08.04.2017, 15:41
„Trinkwasser hat Vorrang“ schrieb die Rotenburger Rundschau am 28.03.2017 www.rotenburger-rundschau.de/lokales/rotenburg-wuemme/appell-von-stadtwerken-und-wasserversorgungsverband-von-janila-dierks-118843.html und wendet sich gegen Fracking, um unser Grundwasser zu schützen. Mehrere hundert Studien aus den USA belegen, dass Fracking neben der Gesundheit und der Umwelt insbesondere auch das Grund- und damit das Trinkwasser gefährdet und bereits in einer Vielzahl von Fällen beeinträchtigt hat.
Der Schutz des Grund- und Trinkwassers sollte nicht nur im Einzelfall erfolgen, sondern gesetzlich verankert werden. Hierzu geben sowohl das Grundgesetz in Art. 72, Abs. 3 Nr. 5, als auch im Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (NatSchRFrackingÄndG k.a.Abk.) dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/662/66219.html den Ländern das Recht, entsprechende Gesetze zu erlassen.
Deshalb haben wir in Schleswig-Holstein die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Öl-/Gasförderung und insbesondere mittels Fracking) gestartet. Gegen diese Volksinitiative wird von Minister Habeck (Bründnis90/Die Grünen) massiv Stimmung gemacht www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/erdoelfoerderung/Volksinitiative%20zum%20Fracking-Verbot.html . Dabei stellt er wider besseres Wissen falsche Behauptungen auf. So spricht er im zweiten Satz davon, die Initiative richte sich gegen die Förderung von Schiefergas mittels Fracking; dabei wird in Schleswig-Holstein Erdöl gefördert, Schiefergas spielt hier überhaupt keine Rolle. Das Bundesrecht spricht den Ländern ausdrücklich das Recht zu, in Gebieten mit untertägigem Bergbau Fracking über das Landeswasserrecht vollständig zu verbieten. Es werden keine Vorgaben gemacht, wie große der Sicherheitsabstand zu ehemaligen oder aktiven Bergwerken sein muss. So heißt es: Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 (Fracking und Verpressen von Lagerstättenwasser, Anm.d.Verf.) auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind.
Diese Regelung gilt für alle Bundesländer in Deutschland. Deshalb kann auch auf alle Landesregierungen Druck in diese Richtung ausgeübt werden. Ein Erfolg in Schleswig-Holstein hätte Signalwirkung für ganz Deutschland. Deshalb bitte die SH-Volksinitiative möglichst weit verbreiten.
//vi-wasser.de/ darf nur von WAHLBERECHTIGTEN AUS SCHLESWIG-HOLSTEIN unterschrieben werden. Bitte die Unterschriftenliste beidseitig ausdrucken und alle Angaben ausfüllen.
Bitte an Volksinitiative zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten zurückschicken, auch wenn nur einzelne Personen unterschrieben haben.
Es müssen 20.000 Unterschriften eingeholt werden, damit sie gem. SH-Volksabstimmungsgesetz zugelassen wird. Deshalb bitte diese Aktion unterstützen, unterzeichnen (wenn wahlberechtigt in Schleswig-Holstein) und die Information möglichst überall verbreiten.