Region: Horgenzell
Erfolg
Verkehr

Trotz Häldele II: Naherholungsweg erhalten, keine weitere Verschärfung Einfahrt Häldele I

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltung der Gemeinde Horgenzell

279 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

279 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.06.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten


07.11.2021, 08:40

Der aktuelle, geänderte Entwurf des Bebauungsplans Häldele II (Stand 3.9.2021) liegt nur noch bis 12.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell aus, oder online unter www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 abschließend über das Thema Zufahrtsstraße Häldele II entschieden werden wird. Sollte es in dieser Sitzung nicht zu einer Entscheidung für eine zweite Zufahrt kommen, wird eine Realisierung unwahrscheinlich. Es droht für diesen Fall die Durchfahrt des gesamten Baustellenverkehrs und dauerhaft von mehr als 1500 PKWs/Tag durch das Häldele I.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass JETZT die Unterstützer/innen der Petition nochmals aktiv werden:

1) Setzt euch mit dem Thema nochmals auseinander und gebt eure Stellungnahme zum ausgelegten Bebauungsplan vor dem 12.11.2021 auf dem Rathaus oder per Email an info@horgenzell.de ab.

2) Sucht aktiv die Diskussion mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und versucht nochmals, diese von der Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zu überzeugen. Der Gemeinderat hat die Entscheidungskompetenz und wird letztendlich darüber entscheiden, ob zukünftig >1500 PKWs/Tag und zusätzlich der Baustellenverkehr durchs Häldele I fahren werden.

Zusatzinfos:
• Mittlerweile wird eine zweite Zufahrt unterhalb des Sportplatzes seitens der Gemeinde nähergehend untersucht. Dies entspricht Variante 3 (“Neubau Zufahrt über L 290“) aus der Sitzungsvorlage der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021. Eine Vermessung wurde bereits durchgeführt und ein Ingenieurbüro mit der detaillierteren Planung beauftragt. Gemäß mündlicher Auskunft gibt es inzwischen auch vorsichtige positive Signale durch die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen hinsichtlich der Anbindung an die L290 außerorts.

• Die in der Gemeinderatssitzung vom 21.09. präsentierte Verkehrsuntersuchung durch die Modus Consult GmbH beurteilt einzig das Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung. Die in unserer Petition und in zahlreichen Bürger-Stellungnahmen hingewiesene Gefahrenstelle bei der Einfahrt ins Häldele I und die Verkehrssicherheit wird mit keinem Wort erwähnt. Es erscheint uns besonders wichtig, auf diesen Punkt in der Diskussion mit den Gemeinderäten hinzuweisen.

• Detailliertere Infos wurden von uns bereits am 6.10.2021 per Email verteilt (zu finden auf OpenPetition hier: tinyurl.com/ykksfucw)

Vielen Dank nochmal für die Unterstützung in dieser entscheidenden Phase!

