11.12.2013, 11:44
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Neue Begründung: 1. Die LSBTTIQ-Gruppen (4) propagieren die Thematisierung verschiedener Sexualpraktiken in der Schule als neue Normalität und stehen damit in einem krassen Gegensatz zur bisherigen Gesundheitserziehung. In „Verankerung der Leitprinzipien“ fehlt komplett die ethische Reflexion der negativen Begleiterscheinungen eines LSBTTIQ-Lebensstils, wie die höhere Suizidgefährdung unter homosexuellen Jugendlichen, die erhöhte Anfälligkeit für Alkohol und Drogen, die auffällige hohe HIV-Infektionsrate bei homosexuellen Männern, wie sie jüngst das Robert-Koch-Institut (5) veröffentlichte, die deutlich geringere Lebenserwartung homo- und bisexueller Männer, das ausgeprägte Risiko psychischer Erkrankungen bei homosexuell lebenden Frauen und Männern.
2. Das über jahrzehntelange von konstruktiver Zusammenarbeit geprägte Miteinander von Schule und Elternhaus wird durch „Verankerung der Leitprinzipien“ zur Disposition gestellt.
Versprochen wird ein umfassender und ganzheitlicher Begriff von Sexualität. Gemeint ist einerseits ein zu befürwortendes Klima der Akzeptanz, sowie eine Einstellung gegen Homophobie, wofür die Lehrkräfte in Baden-Württemberg eintreten sollen. Die Eckpunkte einer neuen Sexualethik meinen andererseits eine Infragestellung der heterosexuellen Geschlechter von Mann und Frau, möchten aber zugleich den Prozess des Coming-out zu neuen „sexuellen Orientierungen“ pädagogisch propagieren und ihre Diskriminierung abwehren: Konkret wird dies zu einer problematischen Entwicklung in unserem Bundesland führen, denn es geht über die Integration homosexuell lebender Jugendlicher hinaus. Lehrkräfte sollen die nächste Generation mit dem Anspruch, sämtliche LSBTTIQ-Lebensstile seien ohne ethische Beurteilung gleich erstrebenswert und der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen, an eine neue Sexualethik heranführen. Aus der gleichen Würde jedes Menschen folgt noch nicht, dass jedes Verhalten als gleich gut und sinnvoll anzusehen ist.
3. Wir sind für eine wissenschaftlich orientierte Pädagogik in Schule, Unterricht und Lehrerbildung und gegen ideologische Theoriekonstrukte. Wir widersprechen den Plänen der Landtagsfraktion der Grünen (6), die Geschlechtserziehung aus dem Biologieunterricht in die sozialwissenschaftlichen Fächer zu verschieben, um so Sexualpolitik im Sinne der LSBTTIQ zu implementieren und die Geschlechter von Mann und Frau durch Gendertheorien infrage zu stellen. Eine so genannte „sexuelle Identität“, wie z.B. die Transsexualität soll baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern als Ausdrucksform von gesellschaftlich gewollter Sexualität vermittelt werden. Die psychischen und somatischen Probleme dieser Menschen werden dabei zu gesellschaftlichen Akzeptanzfragen verkürzt. Das ist eine Unterhöhlung des Prinzips der Gesundheitserziehung.
4. In der „Verankerung der Leitprinzipien“ werden Rechte für Lesben, Schule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle abgeleitet, die es nach dem Grundgesetz nicht gibt. Eine von diesen Gruppen erhoffte Änderung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes wird im Bildungsplan 2015 vorweggenommen und der pädagogische Lehrkörper soll verpflichtet werden, an vielen Stellen nach LSBTTIQ-Vorstellungen zu unterrichten und nicht nach dem Grundgesetz und der baden-württembergischen Landesverfassung. Eine eklatante Schieflage soll Bildungsprogramm werden.
5. Der Vorwurf, Schule sei ein „homophober Ort“, stellt die Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg unter generellen Diskriminierungsverdacht. Zugleich ist das Hauptargument der LSBTTIQ-Akzeptanz-Kampagne die Reduktion der hohen Suizidgefährdung bei homosexuellen Jugendlichen. Es gibt aber keinen empirisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen Suizidgefährdung und Diskriminierung, der dies aufgrund nicht akzeptierender Einstellung im Bereich jugendlicher Homosexualität erklären kann.
6. Eine verantwortungsvolle Pädagogik, wie sie der Bildungsplan mit seinen Leitprinzipien und Bildungsstandards vorsieht, verfolgt das Ziel, niemanden an der Schule auszugrenzen und zu diskriminieren. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Aufgabe aller Beteiligten im Bildungsbereich. Der Bildungsplan hat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und sollte alle relevanten Träger der Zivilgesellschaft einbeziehen. In der vorliegenden Fassung der Leitprinzipien wird der Bildungsplan zum Aktionsfeld von LSBTTIQ-Vertretern. Die Werbung, sexuelle Orientierungen zu akzeptieren und sich gegen die Diskriminierung homosexueller Jugendlicher zu engagieren, steht im krassen Gegensatz zu dem weitgehenden Verschweigen von anderen Formen von Ausgrenzung an den Schulen unseres Landes: In der aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013) sind die Diskriminierungshinweise im Bereich Bildung und „sexuelle Identität“ am niedrigsten. Man sucht dagegen in „Verankerung der Leitprinzipien“ vergeblich nach ähnlichem Engagement in den Bereichen ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, Geschlecht, oder Weltanschauung/Religion.
Quellen:
(1) Kultusministerium Baden-Württemberg. 2013. Bildungsplanreform 2015 - Verankerung von Leitprinzipien (Stand 18.11.2013 aktualisierte und von der Amtsleitung freigegebene Fassung).
(2) www.sm.baden-wuerttemberg.de /de/Aktionsplan_Fuer_Akzeptanz__gleiche_Rechte_Baden-Wuerttemberg/170735.html
(3) ba-wue.lsvd.de/homophobie-stoppen/
(4) www.netzwerk-lsbttiq.net/files/Netzwerk-LSBTTIQ-PM-2013-09-16.pdf
(5) edoc.rki.de/documents/rki_fv/re7nA60cduA/PDF/22dT5pxX0bTqU.pdf
(6) Forderungen für die Umsetzung von zentralen Themen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bildungsplanreform 2015, in: www.brigitte-loesch.de/politik/schwule-lesben-transgender/Positionspapier_BNE_MdL_17052013_final.pdf Weltanschauung/Relig