20.02.2023, 15:22
Der Text wurde angepasst, um das Copyright zu wahren.
Neuer Petitionstext:
WirDie kritisierenElternvertretung dieder IntransparenzGrundschule Günnigfeld in Wattenscheid wurde im Januar 2023 von einem geplanten Wechsel des Vergabeverfahrens von OGS- TrägerschaftenTrägers des Schulverwaltungsamtesoffenen der Stadt BochumGanztags ab dem Schuljahr 2023/2024 andurch derden GrundschuleSchuldirektor Günnigfeldinformiert. inEine BochumEinbeziehung -aller WattenscheidBetroffenen (Schulvertretung, Schulpflegschaft als Sprachrohr aller Eltern, Kinder und auch die fehlendebetroffenen Einbeziehung von Interessenvertretern (Schulpflegschaft, Schulkollegium, Eltern, Kindern, MitarbeiterInnenMitarbeiter des bisherigen OGS- BetreuungsträgersTrägers: der Outlaw gGmbH) hinsichtlichdurch einesdas geplantenSchulverwaltungsamt OGS-in Trägerwechselsdiesen abWechsel demhat Schuljahrnicht 2023/2024.Mitstattgefunden. einemDamit sind wir als Elternvertretung der Schule nicht Einverstanden.
Der Trägerwechsel erfolgtzieht animmense Konsequenzen für alle Beteiligten mit sich:
- Die Kinder verlieren ihre Bezugspersonen in der
OGSBetreuung.derNichtGrundschulealleGünnigfeldKindereinereagierenkomplettegleichUmstrukturierungaufmiteinenVerlustsolchenderWechsel.bisherigenDiesvertrautenhatMitarbeiterInnenAuswirkungen auf den kindlichen Entwicklungsprozess - Mitarbeiter der Outlaw
gGmbH,gGmbHdemmüssenVerlustumbisherigerihrensämtlicherArbeitsplatzSpiel-,bangen - Die
Beschäftigungs-Zusammenarbeit undLernmaterialien,dasStörunggewonnenedesVertrauensverhältnisSchulfriedenszwischen Schule undStörungOGS-TrägerdeswirdkindlichengestörtEntwicklungsprozesses.Wirund muss bei einem erneuten Wechsel erst wieder neu aufgebaut werden
Wir fordern das Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum auf,1.auf,
1. das Vergabeverfahren von OGS- Trägerschaften des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum ab demSchuljahrdem
Schuljahr 2023/2024 an der Grundschule Günnigfeld offenzulegen,2.offenzulegen,
2. Eltern, Kinder und MitarbeiterInnen der OGS und der Schule in die Auswahl der zukünftigenOGS-zukünftigen
OGS- Trägerschaft einzubeziehen,3.einzubeziehen,
3. die bisherige OGS-Trägerschaft mit der Outlaw gGmbH fortzuführen.Einfortzuführen.
Ein erneuter Trägerwechsel wirdnach dender Schulentwicklungsprozessbereits personell,schwierigen inhaltlichZeit durch die Pandemie ist für die Kinder nicht mehr hinnehmbar. Die gesunde Entwicklung der sozialen und strukturellgeistigen Bedürfnisse der Kinder sollten im Vordergrund stehen. Durch die vielen Kontaktverluste in Bezugdieser aufZeit dasist Ganztagskonzeptgerade stören.Dieeine MitarbeiterInnenKontinuität von menschlichen Kontakten mit Bezugspersonen, was die Mitarbeiter der Outlaw gGmbH leisten anin dem Standortletzten derJahr Grundschule Günnigfeld hervorragende Arbeit und ein erweitertes Bildungsangebot, das mehr bietet als nur Betreuung. Dies wird durchfür die kontinuierlicheKinder Anwesenheitgeworden eines vertrauten und qualifizierten festen Mitarbeiterstabs ermöglicht mit MitarbeiterInnen, denen die pädagogischen Herausforderungen bekannt sind und die auf eine langfristige und enge Zusammenarbeit mit Lehrpersonal, Eltern und v.a. den Kindern selbst (als im höchsten Maß Betroffenen) Wert legen. Im Sinne eines gemeinsamen Systemssind, von Bildung,wichtiger BetreuungBedeutung. und Erziehung im Rahmen der OGS ist eine kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich. Die Kinder benötigen ihnen vertraute Personen für eine gesunde Entwicklung ihrer geistigen und sozialen Bedürfnisse.
Neue Begründung:
EinDas neuerSchulverwaltungsamt Trägerder benötigtStadt qualifiziertesBochum Personalsollte innicht ausreichenderausschließlich Anzahl,ein umPapier betrachten, das ein Konzept enthält und Kosten einsparen könnte.
