06.10.2021, 20:50
Liebe Unterstützer der Petition,
Die in der letzten Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2021 anwesenden Anwohner des Häldele I waren doch sehr überrascht und erschrocken vom Verlauf der Diskussion um die Zufahrtsstraße Häldele II. Deshalb möchten wir den aktuellen Stand aus unserer Sicht darstellen.
Die Gemeinde Horgenzell hat eine Verkehrsuntersuchung durch die Modus Consult GmbH durchführen lassen. Darin wurde die Verbindungsstraße in Richtung Winterbach als „nicht entlastend“ bewertet und der Planungsentwurf verworfen. Die Verkehrsuntersuchung kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Verkehrsanbindung von Häldele II über Häldele I ausreicht, um den zukünftigen Verkehr aufzunehmen (mit zukünftig 1500 PKWs/Tag)! Aus Sicht der Verkehrsuntersuchung wird die Nutzung der bestehenden Zufahrt zur Umsetzung vorgeschlagen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verkehrsuntersuchung einzig das Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung untersucht hat. Die in unserer Petition und in zahlreichen Bürger-Stellungnahmen hingewiesene Gefahrenstelle bei der Einfahrt ins Häldele I wird mit keinem Wort erwähnt. Es ist uns unbegreiflich, wie das überarbeitete Baugesuch zum Häldele II (Stand 3.9.2021) sich auf angebliche Fakten der Verkehrsunterstützung stützt, welche bei genauerer Ansicht darin nicht zu finden sind. Anstelle sich mit dem Verkehrsgutachten kritisch auseinander zu setzen, werden fälschliche Schlussfolgerungen oder Eigeninterpretationen in den Bebauungsplan übernommen. So heißt es unter Punkt 6.2.9.6. im Baugesuch, „Ebenfalls hat sich bei der Untersuchung gezeigt, dass es im Bereich des Baugebietes "Häldele I" keine Stellen gibt, die für das zu erwartenden Verkehrsaufkommen oder für den Bestand entweder zu eng oder zu unübersichtlich sind“. Diese Aussage ist frei erfunden, da das Verkehrsgutachten dieses Thema schlicht nicht behandelt. Wir wissen nicht, ob es sich um einen Fehler oder vorsätzliche Täuschung handelt. In jedem Fall finden wir diese Vorgehensweise sehr besorgniserregend.
Auch an der Verkehrsuntersuchung selbst gibt es Kritikpunkte. Beispielsweise geht das das Verkehrsgutachten davon aus, dass sich die aktuellen, sowie zukünftigen Fahrten aus dem Häldele I+II zu 2/3 in Richtung Norden orientiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass die allermeisten Fahrten aus dem Häldele II in Richtung Ravensburg, also in Richtung Süden, zuerst nach Norden getätigt werden, da dies immer noch die schnellste Strecke nach Gossetsweiler ist. Im Umkehrschluss wären alle Berechnungen, die zur Evaluierung der verschiedenen Zufahrtswege im Hinblick auf die Entlastung der Zufahrtsstraßen herangezogen werden, falsch.
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Belange der Anwohner des Häldele I und der 279 Unterstützer der Petition anscheinend nicht ernst genommen werden.
Wir fordern daher nochmals:
• Eine zweite Zufahrt ins Häldele II entlang des Sportplatzes muss kommen! Die geplante Untersuchung zu einer zweiten Zufahrt darf nicht zur Alibi-Übung werden.
• Die Realisierung muss zeitnah geschehen, damit bereits der Baustellenverkehr über die zweite Zufahrt abgewickelt werden kann.
• Die Umsetzung der zweiten Zufahrt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein möglicher ÖPNV-Anschluss im Häldele II dadurch realisiert wird.
• Die Kosten müssen seriös und ohne Pauschalaussagen ermittelt werden (z.B. angebliche „massiven“ Kosten für Ballfangnetze entlang des unteren Sportplatzes).
• Die eingebrachten Einwände im Hinblick auf die Verkehrssicherheit and der Zufahrt Häldele I über Kornstraße / Rathausweg müssen Berücksichtigung finden. Wenn sich der Verkehr an diesem unübersichtlichen Knotenpunkt and er Kurve Kornstraße/Am Stößbach mehr als verdoppelt, dann werden zukünftige Unfälle mit Personenschäden billigend in Kauf genommen. Das können wir als Anwohner und Eltern nicht akzeptieren! Und nochmal: Die Verkehrsuntersuchung macht hinsichtlich der Gefahrenstelle keine Aussage und thematisiert ausschließlich die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung. Es gibt demzufolge kein „grünes Licht“ durch die Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Personengefährdung. Dies sollte auch den Mitgliedern des Gemeinderates bewusst gemacht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Häldele II mit Begründung in der Fassung vom 03.09.2021 liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell aus. Das Gesamtdokument der Gemeinderatsitzung mit allen relevanten Unterlagen ist auch online verfügbar (tinyurl.com/2rxjw9nj)
Wir ermuntern alle, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und bis zum 12.11. eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem rufen wir dazu auf, mit den Mitgliedern des Gemeinderates aktiv die Diskussion zu suchen. Wir gehen davon aus, dass den meisten Mitgliedern nicht bewusst ist, dass in der Verkehrsuntersuchung nur die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung und nicht die Sicherheit der Anwohner thematisiert wurde.
Nochmals vielen Dank für die Unterstützung!