28.11.2023, 11:49
Liebe Unterstützer,
ich danke Herrn Honervogt für den guten Artikel und die sachliche Darstellung. Als Patent war ich mit der "Entscheidung" und dem Vorgehen des Bürgermeisters nicht einverstanden. Von einem Stadtoberhaupt einer Kreisstadt erwarte ich deutlich mehr Bürgernähe und rechtskonforme Behandlung der Bürgeranliegen. Dies habe ich dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt.
Mal sehen was dabei rauskommt. Es gibt noch Möglichkeiten die verfassungskonforme Behandlung des Bürgeranliegens zu erreichen. Auch wenn eine Ablehnung das Ergebnis ist, ist zumindest das Grundrecht gemäß GG dann eingehalten.
Viele Grüße
Claus Thiemicke