Es sollte ebenfalls folgende Faktoren berücksichtigen:
- welche Auswirkungen hat der Wechsel auf die Entwicklung (sowohl sozial als auch geistig) unserer Kinder
- welche Auswirkungen hat der Wechsel auf den
Anforderungenlaufenden Schulbetrieb
Wenn eine Stellungnahme von der Schule angefordert wird, warum wird diese nicht bei der Auswahl des GanztagesTrägers gerechtberücksichtigt? zu werden. Zahlreiche öffentliche Stellengesuche anderer Träger in den einzelnen Jobbörsen begründen Zweifel, ob kurzfristig ausreichend und v.a. erfahrenes Personal zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden kann. Der zeitliche Betreuungsumfang der OGS, die Doppelbesetzung von OGS-Fachkräften und LehrerInnen in Unterrichts-, Förder- und Beschäftigungsangeboten (Spiel-/Bastel-/Bewegungsangebote, AGs) sind besondere Qualitätsmerkmale im Ganztag. Die Sicherstellung bedarfsgerechter Öffnungszeiten (07.30-16.00 Uhr), Betreuung an unterrichtsfreien Tagen (Brückentage, Elternsprechtage, pädagogische Konferenzen) und Sicherstellung der Ferienbetreuung erfordert ausreichend verfügbares Personal. Ein gelungenes Ganztagskonzept erfordert neben kompetentem Fachpersonal mit entsprechenden Qualifikationen auch gut ausgestattete Räumlichkeiten und ausreichend Materialien zum Spielen, Lernen und Wohlfühlen. Bei einem Trägerwechsel müsste neues Mobiliar und Material zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund steigender Preisentwicklungen sehen wir die weitgehende Neuausstattung der Räumlichkeiten mit den zahlreich erforderlichen Materialien kritisch und dadurch eine zusätzliche Belastung auf Kinder und Eltern zukommen.Hinsichtlich eines Trägerwechsels fordern wir die Partizipation der Kinder und ihrer Eltern und einen Austausch auf Augenhöhe.
Die Auswahl des Trägers sollte im Einvernehmen zwischen allen Beteiligten erfolgen (Kindern, Eltern, Schulkollegium, Träger, Schulverwaltungsamt),Schulverwaltungsamt). umDas die bestehende Harmonie nicht zu stören und die SchulleistungWohl der Kinder sollte an erster Stelle stehen, auch hinsichtlichbei ihrerder geistigenVergabe eines neuen Trägers für den offenen Ganztag.
Nach der langen Zeit der Pandemie ist das Wichtigste, das unsere Kinder nun brauchen, Normalität und psychischenStabilität. FähigkeitenIn zuvielen erhaltenStudien undwird zubereits fördern.Wirheute sprechenbelegt, unsdass fürdiese die Fortführung des gegenseitigen und über die Jahre aufgebauten Vertrauensverhältnisses zwischen Kindern, pädagogischem Personal und Eltern aus, um gemeinsame betreuungsorientierte und bildungsorientierte Aspekte zu fördern.Ständig wechselnde Trägerschaften stören Kontinuität und Schulleistungen. Kinder, Eltern und pädagogisches Personal stehen nun seit 3 Jahren durch COVID-19- pandemiebedingte Umstände größten Herausforderungen gegenüber. Außergewöhnliche Umstände in Form veränderter Lehr- und Lernbedingungen, reduzierter sozialer und sportlicher Aktivitäten haben v.a.Zeit den Kindern in den letzten Jahren viel abverlangt und zu zahlreichen Entwicklungsbeeinträchtigungen geführt. Durch die damaligen Veränderungen der Alltagsstruktur und Kontaktbeschränkungen samt deren Auswirkungen haben bei Kindern Zukunftsängste nachweislich zugenommen. Wichtige Ergebnisse eines vom Robert- Koch- Institut erhobenen Reviews zur Situation von Kindern auf der Grundlage der Auswertung von insgesamt 17 Studien (davon 6 methodische Studien wie z. B. COPSY und COSMO) sind, das v.a. Kinder unter 14 Jahren durch die COVID-19-Pandemie in einem hohen Maßesowohl psychisch belastetals sind.auch Umsophysisch sensiblersehr zugesetzt hat. Die Pandemie ist dieendlich vorhandeneals Betreuungskontinuitätbeendet hinsichtlicherklärt. derJetzt Nachholbedarfe im Kontext der Corona-Pandemie zu handhaben. Ein Trägerwechsel führt zur erneuten Belastungssituation fürsollen die Kinder undeinen erheblichernächsten StörungRückschlag des Schulfriedens.Wir möchten unser Entsetzen zum Ausdruck bringen, das wir erst jetzt erst von der möglicherweise bereits vollzogenen Entscheidung des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum erfahren und feststellen müssen, dass weder die Schulpflegschaft noch das Schulkollegium in ausreichender Weise eingebunden wurden und keine frühzeitige Information der Betroffenen (Eltern, Kinder, Schulkollegium, bisheriger Betreuungsträger) erfolgte und diese vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.Die Vergabekriterien hinsichtlich eines Trägerwechsels sind für uns inhaltlich, fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar und es bleibt unklar, oberleiden durch den TrägerwechselVerlust dieihrer gleichenBezugspersonen gewohntenin Leistungender erbrachtBetreuung, werdeneine können.Änderung Ausihres VerantwortungTagesablaufs, unserender Kindernsich gegenübermittlerweile wieder eingestellt hat. Eine Änderung des Trägers bedeutet: alles NEU! Mitarbeiter, Spielangebot, Freizeitaktivitäten.
Wir fordern wir die Offenlegung der VergabekriterienVergabekriterien, einernach OGS- Trägerschaft mit Stellungnahme hinsichtlichdenen der getroffenenTräger Entscheidungausgewählt wurde. Die entsprechende Gewichtung der Vergabekriterien sollte nach Meinung der Eltern der Grundschule Günnigfeld neu überdacht werden und die FortführungEinschätzung aller Beteiligten stärker / generell berücksichtigt werden.
Die Eltern der bisherigenGrundschule TrägerschaftGünnigfeld durchfordern die Fortführung mit dem heutigen Träger der OGS – der Outlaw gGmbH undmit ihreallen MitarbeiterInnen.Mitarbeitern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 204 (94 in Wattenscheid)