Bürgerrechte

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Petition richtet sich an
Bundesfinanzminister Christian Lindner & Bundesregierung

408.052 Unterschriften

410.000 für Sammelziel

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Neuigkeiten

16.02.2022, 17:35

Endlich steht es schwarz auf weiß in den Richtlinien der Finanzverwaltung: Ein Verein, der sich mit politischen Mitteln für seinen gemeinnützigen Zweck engagiert, verfolgt deshalb noch lange keinen politischen Zweck. Und Vereine dürfen sich über ihre Satzungszwecke hinaus zu aktuellen Themen äußern. Ein Sportverein muss also nicht mehr zögern, ob er sich zum Holocaust-Gedenktag äußert oder Stellung bezieht gegen demokratiefeindliche Aktivitäten in seiner Stadt.

Diese Klarstellungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27. Januar 2021 veröffentlicht mit einem so genannten BMF-Schreiben. Damit wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Diese Erlass ist eine Richtlinie für die Finanzämter. Auf sie können sich Vereine und Stiftungen berufen. Das ist hilfreich - eine Gesetzesänderung bleibt wichtig und dringlich.

Details können Sie hier lesen:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln/

Änderungen am Anwendungserlass entscheidet das Bundesfinanzministerium nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Bundesländern. Wir wissen, dass Bund und Länder nach dem Attac-Urteil zunächst ergebnislos, nach dem Jahressteuergesetz 2020 erneut verhandelt und gerungen haben um Formulierungen. Wir und auch einige unserer Mitgliedsorganisationen haben dazu Gespräche geführt, Formulierungshinweise gegeben und weiteren Rat eingeholt. Daher sehen wir die Verbesserungen auch als ein Ergebnis unserer Arbeit.

Allerdings gibt es neben Licht auch Schatten bei den Änderungen. Bund und Länder haben offenbar in einigen Fragen keinen Konsens gefunden. Die Ausführungen zu politischen Tätigkeiten für eigene gemeinnützige Zwecke lesen sich im Mittelteil nach Kompromiss und Rosinen-Picken. Das schafft leider nicht die erforderliche Klarheit.

Der mögliche Umfang politischen Mittel wird nicht klar und eindeutig beschrieben. Es werden unklare Begriffe wie "parteipolitisch neutral" und "erfordert" eingeführt. Bei den politischen Mitteln wird die andere Konstellation "Reaktion auf aktuelle Ereignisse" ("Tagespolitik") falsch reingerührt.

Die Überarbeitung des Anwendungserlasses ist wohl abgeschlossen - bis zu einer nächsten Gesetzesänderung. Diese Gesetzesänderung ist dringend nötig und von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden in den nächsten Monaten (mit politischen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger Zwecke) dafür werben, dass diese Änderungen gut und zügig geschehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzusichern.
Den Text der neuen Erlass-Formulierungen sowie Details und ausführliche Bewertung finden Sie hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln


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