Region: Flensburg
Bildung

Verlässlicher Schutz behinderter SchülerInnen durch dauerhafte Begleitung in allen Schulbussen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Flensburg (Bürgermeister Herr Brüggemann) und Kreis Schleswig-Flensburg (Landrat Dr. Buschmann)

710 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

710 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

20.11.2014, 08:54

Der erste Absatz der Begründung wurde zum besseren Verständnis angepasst, da hier einige Anfragen zu kamen.
Neue Begründung: Die Schüler/innen der Friholtschule und der Förderschule für körperliche
und motorische Entwicklung (K-Schule) können den Schulweg nicht alleine
beschreiten, sondern werden von den öffentlich bekannten Busunternehmen Rope-Reisen und Altstadttaxi transportiert. Bei der Vergabe der Aufträge wurde von Stadt & Kreis den jeweils günstigsten Angeboten entsprochen. Die Rahmenbedingungen der Beförderung (mit / ohne Begleitung) legen die Kommunen in ihren Ausschreibungen selbst fest.Die Busunternehmen sind für die Straftat des Busfahrers nicht verantwortlich, zumal dieser ein sauberes Führungszeignis hatte.

Nach den sexuellen Übergriffen eines Busfahrers auf sechs Mädchen
unserer Schulen ist die Diskussion um die Beförderung von Schüler/innen
mit Behinderung neu entbrannt.

Behinderte Kinder und Jugendliche sind noch weniger als Nichtbehinderte
in der Lage, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und gegenüber anderen
durchzusetzen. U.a. deswegen sind sie auch häufiger Opfer von Gewalt. Im
Schulbus könnte die Gefahr durch eine zweite – weibliche - Kraft, die
bis zum letzten Schüler an Bord bleibt, minimiert werden.

Hinzu kommt, dass das Verhalten unserer Kinder oftmals nicht vorher
einschätzbar ist: Durch die unterschiedlichen Behinderungen kommt es
sehr oft zu Situationen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern, z.B.
unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Kindern, das Abschnallen
während der Fahrt, Spucken, Selbstverletzungen u.s.w.. Nicht alles kann
durch Diagnosen vorhergesehen und durch eine individuelle Busbegleitung
abgefangen werden. Der Busfahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren
und kann nicht gleichzeitig pädagogisch, pflegerisch oder auch nur
ordnend eingreifen. Laut Merkblatt der Unfallkasse Schleswig-Holstein
sind u.a. geistige Behinderung , Autismus oder Rollstuhlabhängigkeit
zwingende Indikationen für eine Begleitperson.

Wir Schulelternbeiräte der Flensburger Friholtschule & K-Schule bitten wir um intensive Unterstützung mit Ihrer Unterschrift


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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