Region: Tutzing
Erfolg
Migration

Wohncontaineranlage nicht in das Naherholungsgebiet Tutzing

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Marlene Greinwald

539 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

539 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

26.01.2023, 20:13

Petitionstext musste wieder aktualisiert werden


Neuer Petitionstext:

Was bisher geschah:

Die Petition war erfolgreicher als erwartet. Gemeinderatssitzung wurde abgebrochen – die Abstimmung um 14 Tage verschoben.

Helfen Sie mit.weiter mit!

Bitte unterzeichnen Sie (die digitale Unterschrift kann unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen) diese Petition und leiten Sie diese in Ihrem (Tutzinger) Bekanntenkreis weiter. Sie können die Petition auch downloaden, ausdrucken und auf dem "klassischen Weg" die Unterschriften Ihrer Freunde und Bekannten einholen.

DANKE.

Was gerade passiert:

Wichtig ist natürlich, eine angemessene Standort-Alternative für die Container-Wohnanlage zu finden. Zwei Hauptargumente unserer Petition sind der Sicherheitsaspekt und der Erhalt des Naherholungsgebiets.

Es ist wichtig, jenseits von Partikularinteressen, Emotionen und gefühlten Wahrheiten einmal Für und Wider der beiden im Moment zur Debatte stehenden Standorte sachlich gegenüber zu stellen, insbesondere im Lichte der Lösbarkeit der jeweils vorliegenden Probleme.

Hierzu wurden diealle beidenuns bekannten Standorte Minigolfplatz und Rot-Kreuz-Alm einem objektiven Vergleich unterzogen:

Wir bitten Sie diesen Vergleich im aktuellen Artikel in den vorort.news Tutzing zu sichten:

vorort.news/tutzing/gemeindeleben/2023/1/21/verspielt-nicht-den-minigolfplatz-/DANKE.vorort.news/tutzing/gemeindeleben/2023/1/26/standorte-wohncontainer-anlage-in-tutzing-/

******************* 17.01.2023 *******************

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Hier kommt ein kurzes Update zum aktuellen Stand der Dinge:

Am 17.01.2023 um 11:30 Uhr, wurde unter Zeugen ein Ausdruck des vorläufigen Zwischenergebnisses der Petition im Rathaus abgegeben - die Zahl der Unterschriften betrug zu diesem Zeitpunkt 452, davon 374 aus Tutzing und 30 aus dem Landkreis Starnberg.

Vielen Dank für die überwältigende Unterstützung, die wir erfahren durften. Ganz besonders natürlich aus Tutzing, denn nur diese Stimmen zählen am Ende.

Und bitte teilen Sie weiterhin den Link.

Herzliche Grüße

Michael Wilson

 

Worum geht es?

******************* Petitionseinleitung vom 13.01.2023 *******************

Nachdem wir am Dienstag/Mittwoch 11./12.01.2023 aus den Tutzinger Vorort-News und der SZ erfahren haben, dass auf der ehemaligen Minigolfanlage an der Seestraße mehrere doppelstöckige Wohncontainer für 108 Flüchtlinge (Irak, Afghanistan, Syrien, Afrika) aufgestellt werden sollen, möchten wir als Gemeindemitglieder unseren Widerspruch gegen dieses geplante Vorhaben einlegen, die Wohncontaineranlage in das Tutzinger Naherholungsgebiet (Kustermannpark, Johanneshügel, Sport- und Freizeiteinrichtungen) zu bauen. Es gibt unserer Auffassung nach sehr wohl weitere und auch aus verschiedensten Gründen bessere Alternativen für die Errichtung der Wohncontaineranlage, als diese in ein Naherholungsgebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Baustellenzwischenlager zu positionieren. Diese Alternativen gilt es zu prüfen und gemeinsam zu diskutieren, sodass eine Entscheidung getroffen werden kann, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch berücksichtigt.

Wir begründen unseren Widerspruch wie folgt und bitten alle Bürgerinnen und Bürger aus Tutzing, die sich unseren Argumenten anschließen können, die Petition zu unterzeichnen. Diese geht dann der Bürgermeisterin, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie dem Landratsamt Starnberg bis Dienstag, den 17.01.2023 zu. Damit soll eine kurzfristige Entscheidung gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger verhindert werden – denn die Konsequenzen daraus sind für Jahre zu tragen. Und das sollte auch im Sinne der Gemeindemitglieder geschehen. 



