16.05.2017, 18:25
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bestätigt, dass die Rechtslage zu einem Frackingverbot über Landesrecht noch zu klären ist. Folgendermaßen fasst der wissenschaftliche Dienst sein Gutachten zusammen: Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage der Abweichungskompetenz der Länder bezüglich der Regelungen zur Fracking-Technologie im WHG bislang noch nicht befasst. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird diese Frage uneinheitlich beantwortet, wobei keine herrschende Meinung erkennbar ist.
vi-wasser.de/files/WD%203-049-17.pdf
Damit ist es Aufgabe der Politik, den Willen und den Mut aufzubringen, diese Klärung herbeizuführen. Hierfür bitte diese Petition weiter unterzeichnen und verbreiten. Wahlberechtigte aus Schleswig-Holstein mögen bitte auch die Volksinitiative unterstützen. Hierzu die Unterschriftenlisten beidseitig ausdrucken, Unterschriften sammeln und mir zusenden.
Herzlichen Dank,
Reinhard Knof