29.10.2017, 00:07
Nach dem Abschluss der Informationsveranstaltungen zur Strukturreform hat die Initiativgruppe Unterstützer und Synodale eingeladen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Das Ergebnis dokumentieren wir im Petitionstext und schicken es als Eingabe an die Landessynode, die auf ihrer Herbsttagung Grundsatzentscheidungen in der Sache treffen wird.
Sehr gerne können sich Kirchenvorstände, Gruppen oder Einzelpersonen diese Bitten zu eigen machen und als Eingabe an die Synode senden.
Wir rufen alle engagierten Gemeindeglieder auf
- zur Fürbitte für die Tagung der Landessynode vom 17. - 20. November 2017
- zum Besuch der öffentlichen Sitzungen am Sa., 18.11. und So., 19.11.
- die Synodalen ihres Wahlbezirks nach ihrem Standpunkt zu fragen.
Wir bitten Sie, uns über die Emailadresse "zurueckauflos(at)web.de" mitzuteilen, wenn Sie öffentliche Gebetsveranstaltungen während der Synodentagung planen.
Im Namen der Initiativgruppe "Zurück auf Los" grüßen Sie herzlich
Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth
Neue Begründung: Jede Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi vor Ort. Hier versammelt sich die Gemeinde. Hier wird geistliche Verantwortung wahrgenommen. Hier geschieht Gemeindeaufbau.
Die Kirchgemeinde darf nicht gegen ihren Willen und ohne Notwendigkeit aufgelöst oder zwangsvereinigt werden. Vielmehr muß alles dafür getan werden, daß sie in der Lage bleibt, am Ort eigenverantwortlich zu leben und zu arbeiten.
Evangelische Kirche baut sich von unten auf. Organisationsfragen dürfen nicht autoritär und rücksichtslos von oben nach unten durchgesetzt werden.
In der Kirche wird ständig von Demokratie gesprochen. Hier bestimmen aber 18 Personen in der Kirchenleitung über die Zukunft von 719 Kirchgemeinden.
Es besteht keinerlei Transparenz. Eine Arbeitsgruppe tagt hinter verschlossenen Türen. Die Kirchenleitung übernimmt deren Ergebnis und legt es als Lösung bis 2040 fest.
Alternativen - keine. Diskussion - unerwünscht.
Nach Sächsischer Kirchenverfassung trägt die Landessynode "die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche". Deshalb darf sie sich nicht von der Kirchenleitung überrumpeln lassen. Veränderungen an Einzelfragen haben keinen Sinn. Die Landessynode kann die Strukturreform stoppen: "ZURÜCK AUF LOS!"
Christliche Kirche lebt nicht von (Steuer-)Geldern, die gleichmäßig verteilt werden. Christliche Kirche lebt von Jesus Christus. Und der ruft Menschen zum Glauben, in die Nachfolge und zur Mitarbeit vor Ort.
Wenn eine Landeskirche in dieser Art und Weise vorgeht, übergeht und entmutigt sie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Deren Reaktion ist Rückzug aus der Verantwortung, zähneknirschendes Aushalten oder der Aufbau von Parallelstrukturen - aber kein konstruktives Mitdenken und aktives Anpacken.
Die Gemeinden sehen die Notwendigkeit von Veränderungen ein, wenn diese tatsächlich nötig sind und wenn die Verantwortlichen vor Ort an der Lösung beteiligt werden. Das ist allerdings für die kirchliche Verwaltung und Hierarchie anstrengend. Aber das erwarten wir.
Die Kirchgemeinden brauchen Freiräume und sollen ermutigt werden, in ihrem Verantwortungsbereich Ideen zu entwickeln, Lösungen zu finden und Projekte wagen, die sie selbst finanzieren können. Dabei sind sie auch gefordert, ihre Nachbarn in der Landeskirche zu unterstützen.
Deswegen bitten wir die Landessynode: Lassen Sie uns gemeinsam NEU ANFANGEN!
Wir rufen auf Am 27. Oktober 2017 hat sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit Unterstützern der Petition und mit Landessynodalen getroffen. Gemeinsam wurden die „Prüfsteine zur Strukturreform“ (nachzulesen unter Neuigkeiten vom 13. August 2017) bekräftigt und zu folgenden Bitten an die Landessynode zusammengefasst:
- zum Gebet Die Selbständigkeit der Kirchgemeinden ist zu bewahren und zu stärken. Deshalb ist die landeskirchliche Stellenplanung von der kirchgemeindlichen Struktur auf Ortsebene zu entkoppeln. Stellenkürzungen dürfen nicht automatisch Änderungen der Rechtsform der Gemeinden nach sich ziehen.
