Region: Sachsen

Zurück auf Los - Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen - neu anfangen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

8.518 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.518 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

30.12.2017, 22:08

Die Petition begleitet die Strukturreform seit einem Dreivierteljahr. Es ist viel passiert, vieles hat sich zum Guten gewendet. Deshalb habe ich zum besseren Verständnis den zeitlichen Ablauf der Entwicklung deutlich gemacht. Da der Zeichenumfang begrenzt ist, sind verschiedene Texte in die „Neuigkeiten“ ausgelagert. So kann mit etwas Mühe der Verlauf nachverfolgt werden.

Die Synode hat sehr gute Grundsätze beschlossen. Für die Gemeindebasis ist es jetzt von großer Wichtigkeit, welche konkreten rechtlichen Regelungen daraus entstehen. Bitte verfolgen Sie das Thema weiter mit großer Aufmerksamkeit bis zur Frühjahrstagung der Landessynode am 13. - 16. April 2018.

Ein gesegnetes Jahr 2018 wünscht
Friedhelm Zühlke


Neuer Petitionstext: Diese Petition begleitet seit März 2017 die Vorgänge um die Strukturreform.
Auf den Text vom 18.3.2017 folgen weitere Informationen und Texte, die im Verlauf der Diskussion entstanden sind.
1. Ursprünglicher Text 18.3.17:
Im Herbst 2016 hat die Kirchenleitung der Sächsischen Landeskirche mit dem Papier "Kirche mit Hoffnung in Sachsen" verfügt, daß sich alle sächsischen Kirchgemeinden zu "Struktureinheiten" mit mindestens 4000 Gemeindegliedern zusammenschließen müssen. Durch die Vereinigung von Gemeinden und die Bildung von Kirchspielen wird die rechtliche Selbständigkeit der Einzelgemeinden beendet.
Die Landessynode muß ihre Verantwortung wahrnehmen und diese Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
"NEU ANFANGEN" wollen wir als Kirchgemeinden zusammen mit der Landessynode und in einem mehrjährigen fairen Entscheidungsprozeß über die zukünftigen Strukturen entscheiden.
Dabei sollen tragfähige Lösungen und Selbstfinanzierung vor Ort ermöglicht werden.


Neue Begründung: Jede Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi vor Ort. Hier versammelt sich die Gemeinde. Hier wird geistliche Verantwortung wahrgenommen. Hier geschieht Gemeindeaufbau.
Die Kirchgemeinde darf nicht gegen ihren Willen und ohne Notwendigkeit aufgelöst oder zwangsvereinigt werden. Vielmehr muß alles dafür getan werden, daß sie in der Lage bleibt, am Ort eigenverantwortlich zu leben und zu arbeiten.
Evangelische Kirche baut sich von unten auf. Organisationsfragen dürfen nicht autoritär und rücksichtslos von oben nach unten durchgesetzt werden.
In der Kirche wird ständig von Demokratie gesprochen. Hier bestimmen aber 18 Personen in der Kirchenleitung über die Zukunft von 719 Kirchgemeinden.
Es besteht keinerlei Transparenz. Eine Arbeitsgruppe tagt hinter verschlossenen Türen. Die Kirchenleitung übernimmt deren Ergebnis und legt es als Lösung bis 2040 fest.
Alternativen - keine. Diskussion - unerwünscht.
Nach Sächsischer Kirchenverfassung trägt die Landessynode "die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche". Deshalb darf sie sich nicht von der Kirchenleitung überrumpeln lassen. Veränderungen an Einzelfragen haben keinen Sinn. Die Landessynode kann die Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
Christliche Kirche lebt nicht von (Steuer-)Geldern, die gleichmäßig verteilt werden. Christliche Kirche lebt von Jesus Christus. Und der ruft Menschen zum Glauben, in die Nachfolge und zur Mitarbeit vor Ort.
Wenn eine Landeskirche in dieser Art und Weise vorgeht, übergeht und entmutigt sie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Deren Reaktion ist Rückzug aus der Verantwortung, zähneknirschendes Aushalten oder der Aufbau von Parallelstrukturen - aber kein konstruktives Mitdenken und aktives Anpacken.
Die Gemeinden sehen die Notwendigkeit von Veränderungen ein, wenn diese tatsächlich nötig sind und wenn die Verantwortlichen vor Ort an der Lösung beteiligt werden. Das ist allerdings für die kirchliche Verwaltung und Hierarchie anstrengend. Aber das erwarten wir.
Die Kirchgemeinden brauchen Freiräume und sollen ermutigt werden, in ihrem Verantwortungsbereich Ideen zu entwickeln, Lösungen zu finden und Projekte wagen, die sie selbst finanzieren können. Dabei sind sie auch gefordert, ihre Nachbarn in der Landeskirche zu unterstützen.
Deswegen bitten wir die Landessynode: Lassen Sie uns gemeinsam NEU ANFANGEN!
2. Am 2.4.2017 beschließt die Landessynode einen Entscheidungsfindungsprozeß, siehe Neuigkeiten vom 5.4.
3. Es bildet sich eine Initiativgruppe, die im August aus Zuschriften und den Kommentaren der Petition „Prüfsteine zur Strukturreform“ formuliert, siehe Neuigkeiten vom 13.8.
4.
Am 27. Oktober 2017 hat trifft sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit Unterstützern der Petition und mit Landessynodalen getroffen. Landessynodalen. Gemeinsam wurden werden die „Prüfsteine zur Strukturreform“ (nachzulesen unter Neuigkeiten vom 13. August 2017) bekräftigt und zu folgenden Bitten an die Landessynode zusammengefasst:
- Die Selbständigkeit der Kirchgemeinden ist zu bewahren und zu stärken. Deshalb ist die landeskirchliche Stellenplanung von der kirchgemeindlichen Struktur auf Ortsebene zu entkoppeln. Stellenkürzungen dürfen nicht automatisch Änderungen der Rechtsform der Gemeinden nach sich ziehen.
- Die Rechte der Gemeinden müssen bestehen bleiben. Dies muss auch für Personalentscheidungen gelten, wenn Mitarbeiter auf anderen Ebenen angestellt werden.
- Kirchgemeinden sollen frei und ohne Druck über regionale Kooperationen entscheiden. Sie dürfen nicht zu beliebig verschiebbaren Objekten werden. Die Aufhebung bestehender Verbindungen muss möglich sein.
- Ausdrücklich danken wir der Landessynode für ihre Entscheidung (DS 119), einen Entscheidungsfindungsprozess auf allen kirchlichen Ebenen durchzuführen. Wir bitten sie, diese Vorgehensweise für alle tiefgreifenden Grundsatzfragen zur Regel zu machen.
- Nach den Verheißungen unseres Gottes ist die Motivation der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entscheidende Faktor kirchlichen Lebens. Wir bitten die Landessynode eindringlich, mit ihren Beschlüssen die Gemeinden zu ermutigen, in ihren Orten fröhlich und engagiert Gemeinde zu bauen.
5. Im November beschließt die Landessynode das Konzept der „Nähe und Flexibilität“. Dieses ist die Grundlage für die zukünftige Struktur der Landeskirche. Der Text ist dokumentiert unter Neuigkeiten vom 18.11.
6. Damit ist die Strukturreform noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Kirchgemeindestrukturgesetzes ist entscheidend wichtig. Dieses wird vom Landeskirchenamt ausgearbeitet und von der Landessynode im April 2018 beschlossen.



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