schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 17/00959 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Unsere Petition „Bleiberecht statt Abschiebung“ haben mittlerweile fast 1.000 Menschen aus ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus unterschrieben - dies ist zunächst mal ein wirklich guter (Zwischen-)Erfolg!
Grundsätzlich begrüßenswert finden wir, dass mittlerweile auch auf landespolitischer Ebene erkannt wurde, dass bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsduldung in ihrer jetzigen Form Nachbesserungsbedarf besteht.
Insbesondere der baden-württembergische Innenminister Strobl versuchte jüngst, sich im Bundesrat als besonders flüchtlings- und wirtschaftsfreundlich darzustellen und ließ verlauten, dass „die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Beschäftigungsduldung noch nicht zur erforderlichen Rechtssicherheit bei Unternehmen und ausländischen Arbeitskräften führt. ...“*
Da hat Herr Strobl recht, und die von der grünschwarzen Landesregierung in den Bundesrat eingebrachte und am 03.07.2020 dort auch angenommene Vorlage zur Nachbesserung der Beschäftigungsduldung ist vermutlich erstmal „besser als nix“ – wir halten diese Initiative des Landes allerdings für inhaltlich schwach und keinesfalls weitgehend genug.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass jetzt für einen Teil der Betroffenen die 12-monatige Vorduldungszeit anders interpretiert werden soll. Besonders erklärungsbedürftig finden wir, dass die geplanten Verbesserungen bei der Beschäftigungsduldung ausschließlich für Personen gelten sollen, die vor dem 29.2.2016 eingereist sind, für alle anderen jedoch nicht.
Unterm Strich bedeutet das: Für eine überschaubare Zahl von Geflüchteten wird diese angestrebte Gesetzesänderung (im Sinne einer „Altfallregelung“, und wenn sie denn überhaupt kommt) eine Verbesserung bringen. Für und mit vielen anderen Geflüchteten, die nicht unter die geplante Neuregelung fallen, werden wir weiter gemeinsam für eine realistische Aufenthaltsperspektive über Arbeit und Integration kämpfen müssen, z.B. über Anträge auf Ermessensduldungen oder ggf. Anträge bei der Härtefallkommission oder nach Möglichkeit mit anderen Lösungen.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, diese vom Bundesrat verabschiedete Vorlage gesetzgeberisch umzusetzen. Auch hier sind leider noch Zweifel angebracht, ob das Seehofer-Innenministerium selbst diese bescheidene Verbesserung in der gewollten Form auch in den Bundestag einbringen wird.
Es wird also weiterhin öffentlichen Druck brauchen – von ArbeitgeberInnen, die Geflüchtete langfristig beschäftigen wollen, von solidarischen Menschen und Organisationen, und von den Betroffenen selbst – um zu erreichen, dass für möglichst viele bisher „nur geduldete“ Menschen der Zugang zu einer nachhaltigeren Bleibe- und Integrationsperspektive über ein Beschäftigungsverhältnis ermöglicht wird.
Wir möchten Euch deshalb bitten, auch weiterhin für die Unterstützung unserer Petition zu werben – denn, um angesichts der jetzt immerhin erreichten „kleinen Schritte“ nochmals Innenminister Strobl zu zitieren: „Es lohnt sich, hartnäckig und ausdauernd seine Ziele zu verfolgen.“*
Mit solidarischen und kollegialen Grüßen
Andreas Linder und Matthias Schuh
für das Bündnis Bleiberecht Tübingen / Beratungsprojekt Plan.B bleiberecht.mtmedia.org/ planb.social
unser „Tübinger Aufruf: Bleiberecht statt Abschiebung!“ ist durch die Corona-Pandemie - wie vieles andere auch - jäh ausgebremst worden. Wir werden aber weitermachen – bis mindestens zur Landtagswahl! Denn es braucht bessere Gesetze, die dazu führen, dass Menschen nicht abgeschoben werden, sondern bessere Chancen erhalten, sich zu integrieren und ihr Leben unabhängig und eigenverantwortlich gestalten zu können. Eine solche Ausrichtung der Flüchtlingspolitik gegenüber abgelehnten Asylsuchenden könnte für ALLE sinnvoll und nützlich sein. Doch leider sind unsere Forderungen bisher nicht gehört worden.
