16.01.2012, 13:14
Das Diebstahlsargument der Bibliotheksleitung wird nun korrekt dargestellt. Die Regelung wurde eingeführt um den Diebstahl von Büchern der Bibliothek zu verhindern. Dass sich das Argument nicht auf den Diebstahl privater Wertgegenstände bezog, war am Tag der Einführung aufgrund der miserablen Informationspolitik nicht deutlich geworden.
Neue Begründung: Als Gründe für diese Maßnahme werden Lärmbelästigungen durch Jacken und Taschen sowie eine hohe Diebstahlsquote angeführt. Einerseits ist es wohl eindeutig, dass Plastiktüten kaum zur Lärmreduktion beitragen - andererseits sollte ist kaum ersichtlich, dass durch den Zwang zur durchsichtigen Plastiktüte ein Diebstahl von Bibliothekseigentum verhindert wird.
Werden die elektronischen Sicherungen entfernt, so können Bücher weiterhin geklaut werden, da beim Verlassen der Bibliothek nicht überprüft wird ob es jedem Studenten zuzutrauen sein auf seine Wertgegenstände selbstständig zu achten. sich in der Plastiktüte um eigene, geliehene oder eben gestohlene Bücher handelt.
Was die Bibliothek braucht ist eine Lösung des Platzproblems und Durchsetzung bestehender und Einführung neuer sinnvoller Regeln (6-Bücherregel, Parkscheiben). Eine Verkomplizierung der Bibliotheksnutzung wird die Ausnahmeaituation nur verschärfen.