Die Initiatoren der Petition aus dem Häldele I


06.10.2021, 20:50

Liebe Unterstützer der Petition,
Die in der letzten Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2021 anwesenden Anwohner des Häldele I waren doch sehr überrascht und erschrocken vom Verlauf der Diskussion um die Zufahrtsstraße Häldele II. Deshalb möchten wir den aktuellen Stand aus unserer Sicht darstellen.
Die Gemeinde Horgenzell hat eine Verkehrsuntersuchung durch die Modus Consult GmbH durchführen lassen. Darin wurde die Verbindungsstraße in Richtung Winterbach als „nicht entlastend“ bewertet und der Planungsentwurf verworfen. Die Verkehrsuntersuchung kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Verkehrsanbindung von Häldele II über Häldele I ausreicht, um den zukünftigen Verkehr aufzunehmen (mit zukünftig 1500 PKWs/Tag)! Aus Sicht der Verkehrsuntersuchung wird die Nutzung der bestehenden Zufahrt zur Umsetzung vorgeschlagen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verkehrsuntersuchung einzig das Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung untersucht hat. Die in unserer Petition und in zahlreichen Bürger-Stellungnahmen hingewiesene Gefahrenstelle bei der Einfahrt ins Häldele I wird mit keinem Wort erwähnt. Es ist uns unbegreiflich, wie das überarbeitete Baugesuch zum Häldele II (Stand 3.9.2021) sich auf angebliche Fakten der Verkehrsunterstützung stützt, welche bei genauerer Ansicht darin nicht zu finden sind. Anstelle sich mit dem Verkehrsgutachten kritisch auseinander zu setzen, werden fälschliche Schlussfolgerungen oder Eigeninterpretationen in den Bebauungsplan übernommen. So heißt es unter Punkt 6.2.9.6. im Baugesuch, „Ebenfalls hat sich bei der Untersuchung gezeigt, dass es im Bereich des Baugebietes "Häldele I" keine Stellen gibt, die für das zu erwartenden Verkehrsaufkommen oder für den Bestand entweder zu eng oder zu unübersichtlich sind“. Diese Aussage ist frei erfunden, da das Verkehrsgutachten dieses Thema schlicht nicht behandelt. Wir wissen nicht, ob es sich um einen Fehler oder vorsätzliche Täuschung handelt. In jedem Fall finden wir diese Vorgehensweise sehr besorgniserregend.
Auch an der Verkehrsuntersuchung selbst gibt es Kritikpunkte. Beispielsweise geht das das Verkehrsgutachten davon aus, dass sich die aktuellen, sowie zukünftigen Fahrten aus dem Häldele I+II zu 2/3 in Richtung Norden orientiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass die allermeisten Fahrten aus dem Häldele II in Richtung Ravensburg, also in Richtung Süden, zuerst nach Norden getätigt werden, da dies immer noch die schnellste Strecke nach Gossetsweiler ist. Im Umkehrschluss wären alle Berechnungen, die zur Evaluierung der verschiedenen Zufahrtswege im Hinblick auf die Entlastung der Zufahrtsstraßen herangezogen werden, falsch.
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Belange der Anwohner des Häldele I und der 279 Unterstützer der Petition anscheinend nicht ernst genommen werden.
Wir fordern daher nochmals:
• Eine zweite Zufahrt ins Häldele II entlang des Sportplatzes muss kommen! Die geplante Untersuchung zu einer zweiten Zufahrt darf nicht zur Alibi-Übung werden.
• Die Realisierung muss zeitnah geschehen, damit bereits der Baustellenverkehr über die zweite Zufahrt abgewickelt werden kann.
• Die Umsetzung der zweiten Zufahrt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein möglicher ÖPNV-Anschluss im Häldele II dadurch realisiert wird.
• Die Kosten müssen seriös und ohne Pauschalaussagen ermittelt werden (z.B. angebliche „massiven“ Kosten für Ballfangnetze entlang des unteren Sportplatzes).
• Die eingebrachten Einwände im Hinblick auf die Verkehrssicherheit and der Zufahrt Häldele I über Kornstraße / Rathausweg müssen Berücksichtigung finden. Wenn sich der Verkehr an diesem unübersichtlichen Knotenpunkt and er Kurve Kornstraße/Am Stößbach mehr als verdoppelt, dann werden zukünftige Unfälle mit Personenschäden billigend in Kauf genommen. Das können wir als Anwohner und Eltern nicht akzeptieren! Und nochmal: Die Verkehrsuntersuchung macht hinsichtlich der Gefahrenstelle keine Aussage und thematisiert ausschließlich die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung. Es gibt demzufolge kein „grünes Licht“ durch die Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Personengefährdung. Dies sollte auch den Mitgliedern des Gemeinderates bewusst gemacht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Häldele II mit Begründung in der Fassung vom 03.09.2021 liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell aus. Das Gesamtdokument der Gemeinderatsitzung mit allen relevanten Unterlagen ist auch online verfügbar (tinyurl.com/2rxjw9nj)
Wir ermuntern alle, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und bis zum 12.11. eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem rufen wir dazu auf, mit den Mitgliedern des Gemeinderates aktiv die Diskussion zu suchen. Wir gehen davon aus, dass den meisten Mitgliedern nicht bewusst ist, dass in der Verkehrsuntersuchung nur die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung und nicht die Sicherheit der Anwohner thematisiert wurde.
Nochmals vielen Dank für die Unterstützung!



