568 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bezirksversammlung Bergedorf
Das Bezirksamt Bergedorf hat am 4.Februar 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 113 für das Gebiet „Weidensteg“ mit 744 Wohneinheiten in Hamburg-Bergedorf gefasst. Gegenüber der Planung des Bezirksamtes sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
1. Rückkehr zu einer Anzahl von 500 bis 550 Wohneinheiten durch
· Verzicht auf ein Gebäude, um die Gebäudeabstandsflächen zu vergrößern,
· Reduzierung aller verbleibenden Gebäude um ein Vollgeschoss.
2. Schaffung von mehr Spiel- und Freizeitflächen auf den freigewordenen Flächen.
Diese Forderungen haben wir den Fraktionen in der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt vorgetragen. Ob unsere Forderungen Gehör finden, ist noch offen. Sie können aber auch Ihre Stimme erheben, indem Sie sich den Forderungen anschließen.
Begründung
Auf der großen Brachfläche am Weidenbaumsweg zwischen Wiesnerring und der Kampbille soll das Neubaugebiet „Weidensteg“ entstehen. Der aktuelle Grundlage Bebauungsplan B-100 sieht hier den Bau von 325 Wohneinheiten vor.
Doch seit Jahren wird an einem neuen Bebauungsplan B 113 für dieses Gebiet gearbeitet, wobei die Zahl der Wohneinheiten von 325 über 450 (Grobplanung vom Dezember 2015) und 540 im Wohnungsbauprogramm des Bezirks Bergedorf vom Februar 2019 auf nunmehr 744 in der aktuellen Planung vom September 2019 erhöht wurden. Zur Planung siehe Drucksache 21-0076 der Bezirksversammlung Bergedorf mit Änderung durch Drs. 21-0625 vom 2.12.2020; https://sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004472.
Die Interessensgemeinschaft Glasbläserhöfe 8-10 hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die folgenden Kritikpunkte herausgearbeitet und die Planung als rechtlich nicht einwandfrei und damit angreifbar bewertet hat:
Maß der Bebauung
Unter Ziff. 1.4 der Drucksache 21-0076 wird unter Ziff. 1.4 die bauliche Dichte dargestellt. Die Grundflächenzahl (GFZ) beträgt für das Sondergebiet 0,52 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,96. Für den übrigen Wohnungsbau liegen die Werte bei durchschnittlich 0,45 (GRZ) und 2,14 (GFZ). Nach Ansicht der Planer verbleibt die bauliche Dichte jedoch auf einem für Allgemeine Wohngebiete hohen Niveau in Bezug auf die in §17 Baunutzungsverordnung festgelegten Obergrenzen (GRZ 0,4, GFZ 1,2). Die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden gewährleisten eine knapp ausreichende Besonnung. Die Nachteile sollen durch große Fensterflächen ausgeglichen werden. Ob die dort wohnenden Menschen sich damit in ihren Wohnungen wohlfühlen, ist fraglich.
Die Überschreitung der Grenzwerte ist nur aus städtebaulichen Gründen möglich, die aber in der aktuellen Planung zu B113 nicht ersichtlich sind, denn das unbebaute Gebiet lässt ja eine andere Planung zu.
Belange des Natur- und Umweltschutzes und der Freizeitgestaltung der Anwohner*innen werden auf Randflächen verwiesen. Die Außerspielfläche für die Kindertagesstätte wird auf einer allgemeinen Grün- bzw. Spielfläche in 150 m Entfernung nachgewiesen. Das ist ein Erschwernis für den Alltagsbetrieb einer Kita.
Fazit: Die Wohnqualität genügt nicht den heutigen Ansprüchen und dem eigentlich in einem unbebauten Plangebiet Möglichen.
Verkehrsaufkommen
Die Verkehrsprognose gelangt zu dem verblüffenden Ergebnis, dass das Verkehrsaufkommen für 744 Wohneinheiten unter der bisherigen Prognose für 540 Wohneinheiten liegt. Das Planungsbüro bezieht sich auf statistische Daten zum Mobilitätsverhalten und zur Einwohnerstruktur, deren Aussagekraft für eine Verkehrsprognose für das Plangebiet höchst zweifelhaft ist. Die Annahme, dass der Individualverkehr in der Zukunft in dem angenommenen Maß tatsächlich abnehmen wird, erscheint nicht belastbar. Außerdem können nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Aussagen für Bergedorf insgesamt gemacht werden.
In den Tiefgaragen sind insgesamt 334 Stellplätze vorgesehen. Davon 100 unterhalb des Nahversorgungszentrum, zum Teil für das Gewerbe. Damit ergibt sich ein Stellplatzschlüssel von bestenfalls 0,38 (unter Berücksichtigung 50 Plätzen für das Nahversorgungszentrum). Dies liegt deutlich unterhalb den Referenzwerten in der Nachbarschaft in Höhe von 0,80-0,85.
Selbst wenn man die 133 Besucherstellplätze (0,18 – Forderung der Verwaltung 0,22) mit einbezieht, wird maximal nur für jede zweite Wohnung ein Stellplatz zur Verfügung stehen. Alle anderen und deren Besucher werden in der Umgebung auf Parkplatzsuche gehen müssen.
