schlechte Nachrichten: Der Hessische Landtag hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
wir haben am 14.05.21 Post von den GRÜNEN bekommen:
"Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit Ihrer Petition befasst und am Mittwoch eine Empfehlung zur weiteren Bearbeitung beschlossen.
Gern bieten wir ihnen ein Gespräch mit Vertreter*innen unserer Fraktion zu diesem Thema an, sowohl zur Entscheidungsfindung als auch zu den Gründen die zu unserer Entscheidung im Petitionsausschuss geführt haben."
Weitere Informationen können Sie dem PDF entnehmen. Da openPetition die Petition in den Petitionsausschuss eingereicht hat mit der namentlichen Nennung unseres Geschäftsführers Jörg Mitzlaff, wurde dieser adressiert. Wir haben die Petitions-Starterin persönlich über die Rückmeldung der GRÜNEN informiert.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 1463/20 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Hessen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Reihenfolge der Forderungen im Titel wurde zur besseren Abgrenzug von einer anderen Petition umgestellt. Keine inhaltlichen Änderungen.
Neuer Titel: Wir fordern einen 2. Hessischen NSU-Untersuchungsausschuss und die Herausgabe der hessischen NSU-Akten & 2. hessischer NSU-Untersuchungsausschuss! NSU-Akten!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (27 in Hessen)
Neue Begründung: **Der Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 ist einer von vielen Beweisen, dass der NSU-Komplex noch lange nicht aufgeklärt ist.** Der mutmaßliche Mörder Stefan E. war zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat 2006 in derselben militanten Neonazi-Szene aktiv, die den NSU unterstützte. Stefan E. kam auch schon am Rande des NSU-Untersuchungsausschusses in Hessen vor. Dennoch verlor der Verfassungsschutz Hessen „ihn aus den Augen“ und Walter Lübcke konnte ermordet werden.
Die deutschen Sicherheitsbehörden sind Teil des Problems. Im NSU Komplex waren die Landesverfassungsschutzämter engmaschig mit den Nazis vernetzt. Zugleich trugen die Polizist*innen stark zu einer Kriminalisierung der Familien der NSU-Opfer bei. Ohne ihre rassistischen Ermittlungen hätte der NSU nicht so lange weitermorden können. Dies waren keine einfachen Fehler, sondern **Ausdrucksformen des strukturellen Rassismus**, der in der Polizei besteht. Dies wird aktuell auch anhand der **mutmaßlich von Polizist*innen versandten NSU 2.0 Drohbriefe an Seda Başay-Yıldız** deutlich. Diese rassistischen Strukturen sind bis heute kaum aufgearbeitet worden. Es fehlen strukturelle und personelle Konsequenzen.
**Der Mord an Halit Yozgat in Kassel und die Rolle des Verfassungsschützers Andreas Temme, der sich zur Tatzeit am Tatort befand, sind weiterhin ungeklärt.** Das liegt nicht an einer mangelnden Aktenlage, sondern an dem mangelnden Aufklärungswillen der hessischen Behörden. Ministerpräsident Volker Bouffier war zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat hessischer Innenminister und somit Chef des hessischen Verfassungsschutzes. Es entspricht damit dem Interesse Bouffiers einen Bericht ebendieses Verfassungsschutzes über hessische NSU-Kontakte zunächst für 120 Jahre sperren zu lassen. Auch wenn diese Frist nun vom unter Druck stehenden Hessischen Inneminister relativiert wurde, heißt das ernüchternde Resultat trotzdem noch: Aufklärung erst ab 2134. 2044! Durch diese die fortwährende Aktensperrung können die Nazi-Netzwerke, die bereits den NSU unterstützten, weiterbestehen und auch Stefan E., den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, hervorbringen.
All das zeigt: Die Ergebnisse des ersten hessischen Untersuchungsausschusses sind bei weitem nicht ausreichend.
1. **Wir fordern die sofortige Freigabe der hessischen NSU-Akten.**
2. **Wir fordern einen zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hessen, um diese Strukturen aufzudecken und daraus Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu ziehen.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (2 in Hessen)