Neue Begründung:
  • Die Seestraße - und speziell das Areal der Minigolfanlage - gilt als Knotenpunkt zum Naherholungsgebiet und ist mit den angesiedelten Sportstätten relevant für Tourismus und Freizeitaktivitäten. Der Johannishügel ist ein ausgewiesenes Naturdenkmal (beherbergt seltene Pflanzen, Bienen, Fledermäuse) und bei Spaziergängern und Wanderern beliebt. Dazu kommen Kinder und Heranwachsende, die eigenständig zur Ausübung Ihrer Sportarten, wie Tennis oder Segeln, und auch im Sommer ins Südbad zum Baden fahren. Es ist also ein aus vielerlei Interesse heraus stärker frequentiertes Gebiet, das deshalb sogar eigentlich ein höheres Maß an Sicherheit benötigen würde. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Polizei aus Starnberg im Fall der Fälle auch mal drei Stunden benötigt, um vor Ort zu sein. Mit 108 neuen Menschen auf insgesamt 36 Bewohner der Seestraße (inkl. der 24 betreuten jungen Mädchen) findet eine Verschiebung der Verhältnisse statt, die bei uns ein Unbehagen auslöst. Unter anderem weil es sich wahrscheinlich nicht, wie schon 2015 von der Medien (www.focus.de/kultur/medien/tagesschau-und-tagesthemen-ard-raeumt-falsches-fluechtlingsbild-ein_id_5001222.html) fälschlicherweise angekündigt, um Familien handeln wird.
  • Aufgrund der Zeltlösung (2016 - 2017) bestehen in der Seestraße bereits einschlägige Erfahrungen mit einer Einrichtung dieser Art. Im direkten Umfeld befindet sich das Tabaluga-Haus. In diesem sind aktuell 24 junge Mädchen - oftmals aus hochgradig dysfunktionalen Familienverhältnissen und mit traumatisierenden Gewalterfahrungen - untergebracht und werden psychologisch betreut. Schon bei den Bewohnern der vergangenen Flüchtlingseinrichtung kam es laut den Verantwortlichen der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe, gerade im Hinblick auf das Verhalten junger Mädchen gegenüber, häufiger zu heiklen Situationen. Auch vor diesem Hintergrund sollte der Standort überdacht werden.
  • Anwohner der Seestraße haben in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl an langjährigen Belastungen hinnehmen müssen. Darunter die Flüchtlingszelte in der ersten Welle und seit 2021 das Baustellenzwischenlager, das für ein hohes Maß an Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung sorgt. Durch die Lage dieses Zwischenlagers – in unmittelbarer physischer Nachbarschaft zum Minigolfplatz - ist auch eine umso höhere und dadurch unzumutbare Beeinträchtigung der Flüchtlinge zu erwarten. Das könnte bei traumatisierten Menschen zusätzliche Ängste und unvorhersehbare Reaktionen auslösen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der nicht zu vernachlässigen ist.
  • Grundsätzlich sehen wir in Tutzing gerade für die Jugend immer weniger Möglichkeiten für Zusammenkünfte - der Minigolfplatz hatte einige Interessenten, die spannende Angebote für den Weiterbetrieb unterbreiteten. Darauf gab es von Seiten der Gemeinde zum Teil nicht einmal Reaktionen. Das Areal würde sich aber durch seine Lage inmitten der Sport- und Freizeitanlagen ideal für einen entsprechenden Treffpunkt anbieten.

Natürlich ist uns bewusst, dass eine angemessene Unterbringung für Flüchtlinge in Tutzing nötig ist. Deshalb haben wir uns auch Gedanken über entsprechende Alternativen gemacht. Denkbar wäre zum Beispiel:

  • BRK-Wiese, großflächiges Areal und im Gegensatz zur Dreiecksfläche des ehem. Minigolfplatzes deutlich besser mit kubischen Containern bebaubar, Busanbindung ist gegeben - und, ein weiterer Vorteil: Dieses Gebiet wurde bereits in der Vergangenheit für die Unterbringung von Asylsuchenden in Wohncontainern genutzt, Wasseranschluss ist vorhanden.
  • Lindlwiese (Rathaus)
  • Siedlung Schönmoos
  • Areal Klosterschwestern
  • Andechser Hof

Zudem wurden dieall beidendiese Standorte Minigolfplatz und Rot-Kreuz-Alm einem objektiven Vergleich unterzogen:

Wir bitten Sie diesen Vergleich im aktuellen Artikel in den vorort.news Tutzing zu sichten:

vorort.news/tutzing/gemeindeleben/2023/1/21/verspielt-nicht-den-minigolfplatz-/vorort.news/tutzing/gemeindeleben/2023/1/26/standorte-wohncontainer-anlage-in-tutzing-/


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 507 (422 in Tutzing)


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