Die mit viel Tamtam von Grün-Schwarz angekündigte Bundesratsinitiative (Bundesrat Drucksache 187-20, www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0101-0200/187-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1) zur Beschäftigungsduldung, die am 17. April in den Bundesrat eingebracht wurde, ist leider mehr als enttäuschend. Die Landesregierung schlägt darin lediglich eine Ergänzung des § 60d Aufenthaltsgesetz durch einen Absatz 1a vor, in dem geregelt werden soll, dass auch Zeiten der Aufenthaltsgestattung als „Voraufenthalt“ gewertet werden sollen. Dies soll aber nur bei Personen geschehen, die vor dem 29.2.2016 eingereist sind. Fazit: Selbst wenn diese Vorlage vom Bundesrat und in Folge von der Bundesregierung angenommen werden sollte, wird sich dadurch an dem Gesetz zur Beschäftigungsduldung viel zu wenig verbessern.
Auch wenn Abschiebungen in viele Länder wegen der Corona-Einschränkungen derzeit nicht möglich sind, geht die Tendenz im Umgang mit Geflüchteten mit Duldung in Baden-Württemberg insgesamt weiter in Richtung Verschärfung. Dies zeigt sich z.B. in der seit Kurzem geänderten Vorgehensweise der Landesregierung gegenüber abgelehnten Asylsuchenden aus Gambia. In der an die Regierungspräsidien geschickten Information des Innenministeriums zur „Erfüllung der Passpflicht durch gambische Proxy-Pässe“ (www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/28324) vom 6.4.2020 wird ein verschärftes Vorgehen bei der Erfüllung der „Mitwirkungspflichten“ in Gang gesetzt.
Dies bedeutet: Während es für Gambier mit Duldung bisher für den Erhalt einer Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung i.d.R. ausreichend war, wenn die Identität durch Vorlage einer Geburtsurkunde geklärt wurde, werden jetzt sämtliche zumutbaren Handlungen zur Vorlage eines „Proxy-Passes“ verlangt.
Solche nicht-biometrischen Pässe, die, wenn sie von anderen Staaten ausgestellt werden, von deutschen Behörden in der Regel nicht akzeptiert werden, sollen nun über Dritte (Verwandte, Freunde, Angehörige) in Gambia beschafft werden müssen. Es ist bekannt, dass dies in aller Regel nur über teure Rechtsanwälte UND nicht ohne „Bakschisch“ möglich ist. Im aktuellen Corona-Chaos – der diesbezügliche Ausnahmezustand in Gambia wurde erst im April erneut verlängert – dürfte es mit ziemlicher Sicherheit überhaupt nicht möglich sein, solche Proxy-Pässe zu beschaffen. Die „Beweislast“ wird dabei aber wieder einmal zu 100% auf die Betroffenen abgewälzt, während sich das Innenministerium darauf beruft, dass die Ausstellung von Proxy-Pässen nach gambischem Recht (theoretisch) irgendwie zulässig sei und „eine anderslautende offizielle Mitteilung [der gambischen Behörden] nicht vor[liegt]“.
Mehr Informationen hierzu gibt es in einer Rundmail des Gambia Helfernetzes (helferkreis-breisach.de/).
Der Haupteffekt dieser Regelung wird weitere Integrationsverhinderung sein und die weitere Demoralisierung vor allem derjenigen, die es in Deutschland z.B. in eine Ausbildung oder eine dauerhaft gute Beschäftigung geschafft haben – trotz aller Schwierigkeiten. Diesen Menschen droht jetzt das Arbeitsverbot und weitere Sanktionen, wenn sie keinen solchen Pass erhalten können - es sei denn, es sollte politisch oder juristisch gelingen, diese Regelung zu kippen.
