Stammstrecke km 3,3 und Eisenbahnkreuzungsgesetz
Beide Wege sind von den Bezirksämtern von Pankow und Reinickendorf gewünscht. Es fehlt aber an Schritten in Richtung Realisierung. Insbesondere fehlt eine amtliche Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 1 und 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Ohne die darf nämlich bei km 3,3 der von Reinickendorf präferierte technisch gesicherte Übergang nicht gebaut werden. Welchen Plan B haben die Bezirksämter? Außerdem läuft die Zeit weg. Die NEB arbetet bereits an der Genehmigungplanung!
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/ebkrg