und Projekte wagen, die sie selbst finanzieren können. Dabei sind sie auch gefordert, ihre Nachbarn in der Landeskirche zu unterstützen.
Deswegen bitten wir die Landessynode: Lassen Sie uns gemeinsam NEU ANFANGEN!
Wir rufen auf
Am 27. Oktober 2017 hat sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit Unterstützern der Petition und mit Landessynodalen getroffen. Gemeinsam wurden die „Prüfsteine zur Strukturreform“ (nachzulesen unter Neuigkeiten vom 13. August 2017) bekräftigt und zu folgenden Bitten an die Landessynode zusammengefasst:
- zum Gebet Die Selbständigkeit der Kirchgemeinden ist zu bewahren und zu stärken. Deshalb ist die landeskirchliche Stellenplanung von der kirchgemeindlichen Struktur auf Ortsebene zu entkoppeln. Stellenkürzungen dürfen nicht automatisch Änderungen der Rechtsform der Gemeinden nach sich ziehen.
- Die Rechte der Gemeinden müssen bestehen bleiben. Dies muss auch für unsere Landeskirche Personalentscheidungen gelten, wenn Mitarbeiter auf anderen Ebenen angestellt werden.
- Kirchgemeinden sollen frei und die Tagung der Landessynode
ohne Druck über regionale Kooperationen entscheiden. Sie dürfen nicht zu beliebig verschiebbaren Objekten werden. Die Aufhebung bestehender Verbindungen muss möglich sein.
- zum Besuch des Gottesdienstes mit Ausdrücklich danken wir der Landessynode am 2.4.17, 9.30 Uhr in für ihre Entscheidung (DS 119), einen Entscheidungsfindungsprozess auf allen kirchlichen Ebenen durchzuführen. Wir bitten sie, diese Vorgehensweise für alle tiefgreifenden Grundsatzfragen zur Regel zu machen.
- Nach den Verheißungen unseres Gottes ist die Motivation der Martin-Luther-Kirche Dresden-Neustadt
- zum gemeinsamen Gang haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entscheidende Faktor kirchlichen Lebens. Wir bitten die Landessynode eindringlich, mit der Kirchgemeinde Loschwitz, 2.4.17, 13.30 Uhr vom Körnerplatz zur Dreikönigskirche und
- zur öffentlichen Versammlung von Kirchgemeindegliedern
vor der Dreikönigskirche, 2.4.17, 15.00 Uhr
ERWEITERUNG
Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft. 1. Kor 12, 12+13a
Die Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi am Ort.
§ 1, Abs. 1, S. 1Kirchgemeindeordnung der EVLKS
Aus den eingegangenen Zuschriften, aus den Kommentaren zur Petition und aus der eigenen Beschäftigung mit dem Thema hat die Initiativgruppe am 12. August 2017 folgende
Prüfsteine zur Strukturreform
entwickelt:
➢ Dient die Struktur dem Auftrag Jesu an die Gemeinde, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen?
➢ Stehen bei der Strukturplanung die Bedürfnisse der Gemeinden im Vordergrund?
➢ Wird durch die Strukturreform Zwang auf ihren Beschlüssen die Gemeinden ausgeübt?
➢ Fördert die Struktur das Gemeindewachstum?
➢ Ermöglicht die Struktur Vielfalt zu ermutigen, in unserer Landeskirche?
➢ Ermöglicht die Struktur eine Flexibilität, sich den örtlichen Gegebenheiten anzupassen ihren Orten fröhlich und schnell auf veränderte Bedingungen engagiert Gemeinde zu reagieren?
➢ Stärkt die Struktur die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Gemeinden vor Ort?
➢ Ermöglicht die Struktur verantwortliche Mitwirkung für Ehrenamtliche ?
➢ Werden die Ressourcen an Mitarbeitern und Geldmitteln bedarfsgerecht für die Gemeinden bereitgestellt?
➢ Hat innerhalb der Struktur die Gemeinde Priorität gegenüber den anderen kirchlichen Ebenen?
Daraus ergeben sich folgegende Forderungen:
1. Eine Strukturreform muss den Gemeinden ermöglichen, selbständig zu bleiben,
- wenn ein Gemeindeleben in Form von Gottesdiensten und Gemeindekreisen stattfindet, und
- wenn ein funkionsfähiger Kirchenvorstand existiert.
Über die Art der Zusammenarbeit und ggfls. des Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden muß sie selbst mit landeskirchlicher Beratung aber ohne Druck entscheiden.
2. Die Berufsbilder, Anstellungsverhältnisse und Finanzierungsmöglichkeiten sind flexibler zu gestalten. Alternative Finanzierungsmodelle zur Kirchensteuer sind zu fördern. Die Ordination von Pfarrern muss auch ohne Hochschulabschluss und Kirchenbeamtenstatus möglich sein.
3. Die Gemeinden erhalten bei Personalentscheidungen ein stärkeres Mitwirkungsrecht.
4. Eine Strukturreform auf Ge
bauen.
29.09.2017, 13:47
Danket dem Herrn, denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. Ps. 106, 1
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
das Erntedankfest erinnert uns daran, daß wir in allen grundlegenden Dingen von unserem Gott abhängig sind. Die Haltung des Dankes ihm gegenüber soll unseren Glauben und unser Handeln prägen.
Zur Zeit befinden wir uns mitten in der Diskussion um den weiteren Weg unserer Gemeinden. Drei Informationsabende haben schon stattgefunden, drei werden Mitte Oktober folgen. Daß uns unsere Kirche diesen Weg des Gehört-Werdens geöffnet hat, ist auch ein Grund zum Dank.