Wir müssen also weiter alle gemeinsam und in jedem Einzelfall und mehr als je zuvor um das Bleiberecht kämpfen. Hierzu ist auch eine fundierte und engagierte Beratung von Geflüchteten wichtig. Deswegen möchten wir an dieser Stelle noch auf das neue unabhängige Tübinger Beratungsprojekt „Plan.B“ (planb.social/start) hinweisen. Plan.B macht das, was die Ausländerbehörden (wie die Grünen damals stolz verkündet haben) angeblich bereits seit April 2017 flächendeckend machen, nämlich „geduldete Flüchtlinge von sich aus auf die Chance eines dauerhaften Bleiberechts“ hinweisen und dabei solidarisch beraten und unterstützen. Plan.B braucht aber selbst auch (finanzielle) Unterstützung – deswegen werden derzeit Spenden für das Projekt gesammelt. Bitte schauen Sie hier: planb.social/unterstuetzen
Und zuguterletzt: Bitte streut unseren Aufruf weiter in allen euren Netzwerken. Danke!
Mit solidarischen und kollegialen Grüßen
Andreas Linder und Matthias Schuh
für das Bündnis Bleiberecht Tübingen / Plan.B
Vor knapp einem Monat haben wir unseren "Tübinger Aufruf Bleiberecht statt Abschiebung" gestartet. Seitdem haben die Petition neben den 30 erstunterzeichnenden Organisationen über 600 Einzelpersonen und Organisationen unterzeichnet. Es freut uns sehr, dass bisher bereits so viele Menschen und Organisationen unterschrieben haben.
Anfang März war noch nicht so klar abzusehen, dass der Ausbruch der Corona-Pandemie derart intensiv unser Alltagsleben verändern und für eine unbestimmte Zeit alles andere in den Hintergrund drängen wird. Bereits Mitte März war klar, dass es keinen Sinn macht, in der aktuellen Situation weiter intensiv an der Verbreitung unserer Kampagne zu arbeiten. Insofern müssen wir uns wie viele andere derzeit auch damit abfinden, dass unser Anliegen vorläufig ins Stocken geraten ist.
Wir haben allerdings den Aufruftext und ein Anschreiben an die im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien und deren Fachpolitiker*innen sowie an das Staatsministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium geschickt. Somit ist sichergestellt, dass unsere Anliegen und Forderungen bei der Landespolitik erstmal angekommen sind.
Wenn die Corona-Krise absehbar überwunden ist, werden wir unsere Kampagne wieder intensiver aufgreifen können. Bitte beteiligen Sie sich einstweilen schon an der Weiterverbreitung des Aufrufs und am Sammeln von Unterschriften.
Klar ist, dass das Engagement für Flüchtlings- und Menschenrechte, gegen Abschiebungen und für das Bleiberecht politisch weiterhin wichtig und nötig sein wird. Auch in der "Corona-Krise" sind es wieder die Geflüchteten, die am wenigsten beachtet und am Schlechtesten behandelt werden - sei es in den Sammelunterkünften bei uns vor Ort und erst recht in den griechischen "Hotspots" und sonstwo auf dieser Welt. Und während aus Gründen der Sicherheit und der Gesundheit der Menschen fast alles andere zum Stillstand gekommen ist, wird aus Deutschland weiter abgeschoben. So wurden zwar aus organisatorischen Gründen die Abschiebungen in viele Länder ausgesetzt. Eine generelle Aussetzung von Abschiebungen bewirkt aber nicht mal Corona. Siehe z.B. diesen Artikel: 25.03.2020 Kontext Wochenzeitung: Kein Stopp geplant.
In diesem Sinne: Bleiben Sie in Bewegung und bleiben Sie gesund!
Name einer Erstunterzeichnerorganisation korrigiert
Neue Begründung: Deswegen fordern wir von der grün-schwarzen Landesregierung von Baden-Württemberg,
1. dass niemand aus Baden-Württemberg abgeschoben wird, der/die eine Ausbildung absolviert oder eine feste Arbeitsstelle hat, schon gar nicht in Kriegs- und Krisenländer.
2. dass sie sich ernsthaft dafür einsetzt, dass das Gesetz zur Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz), das zum 1.1.2020 eingeführt wurde, umgehend verbessert wird. Konkret bedeutet dies vor allem,
- dass es reicht, wenn die Identität bis zum Antrag für die Beschäftigungsduldung geklärt ist und von daher die im Gesetz aufgeführten unterschiedlichen Fristen, bis zu denen die Identität geklärt sein muss, verzichtbar sind (Abs. 1 Nr. 1)
- dass die Regelung, dass ein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung erst 12 Monate nach Erhalt einer Duldung gestellt werden darf, ersatzlos gestrichen werden muss (Abs. 1 Nr. 2)
- dass statt der im Gesetz vorgeschriebenen 18 Monate vorheriger Beschäftigungsdauer eine vorherige Beschäftigungszeit von 6 Monaten ausreichend ist, wenn die Probezeit zu Ende ist und der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis fortsetzt (Abs. 1 Nr. 3).
