Verkehr

Tempo 30, 84453 Mühldorf am Inn, Münchener Straße

Petition richtet sich an
Stadtverwaltung Mühldorf
489 Unterstützende 449 in Mühldorf am Inn

Sammlung beendet

489 Unterstützende 449 in Mühldorf am Inn

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

08.06.2024, 05:28

Meine Beschwerde führte zu einem Teilerfolg. Die Stadt Mühldorf musste auf Anordnung der Regierung von Oberbayern musste Mühldorf die Petition in einem politischen Gremium, dem Hauptausschuss behandeln.
Der Hauptausschuss besteht aus 11 Mitgliedern der Regierungsfraktion. Der Stadtrat hat 24 gewählte Mitglieder.
Die Petition wurde laut Sitzungsprotokoll mit 11:0 abgelehnt.

Ich bin weder mit dem Ergebnis des Hauptausschusses noch der Nichtberücksichtigung des Quorums einverstanden. Weitere Maßnahmen prüfe ich derzeit.




24.02.2024, 11:48

Wie aus dem aktuellen Presseartikel zu entnehmen ist, lehnt die Stadt Mühldorf den Antrag auf 30km/h ab. Ebenso verweigert sie weiter eine rechtskonforme Behandlung der Petition.Ein schriftlicher Bescheid über den Bürgerantragund Ergebnisse der zugesagten Massnahmen liegt mir bis heute nicht vor. Abwarten auf Entscheidung aus München ist wohl beim Bürgermeister angesagt.
Sehr bedauerlich, wie der Mann mit 489 Wählerunterschriften umgeht!
Weitere Informationen werde ich zeitnah hier veröffentlichen.


24.02.2024, 11:48

Wie aus dem aktuellen Presseartikel zu entnehmen ist, lehnt die Stadt Mühldorf den Antrag auf 30km/h ab. Ebenso verweigert sie weiter eine rechtskonforme Behandlung der Petition.Ein schriftlicher Bescheid über den Bürgerantragund Ergebnisse der zugesagten Massnahmen liegt mir bis heute nicht vor. Abwarten auf Entscheidung aus München ist wohl beim Bürgermeister angesagt.
Sehr bedauerlich, wie der Mann mit 489 Wählerunterschriften umgeht!
Weitere Informationen werde ich zeitnah hier veröffentlichen.


30.01.2024, 11:41

Nachdem bis heute keine rechtskonforme Behandlung der Petition bekannt ist, habe ich heute eine Beschwerde über den Bürgermeister an die Bay. Landesregierung auf den Weg gebracht. Es geht um Missachtung von Art.17 GG, Art. 115 Abs.1 BV und Art.1 BayPet G..
Bin gespannt was geschieht.


11.01.2024, 16:25

Es ist einige Zeit vergangen und es gibt weder einen offiziellen Bescheid noch einen Termin im Stadtrat. Ich werde jetzt den nächsten Schritt vorbereiten und eine offizielle Beschwerde in Erwägung ziehen. Es kann nicht sein, dass ein Bürgermeister das Grundgesetz, Artikel 17, und die Bayerische Gemeindeordnung einfach ignoriert.
Werde darüber berichten.


28.11.2023, 11:49

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Liebe Unterstützer,

ich danke Herrn Honervogt für den guten Artikel und die sachliche Darstellung. Als Patent war ich mit der "Entscheidung" und dem Vorgehen des Bürgermeisters nicht einverstanden. Von einem Stadtoberhaupt einer Kreisstadt erwarte ich deutlich mehr Bürgernähe und rechtskonforme Behandlung der Bürgeranliegen. Dies habe ich dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt.
Mal sehen was dabei rauskommt. Es gibt noch Möglichkeiten die verfassungskonforme Behandlung des Bürgeranliegens zu erreichen. Auch wenn eine Ablehnung das Ergebnis ist, ist zumindest das Grundrecht gemäß GG dann eingehalten.

Viele Grüße
Claus Thiemicke



04.11.2023, 14:55

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Liebe Unterstützer,

unser Bürgermeister hat umfassend geantwortet. Die Antwort ist unter Neuigkeiten bereits veröffentlicht.
Die Antwort zeigt, daß die Petition ernst genommen wird, jedoch als Bürgerantrag ohne Beteiligung des Stadtrates durch die Stadtverwaltung behandelt wird. Offensichtlich will man eine Diskussion im Stadtrat vermeiden. Petition heißt Beschwerde/Antrag an das zuständige Parlament. Dies ist der Stadtrat.

Ich habe im Ratsinformationssystem recherchiert und in den Ausschussprotokollen bzw. Tagesordnungen des Bau- und Verkehrsausschusses keinen Tagesordnungspunkt bzw. Protokollpunkt zur Petition gefunden..
Die Argumentation läßt erkennen, daß man die Möglichkeiten der Begründung nicht verwenden will um ein Tempolimit anzuordnen. Auch die Novelle 2023 zur StVO, die eine Erleichterung für die Anordnung von Tempolimits für Kommunen bringen soll wird nicht berücksichtigt. Diese Novelle ist aktuell im Bundesrat zur Verabschiedung.
Wir sind in der Dialogphase der Petition. Ich habe Herrn Bürgermeister Hetzl heute per Mail, als Dialogbeitrag, auf seine Mail geantwortet und die Fakten aufgezeigt.
Den Text findet ihr im Dateianhang dieser Neuigkeit.

Bin auf den nächsten Dialogbeitrag aus dem Rathaus gespannt.

Viele Grüße
Claus Thiemicke


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