Der Stellplatzschlüssel von 0,18 für den öffentliche Parkraum ist ebenfalls sehr gering. Da auch der öffentliche Parkraum im Weidenbaumsweg reduziert wird, ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Anwohner (und deren Besucher) nicht befriedigend gelöst.
Fazit: Die Kreuzung zum Sander Damm sowie die unmittelbar davor liegenden Zufahrten aus den angrenzenden Wohngebieten werden stark belastet werden. Es ist zu befürchten, dass noch mehr Fahrzeuge in den Parkraum im Umfeld des neuen Wohngebietes drängen werden.
Eine Planung mit Weitblick
Es geht nicht darum die Bebauung zu verhindern. Ganz im Gegenteil. Mit dem neuen Wohngebiet wird endlich die Brücke über den Schleusengraben ebenso möglich wie die Fertigstellung des Wander- und Radweges am Wasser. Auch eine Kita und ein Supermarkt werden dort entstehen. Es geht um eine dem vorhandenen Stadtbild angepasste und menschenfreundliche Gestaltung, also eine Planung mit Weitblick für die kommenden Jahrzehnte.
Link zur Petition
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Stadtentwicklungsausschuss 2024
am 09.05.2024Hallo Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
neben den konkreten Bauarbeiten auf dem Areal gehen auch die konkreten Planungen zur finalen Ausgestaltung voran.
Am 8.5.24 wurde im Stadtentwichlungsausschuss das Baufeld 1 (ggü. Glasbläserhöfe) vorgestellt. Das erste Gebäude (A) soll 4 Vollgeschosse erhalten, das nächste Gebäude (B) dann 6 Geschosse (davon 1. als Staffelgeschoss). Erste Fassadenvisualisierungen wurden gezeigt.
Nachbarschaftliche Grüße,
Oliver Bödeker
Link zur Agenda:
sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 09.01.2022Sehr geehrte Unterstützer*innen,
Am nächsten Mittwoch (12.01.) ist die Zustimmung zum aktuellen Bebauungsplan Entwurf B113 geplant. Die Bergedorfer Zeitung hat hierzu am Samstag berichtet. Veränderungen aufgrund der Eingaben wurden beim Schallschutz und bei der teilweise Ausführung der obersten Stockwerk als Staffelgeschoss erreicht. Die bauliche Dichte und die Auswirkungen auf den Verkehr werden als “gewünscht” bzw. “akzeptable” eingestuft. Aus dem städtebaulichen Vertrag - der nach etwas Suchen - im Transparenzregister der Stadt Hamburg gefunden werden kann, geht unter anderem noch hervor, daß insgesamt 4 Architektur Büros beauftragt werden müssen, die für eine mindestens jeweils 15% der Fläche gemeinsam mit Landschaftsarchitekten planen.... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 31.08.2021Sehr geehrte Unterstützer*innen,
Heute habe ich Post aus der Bürgerschaft erhalten. Unserer Petition wurde nicht entsprochen bzw. sie wurde auf den Status „erledigt“ gesetzt.
In der Begründung wird darauf verwiesen, das wir mit einer Reduzierung auf 710 Wohneinheiten bereits einen Teilerfolg erzielt haben. Außerdem wird auf die mittlerweile geschlossene Öffentliche Beteiligung verwiesen. Hier können weitere Rückmeldungen erfolgen und einige von Euch haben diese Möglichkeit genutzt. Außerdem hat der Bezirk Bergedorf im Rahmen der Bearbeitung der Eingaben zur öffentlichen Beteiligung auch unsere Petition zu berücksichtigen.
Die Petition ist damit zu einem offiziellen Ende gekommen.
Ich möchte mich hier nochmal in aller Form bei allen... weiter
Debatte
Höhe und Dichte der Bebauung an der Schleusengrabenachse sollen lt. Stadtplanern stetig abnehmen: Bergedorfer Tor an der B5 als höchster Punkt mit der höchsten Bebauungsdichte, dann folgend das Stuhlrohrquartier und die Glasbläserhöfe. Dieses Prinzip der stadtauswärts abnehmenden Dichte wurde uns mehrfach im Rahmen der Verhandlungen zum Stuhlrohrquartier als Grundprinzip erklärt. Weidensteg müsste folglich weniger Etagen und eine geringere Bebauungsdichte aufweisen als die Glasbläserhöfe. Haben unsere Stadtplaner plötzlich ihre selbstgesteckten Ziele aus den Augen verloren? 🤔
Etwas irreführend ist m.E. der angegebene Stellplatzschlüssel von nur 0,18. Nach dem veröffentlichten Entwurf des Funktionsplans kommen auf 744 Wohnungen ca. 334 Tiefgaragenstellplätze und 133 Stellplätze an der Straße. Das ergibt schon durchschnittlich 0,62 Stellplätze/Wohnung. Noch hinzu kommen mehr als 100 Stellplätze an dem geplanten Einkaufszentrum, die auch dem Kita-Elterntaxi zur Verfügung stehen sollen. Mit ein wenig guter Planung vielleicht ja auch nach Ladenschluss als Besucherparkplätze. Das ist immer noch nicht luxuriös viel - ganz so schlimm wie dargestellt ist es aber nicht.