09.04.2021, 01:27
Liebe UnterstützerInnen,
es folgt eine Stellungnahme von Hussen's gesetzlichem Betreuer Hanns-Georg Schmidt.
Während Ministerpräsident Söder im Blick auf die Coronaepidemie in Deutschland
"Vorsicht mit Vernunft" fordert, schiebt Bayern unschuldige schwerbehinderte
Menschen und ganze Familien ohne erkennbare Vernunftsgründe und ohne jede
gesundheitliche Vorsicht während einer akuten Coronawelle und trotz Reisewar-
nungen des deutschen Außenministeriums sowie pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs in Sammelflügen ab.
Der Bayerische Rundfunk hatte noch am 17.03. Innenminister Herrmann mit den Worten zitiert, "dass mit Abschiebungen aktuell sehr sorgfältig umgegangen werde".
Am 23.03. wurde Hussen, der alles andere als ein Straftäter ist, vielmehr Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen in seiner Heimat unter Meles Zenawi, unsorgfältig abgeschoben - und mit und nach ihm einige andere vulnerable Einzelpersonen sowie Familien mit kleinen Kindern. Sie wurden jeweils nachts aus dem Schlaf gerissen und nach Eintreten der Zimmertür - an Händen und Füßen gefesselt - in einen Flieger verbracht.
Was würden wir als "eingeborene" Deutsche sagen, wenn, nachdem wir bereits viele grausame Leiderfahrungen hinter uns hätten, so mit uns umgesprungen würde, ohne dass wir uns irgend eines Delikts schuldig gemacht hätten?
Angeblich sei vor dem Abflug ein Coronatest gemacht worden. Aber dieser kann wohl keineswegs zuverlässig gewesen sein, da sich die von solcher Misshandlung geschwächten Insassen des Fliegers anschließend gegenseitig anstecken konnten! Und was soll man von der Behauptung halten, dass ein Amtsarzt Personen wie Hussen offenbar für reisefähig erklärt hat, obwohl alle seine Ärzte und Therapeutinnen, die ihn monatelang intensiv begleiteten, dies bestritten hatten?
Nun ist Hussen in Addis Abeba lebensgefährlich an Corona erkrankt und liegt in einer Klinik.
Die formale Rechtmäßigkeit seines abschlägig behandelten Asylverfahrens widerspricht gravierend einem gesunden Empfinden für Menschenrechte, wie sie deren Allgemeiner Erklärung Artikel 2 und 3 entsprechen.
Einen monatelangen kostenlosen psychologischen Intensivdienst lassen die Verantwortlichen sich gerne von freiwilligen Helfern abnehmen, aber dem, was diese Helfer wahrheitsgemäß über die Lebensgeschichte ihrer Betreuten bezeugen, wird achselzuckend hinweggegangen. Ein ungeheurer monatelanger ununterbrochener Einsatz eines ganzen Helfernetzwerks an Zuwendung, Zeit, Kompetenz und Geld sowie die tägliche Umsorgung sowie ehrenamtliche Mitarbeit in der Bayreuther Stadtmissionsgemeinde wurde missachtet und konterkariert, 736 online-Petenten brüskiert und der Hilfsvorschlag des ZAB-Leiters in Bayreuth Matthias Kerling (neue Einschaltung des Petitionsausschusses des Bundes) hinterhältig verunmöglicht.
Ohne auch nur die geringste Spur von psychologischer Vernunft zu zeigen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge traumabedingte Unvollständigkeiten seiner Aussagen nicht als Beweis seiner politischen Verfolgung, sondern als formale Widersprüche zu seinen Lasten missinterpretiert - und Richterin Maria Kögel setzte sich dann über alles hinweg, was aus teuren, äußerst ausführlichen Fachgutachten und dem Zeugnis seines Betreuers, der die Sachlage genauestens kennt, hervorgegangen war.
Den wahren Sachverhalt seiner politischen Verfolgung durch Ermordung seiner Mutter und 3 Jahre Folterhaft wegen seines Einsatzes für Menschenrechte in Äthiopien hatten wir zudem im Juni 2020 der Kriminalpolizei Bayreuth bezeugt. Selbst darüber wurde hinweggegangen.
Was hier als Recht bekräftigt wurde, ist in Wahrheit Unrecht, und das mit lebensgefährdenden Folgen. Dieses Unrecht muss, solange es noch möglich ist, schnellstens rückgängig gemacht werden - in der Hoffnung, dass Hussen - geschwächt durch erneute Traumatisierung - seine Coronaerkrankung überhaupt überlebt.
Das Geschehene ist eine Schande.