- Lebensfremd und zynisch ist, die vollständige Lebensunterhaltssicherung als k.o.-Kriterium zu verlangen. Dies dürfte vor allem bei Familien und teuren Nutzungsgebühren in Anschlussunterkünften unmöglich sein. Es sollte auch nicht erforderlich sein, dass die wöchentliche Beschäftigungszeit mindestens 35 Stunden dauert. Es sollte reichen, wenn durch die Arbeit der Lebensunterhalt überwiegend gesichert werden kann (siehe Abs. 1 Nr. 5).
- dass nicht bereits dann die Beschäftigungsduldung entzogen und in Folge die Aufenthaltsbeendigung betrieben wird, wenn auch nur eine der elf Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden (Abs.3), sondern dass den Betroffenen mit großzügigen Fristen die Chance gegeben wird, die fehlende Voraussetzung (wieder) zu erfüllen und so lange eine sog. Ermessensduldung erteilt wird.
3. dass großzügig eine sog. Ermessensduldung erteilt wird, wenn jemand nicht sämtliche Anforderungen der Beschäftigungsduldung erfüllen kann.
4. dass allgemein bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei Identitätsklärung und Passpflicht im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis viel maßvoller vorgegangen wird. Wer als Geduldete/r seine / ihre Identität durch Vorlage von gültigen Identitätsdokumenten geklärt hat, sollte nicht mit einem Beschäftigungsverbot sanktioniert werden, weil die Passpflicht (noch) nicht erfüllt ist. Wir wollen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe und die lokalen Ausländerbehörden mit jedem Antrag auf Beschäftigungserlaubnis und den diesbezüglichen Anliegen von Betroffenen und deren Anwält*innen und Unterstützer*innen wohlwollend und unterstützend umgehen.
Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unseren Forderungen entsprechende Regelungen bei der geplanten Bundesratsinitiative vorzubringen und soweit möglich bereits im Vorgriff auf Landesebene per Ministerialerlass einzuführen.
Von unseren lokalen Behörden und Ämtern fordern wir, dass sie sich aktiv für Bleibemöglichkeiten statt Abschiebung einsetzen!
Erst-Unterzeichner*innen:
Bündnis Bleiberecht Tübingen - bleiberecht.mtmedia.org
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen Tübingen-Mössingen
Jugendmigrationsdienst Tübingen
Arbeitskreis ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Weststadt Tübingen
Offene Kirche in Württemberg Tübingen
DIE LINKE Kreisverband Tübingen
attac Tübingen
DGB Kreisverband Tübingen
Freundeskreis Asyl Schellingstraße (FAS) Tübingen
adis e.V.
Fluchtpunkte e.V.
Bruderhausdiakonie - Projekt NIFA
Wählervereinigung Tübinger Linke - TüL
Ract!festival
move on - menschen.rechte Tübingen e.V.
Flüchtlinge am Werk e.V.
Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.
Kritische Uni Tübingen
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen – Stadtdiakonat
AK Asyl Südstadt Tübingen
Epplehaus Jugendkulturzentrum Tübingen
Asylzentrum Tübingen e.V.
Unterstützerkreis Asyl Dußlingen
AK Europastraße Tübingen
Wegrand-Stiftung Tübingen
Fachschaften-Vollversammlung
Gesellschaft Kultur des Friedens
Offenes Treffen gegen Faschismus und Rassismus Tübingen/Reutlingen (OTFR)
6.3.2020
Kontakt: bleiberecht@mtmedia.org
Wir bitten Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen aus ganz Baden-Württemberg, sich anzuschließen und in ihrer Region/Umfeld Unterschriften zu sammeln. Bitte unterschreiben Sie auch als Initiative/Organisation (einfach den Namen der Initiative/Organisation bei "Vollständiger Name" eintragen).
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Baden-Württemberg)