Mittlerweile haben sich erste Kirchenvorstände für das Pfarrei-Modell ausgesprochen. Im Chemnitzer Norden gibt es sogar schon fünf Nachbargemeinden, die beschlossen haben, als Pfarrei zusammenarbeiten zu wollen. Sie sehen hier die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten und gleichzeitig als Gemeinden selbständig zu bleiben.
Das „Pfarrei-Modell“ leistet einen ganz entscheidenden Punkt: es entkoppelt die landeskirchlich finanzierten Stellen von der rechtlichen Struktur der Gemeinden. Die Verknüpfung von Stellenplanung und Kirchgemeindestrukturen ist der Grundfehler von „Kirche mit Hoffnung“.
Die Landessynode entscheidet wahrscheinlich schon auf ihrer Sitzung im November im Grundsatz, welches Modell nun umgesetzt wird. Deswegen möchte die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ im Vorfeld aktiven Gemeinden und Synodalen ein Gesprächsforum bieten. Eingeladen sind Landessynodale und Unterstützer unserer Petition, die sich noch einmal in die Thematik hineinknien wollen.
Es sollen u.a. folgende Themen besprochen werden:
- Erfahrungen der einzelnen Gemeinden
- Ergebnisse der Informationsveranstaltungen
- Aktivitäten bis zur und während der Synodentagung
Das Treffen findet am Freitag, 27.10.2017 statt. Wir können zahlenmäßig nicht genau das Interesse abschätzen. Damit wir planen können, melden Sie sich bitte bis Sa.,14.10., per Mail an unter zurueckauflos(at)web.de. Danach senden wir Ihnen den Ort und den genauen Beginn unseres Treffens zu.
Im Namen der Initiativgruppe „Zurück auf Los“ grüßen Sie herzlich
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Peter Siegel, Ev.-Luth. Johanniskirchgemeinde Rußdorf (Kbz. Chemnitz)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)
Wie immer der Hinweis, daß Sie diese Informationen abbestellen können.
13.08.2017, 14:26
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
Sie haben vorhin eine Mail mit "abgeschnittenen" Texten erhalten. Das liegt daran, daß die Erweiterung des Petitionstextes durch die PRÜFSTEINE die Kapazitätsgrenze überschritten hat. Deswegen haben Sie diesen Text in einer weiteren Mail erhalten.
Hier kommt nun das "Anschreiben", mit dem man jede Petitionserweiterung begründen muß. Auch dieser Text war zu lang, hier ist er jetzt aber vollständig:
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Schwestern und Brüder,
herzlichen Dank an alle, die uns in den letzten Wochen auf unseren Aufruf hin ihre Überlegungen geschrieben haben.
Wir sind so verfahren, daß einer von uns diese Stellungnahmen strukturiert ausgewertet hat. Ein anderer hat die Kommentare der Petition unter die Lupe genommen und die wesentlichen Aussagen herausgefiltert. Gestern haben wir uns zu einem Klausurtag getroffen. Aus den Kernaussagen von Zuschriften, Kommentaren und aus unserer Beschäftigung mit dem Thema haben wir dann die Prüfsteine verfaßt. Diese sind als Fragen an eine zukünftige Struktur formuliert. In einem zweiten Schritt haben wir die Fragen mit konkreten Forderungen unterfüttert.
Intensiv haben wir uns mit dem „Pfarrei-Modell“ auseinandergesetzt, das von der Landessynode als eine Alternative zu „Kirche mit Hoffnung“ diskutiert wird. Wir haben festgestellt, daß das „Pfarrei-Modell“ die Prüfsteine erfüllt. Niemand kann jetzt noch behaupten, „Kirche mit Hoffnung“ sei alternativlos und müsse ab nächstes Jahr eingeführt werden, denn es gibt mit dem „Pfarrei-Modell“ ein weit besseres.
In der landeskirchlichen Diskussion sind noch zwei andere Vorschläge, das „Modell Landeskirche Hannover“ und das „Modell der 28 – 33 Kirchenbezirke“. Mit ihnen haben wir uns noch nicht so intensiv beschäftigt, sie sind aber allemal besser als „KmH“.
Liebe Schwestern und Brüder, wie geht es weiter, und was können wir tun?
- Zunächst ist immer wieder das Gebet zu nennen, im öffentlichen Gottesdienst wie im stillen Kämmerlein.
- Die Prüfsteine gehören uns allen. Diskutieren Sie sie, machen Sie sie sich zu eigen, erweitern Sie sie auf Ihre Situation und nutzen Sie sie für Ihr Anliegen! Sprechen Sie in Ihrem Kirchenvorstand darüber, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Landessynodalen auf, schreiben Sie eine Eingabe oder einen Leserbrief!
- Vor allem: Nehmen Sie an den Diskussionsveranstaltungen der Landeskirche teil. Informationen gibt es hier: www.evlks.de/landeskirche/zahlen_und_fakten/32629.html (Dort finden Sie auch Material zu den einzelnen Modellen.). Die Veranstaltungen sind offen für alle Interessierte, nicht nur für Kirchenvorstände. Es wird beides möglich sein, still zuhören und sich informieren sowie aktiv engagiert diskutieren.
Im Namen der gesamten Initiativgruppe wünschen wir Ihnen Gottes Segen – für Sie persönlich wie für Ihre Arbeit in der Kirchgemeinde
Ihre
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Peter Siegel, Ev.-Luth. Johanniskirchgemeinde Rußdorf (Kbz. Chemnitz)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)
Wie immer an dieser Stelle der Hinweis, daß Sie diese Mails am unteren Rand abbestellen können.