Bildung

Wir kämpfen für den Erhalt der Hunteschule! Es geht um unsere Kinder!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Carsten Harings
2.030 Unterstützende 1.658 in Landkreis Oldenburg

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.030 Unterstützende 1.658 in Landkreis Oldenburg

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

21.01.2018, 17:40

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie bitten bei den anstehenden Verhandlungen um die Räumlichkeiten der Hunteschule an die Kinder, über die Sie verhandeln, intensiv nachzudenken.
Ich stehe im stetigen Kontakt mit Herrn Ehlers und Herrn Harings, um mich über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren.
Gerade deshalb möchte ich Ihnen gerne von den Kindern berichten über die Sie entscheiden werden.
Es gibt Kinder, die an der Hunteschule unterrichtet werden, bei denen die Inklusion im schulischen Sinne nicht umzusetzen ist. Das Gegenteil ist bei diesen Kindern der Fall, ihnen bleibt ein inklusives Leben mangels an Bildung, verwehrt. Die meisten von ihnen würden an einer inklusiven Regelschule keinen Abschluss erhalten, so dass ihnen ein Berufseinstieg nicht möglich sein wird. Was das zusätzlich während der dann stark belasteten Schullaufbahn mit jedem einzelnen Kind psychisch und physisch macht mag ich nicht bedenken.
Für mich als betroffene Mutter ist es besonders wichtig, für diese zukünftigen Erwachsenen ohne Anerkennung in der Gesellschaft oder im Beruf, die Chancengleichheit aufrecht zu erhalten, dass unsere Kinder eine Wahlfreiheit haben, welcher Beschulungsweg für jeden individuell gesehen der effektivste ist.
An der Hunteschule wird in kleinen Gruppen von 8-12 Schülerinnen und Schülern großartige Arbeit geleistet, gerade deshalb hat sie in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs erfahren, von Kindern deren Eltern sich nach einem langen Leidensweg der inklusiven Beschulung an Grund- und Regelschulen der Sek I. für eine Förderschule entschieden haben. Jedes Kind erhält individuell angepasste Lernaufgaben, um den größtmöglichen Lernerfolg zu erzielen. Die Kinder erhalten so positives Feedback und gewinnen zunehmend Lust am Lernen. Dies ist an einer Regelschule nicht möglich. Der Personalschlüssel passt nicht zu den Anforderungen und auch die Ausbildung im sonderpädagogischen Bereich fehlt. Eine Begleitung der Lehrkraft an der Grundschule für 2 Stunden pro Woche pro Kind durch eine sonderpädagogische Lehrkraft bringt wenig Nutzen.
Meine Tochter war an einer Regelgrundschule, begleitet von einer Schulassistenz, von dieser wurde meine Tochter 2 Jahre „unterrichtet“. Zudem war sie nicht integriert in das Klassengefüge durch ihren Sonderstatus.
Dies mache ich nicht den Lehrern zum Vorwurf, die haben sich durchaus bemüht allen Kindern gerecht zu werden. Das dabei das schwächste Glied der Kette auf der Stecke bleibt, ist leider oft der Fall. Die Inklusion, so wie sie jetzt läuft, wird keinem gerecht. Zudem hatte meine Tochter den Spaß am Lernen und an der Gesellschaft in der Schule verloren. Dies alles hat sie in kürzester Zeit in der Hunteschule wiedererlangt und geht mit Freude zur Hunteschule und ihre schulischen Leistungen sind sehr gut.
Ich verfolge seit 1 ½ Jahren die durchweg positive Entwicklung dieser Kinder, auch am Beispiel meiner Tochter. Sie erbringen Leistungen und Fortschritte im inklusiven Leben, die auf anderem Wege nicht ansatzweise denkbar waren. Meine Tochter Senta Jil Wingenbach hat nicht nur Freude am Lernen entdeckt, sondern fühlt sich anerkannt und selbstbewusst. Sie wird ihren Weg, in Begleitung der Hunteschule, in den Beruf finden, der ihrem Potential entspricht. Wird Senta Jil allerdings (bei ihr wäre es der 4. Schulwechsel) aus dem gute Erfolge bringenden gesamten schulischen Konzept, mit integrierter Berufseinstiegsbegleitung (das Gütesiegel „Startklar für den Beruf“ wurde von der Hunteschule 2017 erneuter) gerissen und ihre Schulkameradinnen und Schulkameraden mit ihr, auf die umliegenden Standorte Oberlethe und Ganderkesee verteilt, bedeutet es für jedes Kind ein Verwehren der Wiedereingliederung in ein inklusives Leben.
Die Teilhabe an einem inklusiven Leben ist ein Recht unser Kinder Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem verweist Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention auf das Recht des Kindes auf Bildung. In diesem Artikel wird konkret das Recht des Kindes auf Bildung anerkannt. In ihm wird die Verwirklichung der Bereitstellung und Entwicklung verschiedener Formen der Schulen und den Zugang aller Kinder, entsprechend ihrer Fähigkeiten, für Bildung und Berufseinstieg auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend angestrebt.
Gerade unsere Wildeshauser Kinder mit Förderbedarf benötigen Verlässlichkeit und Beständigkeit, die ihnen der sonderpädagogische Förderzweig Lernen, mit Sitz an der Heemstraße in Wildeshausen, wohnortsnah, für ihre individuellen Lernvoraussetzungen bietet.
Für eine Kreisstadt wäre es ein enormer Rückschritt auf ein Förderzentrum mit Sonderpädagogischer Beschulung aus Kostengründen und nur aus räumlicher Not der Stadt, die zumal durch die Veränderung der Einzugsgrenzen für die nächsten Jahre behoben ist, zu verzichten. Vor allem nachdem die Standorterhaltung in der Kreisstadt von allen Gremien vor einigen Jahren beschlossen wurde.
Statt diesen Standort zu schließen, plädiere ich auf die Erhebung des Förderbe


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