- Die Rechte der Gemeinden müssen bestehen bleiben. Dies muss auch für unsere Landeskirche Personalentscheidungen gelten, wenn Mitarbeiter auf anderen Ebenen angestellt werden.
- Kirchgemeinden sollen frei und die Tagung der Landessynode ohne Druck über regionale Kooperationen entscheiden. Sie dürfen nicht zu beliebig verschiebbaren Objekten werden. Die Aufhebung bestehender Verbindungen muss möglich sein.
- zum Besuch des Gottesdienstes mit Ausdrücklich danken wir der Landessynode am 2.4.17, 9.30 Uhr in für ihre Entscheidung (DS 119), einen Entscheidungsfindungsprozess auf allen kirchlichen Ebenen durchzuführen. Wir bitten sie, diese Vorgehensweise für alle tiefgreifenden Grundsatzfragen zur Regel zu machen.
- Nach den Verheißungen unseres Gottes ist die Motivation der Martin-Luther-Kirche Dresden-Neustadt haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entscheidende Faktor kirchlichen Lebens. Wir bitten die Landessynode eindringlich, mit
- zum gemeinsamen Gangder Kirchgemeinde Loschwitz, 2.4.17, 13.30 Uhr vom Körnerplatz zur Dreikönigskirche und ihren Beschlüssen die Gemeinden
- zur öffentlichen Versammlung von Kirchgemeindegliedern
vor der Dreikönigskirche, 2.4.17, 15.00 Uhr
ERWEITERUNG
Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft. 1. Kor 12, 12+13a
Die Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi am Ort.
§ 1, Abs. 1, S. 1Kirchgemeindeordnung der EVLKS
Aus den eingegangenen Zuschriften, aus den Kommentaren zur Petition und aus der eigenen Beschäftigung mit dem Thema hat die Initiativgruppe am 12. August 2017 folgende
Prüfsteine zur Strukturreform
entwickelt:
➢ Dient die Struktur dem Auftrag Jesu an die Gemeinde, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen?
➢ Stehen bei der Strukturplanung die Bedürfnisse der Gemeinden im Vordergrund?
➢ Wird durch die Strukturreform Zwang aufausgeübt? zu ermutigen, in
➢ Fördert die Struktur das Gemeindewachstum?
➢ Ermöglicht die Struktur Vielfaltunserer Landeskirche? ihren Orten fröhlich und
➢ Ermöglicht die Struktur eine Flexibilität, sich den örtlichen Gegebenheiten anzupassenschnell auf veränderte Bedingungen engagiert Gemeinde zu reagieren? bauen.
➢ Stärkt die Struktur die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Gemeinden vor Ort?
➢ Ermöglicht die Struktur verantwortliche Mitwirkung für Ehrenamtliche ?
➢ Werden die Ressourcen an Mitarbeitern und Geldmitteln bedarfsgerecht für die Gemeinden bereitgestellt?
➢ Hat innerhalb der Struktur die Gemeinde Priorität gegenüber den anderen kirchlichen Ebenen?
Daraus ergeben sich folgegende Forderungen:
1. Eine Strukturreform muss den Gemeinden ermöglichen, selbständig zu bleiben,
- wenn ein Gemeindeleben in Form von Gottesdiensten und Gemeindekreisen stattfindet, und
- wenn ein funkionsfähiger Kirchenvorstand existiert.
Über die Art der Zusammenarbeit und ggfls. des Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden muß sie selbst mit landeskirchlicher Beratung aber ohne Druck entscheiden.
2. Die Berufsbilder, Anstellungsverhältnisse und Finanzierungsmöglichkeiten sind flexibler zu gestalten. Alternative Finanzierungsmodelle zur Kirchensteuer sind zu fördern. Die Ordination von Pfarrern muss auch ohne Hochschulabschluss und Kirchenbeamtenstatus möglich sein.
3. Die Gemeinden erhalten bei Personalentscheidungen ein stärkeres Mitwirkungsrecht.
4. Eine Strukturreform auf Ge