Region: Berlin
Verkehr

Wege über die Heidekrautbahn!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnetenhaus von Berlin

195 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

195 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.02.2020
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

20.12.2020, 13:38

Hallo!

Bis Ende 2020 wollte die NEB ihre Planungen für die Strecke Wilhelmsruh - Basdorf bei der Planfeststellungsbehörde einreichen. Wir schreiben den vierten Advent.

Aber es gibt auch positives: Am Freitag, dem 11.12.20 hat die Prominenz mit vielen lobenden Worten und symbolischen Spatenstichen für den vor 10 Jahren planfestgestellten NEB-Bahnhof Wilhelmsruh in neuer Lage den Verfall des Baurechtes verhindert.
Die NEB hat auf ihrem großen Bauschild den neuen Bahnhof erstmals dreidimensional dargestellt, so dass sich nun nicht mehr nur Insider eine Vorstellung von dessen Ausdehnung und Gestalt machen können. Die Frage nach dem Mauerweg wurde z.B. von mehreren Benutzern an uns Demonstranten gerichtet. Wir konnten sie beruhigen.

Presse war zahlreich vertreten. Von den Demonstranten am Rande der Veranstaltungen mit Losungen wie "Wir wollen unsere Querungen!", "Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen! Straßenraum gerecht verteilen!" und "Wege über die Heidekrautbahn!" wurde nach meiner Wahrnehmung weder von den Rednerinnen und Rednern noch von den Medien Notiz genommen.

Am 18.03.20 schrieb mir Stadtrat Kuhn zur Querung bei km 1,7 (CVJM-Baracke - Städtischer Friedhof Rosenthal) "wurde durch das BA Pankow ... eine Planungsvereinbarung veranlasst."
Laut Pressemitteilung der NEB ist diese Planungsvereinbarung am 26.11.2020 - also mit mehr als 8 Monaten Verspätung - von beiden Seiten unterzeichnet worden.

Das ist natürlich gut für uns. Aber eine Planung ersetzt nicht deren REALISIERUNG!
Und nach Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin ist das Land Berlin allein zuständig für
(6) Ingenieurbauwerke, die zu öffentlichen Straßen nach dem Berliner Straßengesetz
oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem
Grünanlagengesetz gehören (Brücken und Durchlässe ab 2 Meter lichter Weite,
Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 Meter
sichtbarer Höhe...
(12) Kreuzungsrechtliche Vereinbarungen für Kreuzungen von Verkehrswegen...
(15) Planung und Bau von übergeordneten, insbesondere touristischen oder dem
überbezirklichen Verkehr dienenden selbstständigen Geh- und Radwegen oder
Radschnellverbindungen.
Wenn sich das Land bei der Planfeststellungsbehörde also nicht rasch und eindeutig zu seinen Kreuzungsvorhaben, ca. 6 zu legalisierende Wege über die Heidekrautbahn betreffend positioniert, könnten auch die von der NEB planerisch dargestellten Wege im Papierkorb landen.
gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwZustGBEV77Anlage-Nr10

Für die Querung bei km 1,7 trifft nach meiner Auffassung Absatz (12) zu.
Für die Querung bei km 3,3 treffen nach meiner Auffassung alle drei zitierten Absätze zu.
Ich habe in den letzten Wochen E-Mails an verschiedene Stellen von SenUVK bis hin zu Senatorin Günther geschrieben und zum Teil auch Antworten bekommen.
Zur Frage des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in unserem Kontext hat sich die Verwaltung noch nicht geäußert.

Ich hoffe, dass das Aktionsbündnis für "unsere Querungen" aus 12 Akteuren , das Anke Lobmeyer im Dezember geschmiedet hat, wächst und den Druck insbesondere gegenüber den verantwortlichen Stellen bei SenUVK aufrecht erhält oder steigert.

Und ich wünsche Ihnen eine entspannte Adventszeit, Frohe Weihnacht und viel Vorfreude auf das Jahr 2021, in dem wir hoffentlich vieles wieder genießen können, was wir uns in diesen Wochen vernünftigerweise versagt haben.

Bleiben Sie gesund!
Arnd Mosig


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