26.05.2021, 13:08

Liebe UnterstützerInnen,

zuerst einmal vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme an unserer Online-Petition! Aktuell bereits über 200 Unterschriften, davon mehr als 150 aus Horgenzell zeigen die große Resonanz zu diesem Anliegen!

Mittlerweile liegen seit dem 18.05.2021 im Rathaus Horgenzell und auf der Gemeindehomepage der Bebauungsplan "Häldele II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Vorentwurf öffentlich aus. (www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/)

Im Vorentwurf zum Bebauungsplan sehen wir unsere Befürchtungen zur fehlenden Planung der Zufahrtswege leider bestätigt. Zur Verkehrsanbindung ist darin kein Konzept enthalten.

Im Textteil wird zu diesem Thema lediglich erwähnt:
„Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die Erschließungsstraße auf der Fl.-Nr. 6 ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus ist eine Einbindung an das "Apfelgässle" sowie die Straße "Am Stößbach" möglich, sofern dies mit den angrenzenden Wohnnutzungen denkbar ist. Es besteht eine Anbindung an die Landesstraßen L 290 und L 288.“
Das erwähnte Flurstück Nr. 6 entspricht dabei dem landwirtschaftlichen Weg von Horgenzell nach Winterbach über den evangelischen Friedhof.

Im Planteil ist darüber hinaus bereits die nächste „mögliche zukünftige Erweiterung“ des Baugebietes in Richtung Südwesten dargestellt.

Durch den ausliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan betrachten wir unsere Online-Petition als umso wichtiger, da das Thema Verkehrsanbindung bei der Planung des Baugebietes „Häldele II“ unserer Meinung nach nicht einfach ausgeblendet werden darf.

Um unserem Anliegen bei der Gemeinde Gehör zu verschaffen, sollten mindestens 190 Unterschriften aus Horgenzell zusammenkommen (dies entspricht dem sogenannten Quorum, welches von der Petitionsplattform anhand der Gemeindegröße ermittelt wird). Wird dieses erreicht, dann wird von den zuständigen Entscheidungsträgern eine Stellungnahme eingefordert.

Deshalb unsere Anliegen an alle, welche bereits unterschrieben haben: Bitte das Thema nochmal im Bekanntenkreis verbreiten und Überzeugungsarbeit leisten (Ehepartner, Freunde, Familie, Nachbarn, …). Es gibt noch bis zum 4. Juni die Möglichkeit, online oder auch auf Papier zu unterschreiben (www.openpetition.de/!vspzp). Besonders wertvoll sind dabei Unterschriften mit Wohnadresse in Horgenzell (egal ob Kernort oder Teilgemeinden).

Nochmal Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Die Initiatoren der Petition aus dem Häldele I


25.05.2021, 14:33

Mittlerweile liegen seit dem 18.05.2021 im Rathaus Horgenzell und auf der Gemeindehomepage der Bebauungsplan "Häldele II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Vorentwurf öffentlich aus. (www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/)
Im Vorentwurf zum Bebauungsplan sehen wir unsere Befürchtungen zur fehlenden Planung der Zufahrtswege leider bestätigt. Zur Verkehrsanbindung ist darin kein Konzept enthalten.
- Im Textteil wird zu diesem Thema lediglich erwähnt: „Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die Erschließungsstraße auf der Fl.-Nr. 6 ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus ist eine Einbindung an das "Apfelgässle" sowie die Straße "Am Stößbach" möglich, sofern dies mit den angrenzenden Wohnnutzungen denkbar ist. Es besteht eine Anbindung an die Landesstraßen L 290 und L 288.“ Das erwähnte Flurstück Nr. 6 entspricht dabei dem landwirtschaftlichen Weg von Horgenzell nach Winterbach über den evangelischen Friedhof.
- Im Planteil ist darüber hinaus bereits die nächste „mögliche zukünftige Erweiterung“ Richtung Südwesten dargestellt.

Durch den ausliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan betrachten wir unsere Online-Petition als umso wichtiger, da das Thema Verkehrsanbindung bei der Planung des Baugebietes „Häldele II“ unserer Meinung nach nicht einfach ausgeblendet werden darf.


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