02.04.2021, 17:13
Es wurde ein kleiner Tippfehler beseitigt.
Neue Begründung:
Auf der großen Brachfläche am Weidenbaumsweg zwischen Wiesnerring und der Kampbille soll das Neubaugebiet „Weidensteg“ entstehen. Der aktuelle Grundlage Bebauungsplan B-100 sieht hier den Bau von 325 Wohneinheiten vor.
Doch seit Jahren wird an einem neuen Bebauungsplan B 113 für dieses Gebiet gearbeitet, wobei die Zahl der Wohneinheiten von 325 über 450 (Grobplanung vom Dezember 2015) und 540 im Wohnungsbauprogramm des Bezirks Bergedorf vom Februar 2019 auf nunmehr 744 in der aktuellen Planung vom September 2019 erhöht wurden. Zur Planung siehe Drucksache 21-0076 der Bezirksversammlung Bergedorf mit Änderung durch Drs. 21-0625 vom 2.12.2020; https://sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004472.
Die Interessensgemeinschaft Glasbläserhöfe 8-10 hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die folgenden Kritikpunkte herausgearbeitet und die Planung als rechtlich nicht einwandfrei und damit angreifbar bewertet hat:
Maß der Bebauung
Unter Ziff. 1.4 der Drucksache 21-0076 wird unter Ziff. 1.4 die bauliche Dichte dargestellt. Die Grundflächenzahl (GFZ) beträgt für das Sondergebiet 0,52 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,96. Für den übrigen Wohnungsbau liegen die Werte bei durchschnittlich 0,45 (GRZ) und 2,14 (GFZ). Nach Ansicht der Planer verbleibt die bauliche Dichte jedoch auf einem für Allgemeine Wohngebiete hohen Niveau in Bezug auf die in §17 Baunutzungsverordnung festgelegten Obergrenzen (GRZ 0,4, GFZ 1,2). Die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden gewährleisten eine knapp ausreichende Besonnung. Die Nachteile sollen durch große Fensterflächen ausgeglichen werden. Ob die dort wohnenden Menschen sich damit in ihren Wohnungen wohlfühlen, ist fraglich.
Die Überschreitung der Grenzwerte ist nur aus städtebaulichen Gründen möglich, die aber in der aktuellen Planung zu B113 nicht ersichtlich sind, denn das unbebaute Gebiet lässt ja eine andere Planung zu.
Belange des Natur- und Umweltschutzes und der Freizeitgestaltung der Anwohner*innen werden auf Randflächen verwiesen. Die Außerspielfläche für die Kindertagesstätte wird auf einer allgemeinen Grün- bzw. Spielfläche in 150 m Entfernung nachgewiesen. Das ist ein Erschwernis für den Alltagsbetrieb einer Kita.
Fazit: Die Wohnqualität genügt nicht den heutigen Ansprüchen und dem eigentlich in einem unbebauten Plangebiet Möglichen.
Verkehrsaufkommen
Die Verkehrsprognose gelangt zu dem verblüffenden Ergebnis, dass das Verkehrsaufkommen für 744 Wohneinheiten unter der bisherigen Prognose für 540 Wohneinheiten liegt. Das Planungsbüro bezieht sich auf statistische Daten zum Mobilitätsverhalten und zur Einwohnerstruktur, deren Aussagekraft für eine Verkehrsprognose für das Plangebiet höchst zweifelhaft ist. Die Annahme, dass der Individualverkehr in der Zukunft in dem angenommenen Maß tatsächlich abnehmen wird, erscheint nicht belastbar. Außerdem können nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Aussagen für Bergedorf insgesamt gemacht werden.
Der Stellplatzschlüssel von 0,18 ist sehr gering. Da auch der öffentliche Parkraum im Weidenbaumsweg reduziert wird, ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Anwohner (und deren Besucher) nicht befriedigend gelöst.
Fazit: Die Kreuzung zum Sander Damm sowie die unmittelbar davor liegenden Zufahrten aus den angrenzenden Wohngebieten werden stark belastet werden. Es ist zu befürchten, dass noch mehr Fahrzeuge in den Parkraum im Umfeld des neuen Wohngebietes drängen werden.
Eine Planung mit Weitblick
Es geht nicht darum die Bebauung zu verhindern. Ganz im Gegenteil. Mit dem neuen Wohngebiet wird endlich die Brücke über den Schleusengraben ebenso möglich wie die Fertigstellung des Wander- und Radweges am Wasser. Auch eine Kita und ein Supermarkt werden dort entstehen. Es geht um eine dem vorhandenen Stadtbild angepasste und menschenfreundliche Gestaltung, also eine Planung mit Weitblick die für die kommenden Jahrzehnte.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10